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Notizen
Erchanger Graf
- 864
Sohn des Grafen Erchanger und der Rotdrud
Von Graf Erchanger ist nur der Name seiner Mutter, Rotdrud, bekannt sowie seine Brüder Worad, Bernald und Bernard.
Büttner Heinrich: "Geschichte des Elsaß"
Graf Erchanger war ein Angehöriger des vornehmen fränkischen Adels am Oberrhein. Bereits in jungen Jahren hatte er das Amt des Breisgaugrafen verwaltet (817-828); seit den Jahren 823 und 828 treffen wir ihn als Vertreter der karolingischen Staatsgewalt im Elsaß. Im Juni 823 bestätigte LUDWIG DER FROMME einen Tausch zwischen dem Bistum Straßburg und Graf Erchanger; im Jahre 828 genehmigten LUDWIG DER FROMME und LOTHAR I. einen Besitztausch zwischen Graf Erchanger und dem Kloster Schwarzach. Graf Erchanger erhielt dabei 17 Hufen in der Mark von Ernoldsheim, das nördlich der Zaberner Steige gelegen war; gemeint waren dabei offensichtlich Rodungshufen in dem nahe gelegenen Steinburg. Wie die großen Familien des Elsaß wohl insgesamt, so gehörte auch Graf Erchanger zu den Anhängern LOTHARS I.; wohl als Belohnung für geleistete Dienste ist es anzusprechen, wenn ihm LOTHAR I. im Jahre 843 das noch vorhandene Reichsgut zu Kinzheim (bei Schlettstadt) übertrug. Ein großer Teil davon, insbesondere auch das Waldgebiet, war allerdings schon lange zur Ausstattung des Fulradklosters Leberau verwendet worden. Erchanger freilich faßte die ihm gewordene Schenkung offenbar in dem Sinne auf, dass auch alles ehemalige Reichsgut zu Kinzheim ihm zustehen solle.
Auch die Gebiete, die im 9. Jahrhundert noch von dem alten, bereits in merowingischer Zeit bezeugten Königshof Marlenheim, der vor dem Ausgang des Breuschtales in der Straßburger Bucht gelegen war, übrig geblieben waren, kamen wohl an Graf Erchanger.
Am 17. Februar 843 schenkte Kaiser LOTHAR I. dem Grafen Erchanger im Elsaß, dem Vater der späteren Kaiserin Richgard, die villa Kinzheim mit 40 Hufen. Graf Erchanger darf man als Anhänger LOTHARS I. betrachten, nachdem LUDWIG DER FROMME gestorben war. Zu diesem hatte Erchanger in guten Beziehungen gestanden; die Schenkung von Kinzheim sollte ihn bei LOTHARS Partei halten. Im August 862 vermählte Ludwig der Deutsche seinen Sohn KARL mit Richgard, der Tochter des elsässischen Grafen Erchanger. So hoffte er, den Einfluß im Elsaß durch die verwandtschaftlichen Beziehungen zu stärken. Es ist kein Zufall, wenn Ludwig der Deutsche am 1. August 862 seinem Sohn als Morgengabe für dessen Gemahlin 76 Hufen in Bergen, Endingen und Bahlingen am Kaiserstuhl und in Sexau im Breisgau schenkte. Ob Richgard mit Walderada, der Gattin Lothars II. verwandt war, läßt sich nicht klären.
Der von KARL DEM GROSSEN 774 an Leberau geschenkte Waldbezirk aus dem fiscus Kinzheim wurde von Graf Erchanger für sich beansprucht, offenbar nachdem ihm LOTHAR I. im Jahre 843 das Reichsgut in Kinzheim geschenkt hatte, um sich der Treue Erchangers zu versichern.
Borgolte Michael: Seite 105-109, "Die Grafen Alemanniens"
ERCHANGAR (I)
belegt als Lebender 811 [?],
belegt als Graf im Alp- und Breisgau 816 V - ?821 III 10 bzw. 817 VI 4 - 827/8 IV 28)
Belege mit comes-Titel:
W I Nm. 221, 226 (= BM Nr. 648), 241,257, 268, Schöpflin, Alsatia diplomatica I Nr. 87 (= Regesta Alsatiae I Nr. 456; BM Nr. 773), Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 99A1, W I Nr. 313, ? Einbardi Vita Karoli Magni 41, ? Epistolae Variorum 339 Nr. 25
Beleg ohne comes-Titel:
W II Anh. Nr. 17
Literatur:
Schöpflin, Alsatia Illustrata I 788 - Ruppert, Geschichte der Mortenau I 179 - Dümmler, Ostfrk. Reich I 143, II 36 mit A. 4, III 62, 578 A. 3 - Tumbült, Albgau 155 f. - Schultze, Gaugrafschaften 45f.,121 - Baumann, Erchanger und Berchtold 273 - Knapp, Buchhorner Urkunde 211 - Büttner, Geschichte des Elsass 142,148f.,151 - Tellenbach, Königtum und Stämme 53 Nr. 34 - Büttner, Breisgau und Elsaß 72f. - Ders., Richgard und Andlau 85-87,90 - Tellenbach, Der großfränkische Adel 64f. - Schmid, Struktur des Adels 18 - Hlawitschka, Franken in Oberitalien 223 A. 18,283 A. 4 zu Nr. CLXVI - Mitterauer, Markgrafen 239f. mit A. 106 - Maurer, Land zwischen Schwarzwald und Randen 42 f. - Schwarzmaier, Die Klöster der Ortenau 19,25f.,28 - Schulze, Grafschaftsverfassung 105,121,141 - Zotz, Breisgau 16 - Hlawitschka, Beitrag zur Geschichte Burgunds 41 A. 59 - Borgolte, Karl III. und Neudingen 36-39,52,55 - Brunner, Oppositionelle Gruppen 82 - Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 25-35 - Ders., Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. IV.2
