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Notizen
Arnulf dux in Austrien
um 695 † 723
Ältester Sohn des Herzogs Drogo von der Champagne und der Anstrud; Enkel der Hausmeier Berchar und Pippins des Mittleren
Schwennicke Detlev: Tafel 3, "Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 1"
ARNULF dux 715
† nach 723
Hlawitschka Eduard: Seite 80, "Die Vorfahren Karls des Großen"
Arnulf
Arnulfus dux, filius Drogone quondam ducis, nennt sich dieser Mann selbst in einer Schenkungsurkundes für das Kloster Echternach; C. Wampach, Echternach 1, 2, Nr. 25, Seite 62.
Zum Jahre 723 wird überliefert: Duo filii Draogoni ligati, Arnoldus (=Arnulf)et unus mortuus; Ann. Mosell., Nazariani, Petaviani ad 723, MG. SS. 16, Seite 494, MG. SS. 1, Seite 25 und Seite 7.
Die Ann. Lauresham (ebd., Seite 24), aus deren Wortlaut man noch auf einen Sohn Drogos namens Drogo glaubte schließen zu dürfen (so Th. Breysig, Jahrbücher [wie in Nr. 18], Seite 2 und Seite 46), sind an dieser Stelle verderbt; BM² 23-25a. -
Französische Gelehrte des 17. und 18. Jahrhunderts haben versucht, mit Hilfe spätmittelalterlicher Vitenbearbeitungen und Chroniken auf der Basis gefälschter Metzer Urkunden die Abstammung der Grafen von Chaumontois (10. Jahrhundert) von diesem Herzog Arnulf zu erweisen; vgl. etwa Pere Benoit [Picart], L'origine de la tres illustre maison de Lorraine, Toul 1704, Seite 23ff. und A. Calmet, Histoire de Lorraine 1, Nancy 1728, Seite 881.
Die kritische Forschung kann hier nicht folgen, auch wenn neuerdings im Zusammenhang mit anderen abwegigen Spekulationen darauf zurückgegriffen worden ist; C. Larose, Etude sur les origines du Pape St- leon (Sanctus Leo, comes Dagsburgensis, Metz 1954), Seite 41ff.
Arnulf schenkte 715/16 seinen Erbteil in Bollendorf an Echternach und wurde dabei schon dux genannt. 720/21 übergab der dux Arnulf ein Weinbergareal samt Winzer und dessen Haus- und Wirtschaftsland in Monte Clotariense an Willibrord. Er kam mit einem ungenannten Bruder in der Haft des Stiefonkels Karl Martell um.
Dahn Felix: Seite 513, "Die Franken"
Drogo hatte mehrere Söhne von Adaltrud hinterlassen: der älteste; Arnulf [6 Über eine Schenkung dieses Arnulf an Echternach 719/20 (ein Weingut in Monte Chlothariense) siehe Böhmer-Mühlbacher, p. 9; über seine Schenkung des Hofes Bigy an Kloster Sankt Arnulf mit Bruder Hugo, Pertz p. 214, siehe unten.], war bei dem Tode Pippins immerhin schon 20 Jahre alt: also waffenreif und nach fränkischem Recht volljährig.
Schieffer Rudolf: Seite 36,38, "Die Karolinger"
Plektrud ließ ihren Stiefsohn Karl in Gewahrsam nehmen und leitete unter Berufung auf Pippins letzten Willen eine Herrschaftsordnung in die Wege, nach der ihr Enkel Theudoald als Hausmeier König Dagoberts III. vorwiegend in Neustrien und sein Vetter Arnulf, einer der Söhne Drogos, mit dem Titel eines dux in Asutrien fungieren sollten, ihr selbst aber von Köln aus, wo sie sich niederließ, dir höchste Autorität verblieb.
Erst recht zu den Verlierern zählte der dux Arnulf, Drogos Sohn, der 714/15 im Bunde mit Plektruds anderen Enkel Theudoald Karl Martell zur Seite zu schieben versucht hatte und 723 zusammen mit einem ungenannten Bruder in der Haft des Stiefonkels umkam.
Werner Matthias: Seite 250-253,263-265, "Adelsfamilien im Umkreis der frühen Karolinger"
Bei der Frage nach der Identität von Adelas Verwandter Plektrud mit der Gattin Pippins II. galt als ein derartiges Argument von erheblicher Beweiskraft lange Zeit die Beobachtung, daß Pippins II. Enkel Arnulf und Pippin der Jüngere in Bitburg bzw. in Besslingen begütert gewesen seien.
720/21 übertrug Pippins II. und Plektruds Enkel Arnulf an das Kloster Echternach petituram I vinee cum vinitore Warinhero et domo et terra sua in monte Clotariense. Die Erbgüter Adelas in Klotten seien an ihre Tochter Gerelind, diejenigen Plektruds an ihren Enkel Arnulf gefallen.
