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Notizen
Benedikta Äbtissin von Süsteren
-17.8.
Tochter des Königs Zwentibold von Lothringen und der Oda von Sachsen, Tochter von Herzog Otto
Werner Karl Ferdinand: Seite 464, "Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"
VII. Generation 45-46
Über die beiden Töchter Zwentibolds weiß man, soviel ich sehe, nichts anderes als was zwischen 1247 und 1251 (vgl. A. Molinier, Soucres de 'hist. de Frande 2, 1902, 155) Gilles d'Orval in seinen Gesta episcoporum Leodiensium, MG SS 25, 50 schrieb: Zwentibold sei in Süsteren beigesetzt worden, unsd ebenso seine beiden Töchter, nachdem sie, von einer Amalberga ausgebildet, successive post magistram suam praefuerant. Dümmler 3, 502f. (jeweils Anm. 2), der diese Belege zitiert, auf denen auch Brandenburg fußt, bemerkt im Anschluß an die Bollandisten (AA SS Aug. III, 138), daß in Süsteren der Kult des zum Heiligen gewordenen Zwentibold floriere, ebenso der seiner Töchter - ein Zahn Zwentibolds diene vor allem als Mittel gegen Zahnschmerzen. Es handelt sich hier um einen späten Kult, bei Gilles d'Orval um einen späteren Gewährsmann. Sollte dies schon bedenklich stimmen, so macht stutzig die Angabe des Chronisten, Benedicta und Caecilia seien, wenn auch in verschiedenen Jahren, am gleichen Tage, nämlich XVI Kal. Septembris, gestorben bzw. beigesetzt worden. An diesem Tage, so sagt er ausdrücklich ... earundem festivitas celebratur. Dies scheint so ziemlich alles gewesen zu sein, was man von ihnen wußte, wie wenig es ist, wird aber erst deutlich, wenn man sich erinnert, daß Zwentibold seinerseits XV Kal. Sept., wie eine Echternacher und eine Trierer Tradition übereinstimmend berichten, gestorben ist (bzw. beigesetzt wurde), vgl. Dümmler 3, 502, Anm. 2. Die Differenz von einem Tage besagt nichts - ganz offenkundig handelt es sich in Süsteren um eine späte Tradition, die den Todestag (der Tag darauf, in Echternach notiert, könnte der der Beisetzung sein, ausdrücklich heißt es dort ... sepultus est) Zwentibolds zum Anlaß nimmt, seinen Kult und den seiner Töchter zu begehen, und allen drei Familienmitgliedern den gleichen Todestag in verschiedenen Jahren gibt. Nicht weniger bedenklich sieht die urkundliche Basis aus. Zwar gibt es ein D Zwentibolds für Süsteren, und der Herausgeber Schieffer verweist auch auf dieses D 2, wenn er Seite 4 von Zwentibolds (angeblicher, dürfen wir wohl schon sagen) Beisetzung in Süsteren spricht. Aber gerade hier ist nichts zu sehen von dem, das wir als Indizien für eine Hausabtei und Grablege eines Königs und seiner Familie deuten können. Kaiser ARNULF, Zwentibolds Vater, hatte Süsteren einem Priester hoher Begabung (eximiarum arcium) namens Siginand geschenkt, dann aber auf dessen Wunsch die Abtei an Prüm geschenkt, an das sie nach Siginands Tod definitiv heimfallen sollte. Das bestätigte Zwentibold. Im D 84 König KARLS III., einem Placitum im Herstal 916 I 19, begegnet uns Süsteren wieder: Mit Gewalt war dem Siginand sein Besitz von potentiores entrissen worden, und dadurch auch nicht die Übergabe an Prüm vollzogen worden, das jetzt, in diesem Placitum, die Übereignung erhält. Weder sachlich noch zeitlich (keine 16 Jahre sind seit Zwentibolds Tod vergangen) ist hier viel Platz für die Äbtissinnen der beiden Zwentibold-Töchter. Bedarf es noch eines Hinweises, daß die Namen der beiden Töchter, Benedicta und Caecilia, für die jedes zeitgenössische Zeugnis fehlt, an der Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert ebenso ungewöhnlich sind wie späterer Zeit vertraut, und daß man Heiligen mit Vorsicht gegenübertreten muß, die nicht einmal einen eigenen Gedenktag haben? Um so bemerkenswerter scheint mir der Satz Dümmlers in der erwähnten Anmerkung: "Ich weiß nicht woher Resch (Ann. Sabionens. II, 285 n. 624) die Nachricht hat: in monasterio Epternacensi sepultus est a. 900 hac cum memoria: XV Kal. Sept. Zendebolt rex piae memoriae, womit das Necrol. S. Maximini (Jahrb. der Altertumsfreunde im Rheinl. LVII, 115): XV Kal. (Sept.) Zondebolt rex pie mem., übereinstimmt." Auch wenn wir den Beleg des Geschichtsschreibers von Säben nicht verifizieren können, so bietet er doch das richtige Datum des Beisetzung Zwentibolds, und diese erscheint uns in Echternach wahrscheinlicher als in Süsteren, zu dem sich keine zwingende zeitgenössische Beziehung herstellen läßt. - Wir lassen die Namen der Zwentibold-Töchter, selbst mit einem Fragezeichen versehen, nur mit großen Bedenken auf der Tafel stehen - denn, wenn wir der einzigen Tradition, die von ihnen berichtet, folgen, dann müßten wir konsequenterweise auch den fragwürdigen Todestag der beiden verzeichnen.
Glocker Winfrid: Seite 275, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"
IV. 8 Benedicta, Äbtissin des Stiftes Süsteren
+ VIII 17
Hlawitschka Eduard: Seite 61, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert."
Aus Uotas dreijähriger Ehe mit König Zwentibold sind bekanntlich zwei Töchter hervorgegangen: Benedicta und Caecilia; sie kamen in das Kloster Süsteren und wurden später dort beide Äbtissinnen. Die kurze Zeitspanne von Uotas erster Ehe und die Tatsache, daß beide Zwentibold-Töchter ins Kloster geschickt wurden, spricht nun aber dafür, daß die Gozlin-Gemahlin Uda erst aus der zweiten Ehe Uotas mit Graf Gerhard hervorging.
Literatur:
Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 IV, 8 Seite 275 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969, Seite 61 - [2]