Zu den Söhnen seines Halbbruders Drogo, den Enkeln Pippins II. und Plektruds, hatte Karl ein zwiespältiges Verhältnis: Während er den 713/15 zum Kleriker geweihten Hugo durch Übertragung einer Reihe von Bistümern und wichtiger Abteien in den nordwestlichen Reichsteilen nach 718 zum Garanten seiner Herrschaft in Neustrien machte, ließ er den dux Arnulf und einen weiteren, namentlich nicht bekannten Sohn Drogos 723 in Haft nehmen und wohl auch beseitigen [Vgl. ebd. Seite 34 und Hlawitschka; Studien Seite 51f. Über die Ereignisse berichten in knappen Worten die sog. kleinen frühkarolingischen Annalen, vgl. etwa Annales Nazariani a. 723 SS 1 Seite 25. Neuausgabe bei W. Lendi, Untersuchungen zur frühalemannischen Annalistik. Die Murbacher Annalen (= Scrinium Friburgense 1, 1971) Seite 149: duo filio Drogonis ligati. arnoldus et unus mortuus; ähnlich die Annales Alamannici a. 723, ebd. Seite 148, und die Annales Mosellani a. 723 SS 16 Seite 494. Neben Hugo und Arnulf sind mit einiger Wahrscheinlichkeit auch ein Gottfried und ein Pippin als Söhne Drogos zu erschließen, von denen wohl einer der 723 erwähnte war, die aber beide gleichfalls nicht mehr in der Überlieferung auftauchen, vgl. Hlawitschka, Vorfahren Seite 80 Anm. 29 und Dens., Studien Seite 52.
Auch das weitere Schicksal Arnulfs ist nicht bekannt. Es ist zu vermuten, daß er, wenn er nicht ebenfalls in der Haft verstarb, so zuletzt Hlawitschka Seite 51, sein Leben hinter Klostermauern verbrachte, zumindest aber keinen politischen Einfluß mehr erlangte. Arnulf ist 716/17 als dux und als Schenker an Echternach bezeugt, Wampach 1,2 Nr. 25 und 29 Seite 62,70. Karl Martell beließ ihn also nach seinem Herrschaftsantritt 717/18 zunächst in seiner Stellung als dux - wobei es möglicherweise zu einer zeitweiligen Annäherung kam, vgl. Semmler Seite 20, der hierfür allerdings von einer unzutreffenden Datierung der Urkunden Wampach 1,2 Nr. 27 und 29 ausgeht -, entmachtet ihn aber zu einem Zeitpunkt, als seine eigenen Söhne offensichtlich das Mündigkeitsalter erlangt hatten, vgl. Semmler Seite 331 mit Anm. 243.
Nicht aufrechtzuerhalten ist die von Breysig (wie Anm. 322) Seite 45f und neuerdings wieder von Eckhardt, Studia Seite 128ff vertretene Annhame, daß der von Pippin II. 714 zum Hausmeier bestellte Sohn seines jüngeren Sohnes Grimoald, Theudoald, nach 717/18 in nähere Verbindung zu Karl Martell getreten sei. Sie beruht auf einer verfehlten Deutung der Zeugnisliste von D Arnulf 11 Seite 99 = Gysseling/Koch Nr. 173 Seite 305f. Theudoald starb offensichtlich bald nach seiner am 26.9.715 bei Compiegne erlittenen Niederlage gegen die Neustrier vgl. Semmler Seite 6 mit Anm. 40 und Hlawitschka Seite 54f. Schließt man aus dem unten zitierten Passus der Urkunde Pippins II. und Plektruds von 714 auf noch weitere Söhne Grimoalds, sind deren Namen und Schicksal unbekannnt; vgl. dazu Hlawitschka, Vorfahren Seite 78 Anm. 394.
Eine andere Deutung schlägt Jarnut Seite 350f. vor. Ausgehend von der Annahme, Adelas Schwester Regentrud habe aus erster Ehe Pilitrud, die Tante von Karl Martells Gemahlin Swanahild, zur Tochter gehabt und sei in zweiter Ehe mit dem Bayern-Herzog Theodebert verheiratet gewesen, nimmt er an, daß auch "Swanahild zur Sippe Irminas von Oeren gehörte". Da Karl Martell Swanahild nach seinem Sieg über Plektrud und ihre Enkel heiratet, hält es Jarnut, gestützt darauf, "daß sowohl Karl Martell als auch sein Sohn, König Pippin, Nachkommen Hugberts und Irminas heirateten" (Seite 31), für durchaus wahrscheinlich, daß Karl durch seine Heirat mit Swanhild "die Unterstützung jener Familie erreichen wollte, deren überragende Bedeutung für die fränkische Geschichte eben diese Heiraten unterstützten. Erscheint es an sich bereits als historisch wenig wahrscheinlich, daß Karl,nachdem er die nicht in den geistlichen Stand eingetretenen Enkel Plektruds beseitigt bzw. entmachtet hatte, diesen Schritt mit der Heirat einer Enkelin von Plektruds nach Bayern verheirateter Schwester Regentrud gleichsam wieder wettmachen wollen, so beruht die von Jarnut vorgeschlagene Deutung, wie der Gang der vorherigen Untersuchung zeigt, vor allem auf zahlreichen nicht näher begründeten, sich gegenseitig wiederum bedingenden Hypothesen. Daß Swanhild eine Verwandte Karl Martells über Plektrud Sippe war, läßt sich, geht man von den sicheren personengeschichtlichen Zeugnissen zu Plektrud und Swanhild aus, weder im einzelnen absichern noch auch nur annähernd wahrscheinlich machen, siehe oben Seite 226ff mit Anm. 230 und 234.].
Literatur:
Dahn Felix: Die Franken. Emil Vollmer Verlag 1899 Seite 513 - Mühlbacher Engelbert: Deutsche Geschichte unter den Karolingern. Phaidon Akademische Verlagsgesellschaft Athenaion - Offergeld Thilo: Reges pueri. Das Königtum Minderjähriger im frühen Mittelalter. Hahnsche Buchhandlung Hannover 2001 Seite 301,302,303,307 - Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991, Seite 51 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 36,38 - Schwennicke Detlev: Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 1, Vittorio Klostermann GmbH Frankfurt am Main 1998 Tafel 3 - Werner Matthias: Adelsfamilien im Umkreis der frühen Karolinger. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1982, Seite 100,102,131,135,250-253,263-265,278 - [1]