Zuerst in einem Diplom LUDWIGS DES FROMMEN vom Juni 817 (W I Nr. 226) und dann in 3 "Privaturkunden" aus dem folgenden Jahrzehnt (Nrn. 241,257,313) wird Erchangar als Graf über Güterorte im Breisgau genannt (Schulze 105 mit der falschen Jahreszahl 816 in A. 178, Schulze 45f.). Seine Rechte erstreckten sich - erstmals wieder seit Chancor - mindestens von 820/21 (Nr. 257) an auch auf den südlichen Teil der Landschaft, also die Gegend am Rheinknie. Der im benachbarten Schwarzwälder Alpgau zweimal belegte gleichnamige Graf (W I Nrn. 221, 268) ist sicher mit Erchangar identisch gewesen; Udalrich (I bzw. II) und Albrich, Vorgänger und Nachfolger Erchangars, haben ebenfalls in beiden Gebieten amtiert. Der erste Beleg im Alpgau, der ins Jahr 816 datiert werden muß, liegt noch etwas vor dem ersten Nachweis am Oberrhein (zu Achdorf in Nr. 221 s. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 122f. mit A. 64). Seit Schoepflin (Alsatia lllustrata I 788) wird Erchangar häufig auch als Graf in der Ortenau angesehen (Ruppert; Schultze 46, 121; Tumbült 155; Maurer 43); dieses Urteil stützte sich auf eine gefälschte Königsurkunde (s. bereits Sickel, Acta Karolinorum II 436; BM Nr. 1013; Brückner, in: Regesta Alsatiae I 322f. Nr. 510), deren sachlicher Gehalt neuerdings nach eingehender Untersuchung in toto verworfen wurde (Zinsmaier, Schwarzacher Urkundenfälschungen 14-19; zustimmend Schwarzmaier, 12, Angenend, Monachi Peregrini 107f.). Ob der schon in der echten Vorlage des Falsifikats genannte Graf Erchangar (vgl. Regesta Alsatiae 1 Nr. 470) mit Erchangar gleichgesetzt werden darf, ist, wie noch gezeigt werden soll, zweifelhaft. Für die Ortenau kommt Erchangar als Graf aber jedenfalls nicht in Betracht (so auch Krebs, Geschichte der Ortenau 138 mit A. 6).
Erchangar hat wohl zu den Förderern Kloster Reichenaus gehört. In der Liste der lebenden Freunde im Verbrüderungsbuch der Abtei erscheint sein Name im Anlageeintrag (99A1), der ins Jahr 824, vielleicht in die Zeit vor dem 2. Juni, datiert werden kann (Erchanbald). Mit Erchangar darf sicher auch jener missus potens gleichgesetzt werden, der zusammen mit Liutharius im thurgauischen Stammheim den Vorsitz bei einem placitum übernommen hatte (W II Anh. Nr. 17; vgl. Schulze 141). Graf Rihwin, der nach demselben undatierten Zeugnis bei einer weiteren Gerichtsversammlung in derselben Sache ad Zurib zugegen war, ist der wohl eigentlich zuständige Amtswalter im Thurgau gewesen, der dort bis ca. 822 nachgewiesen werden kann. Andererseits könnte Liuthar mit Erchangars unmittelbarem Nachfolger im Breisgau identisch gewesen sein (zur Sukzession Liuthars s. weiter unten).
In der Forschung ist bis vor kurzem (aber Borgolte, Karl III. und Neudingen 37, danach Brunner 82) nicht erwogen worden, ob Erchangar nicht auch mit jenem Vertrauten KARLS DES GROSSEN, dem comes Ercangarius, identifiziert werden kann, der zu den Zeugen der letztwilligen Verfügung des Kaisers über dessen persönlichen Besitz gehört hat (Einhard 41 cap. 33; vgl. Abel-Simson, Jbb. Karl der Große II 453f.; Fleckenstein, Karl der Große und sein Hof 40). Das Datum des sogenannten Testaments von 811 stünde einer Gleichsetzung nicht entgegen, da Erchangars Vorgänger Udalrich (I bzw. II) im Breisgau um 809, im Alpgau sogar spätestens im Januar 800, zuletzt belegt ist (s. a. Art. Rihwin). Wenn Erchangar aus der Umgebung des Hofes nach Alemannien entsandt worden wäre, könnte er - besonders im südlichen Breisgau - im Auftrag LUDWIGS DES FROMMEN an der Erweiterung der Grafschaftsverfassung mitgewirkt haben; um 817 sind derartige Reformmaßnahmen allenthalben in Alemannien spürbar (Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, bes. Zusammenfassung).
Erchangar gilt als Vater der Kaiserin Richgard (Dümmler III 62, 578 A. 3; Tellenbach, Königtum und Stämme 53; Büttner,; vgl. aber das vorsichtige Urteil Tumbülts 156). Über die Vermählung mit dem jüngsten Sohn Ludwigs des Deutschen, dem späteren Kaiser KARL III., legen die Quellen nur indirektes Zeugnis ab. Nach einem Diplom vom 1. August 861 oder 862 hatte Ludwig an KARL 76 Hufen in Bergen, Endingen, Bahlingen und Sexau in Alamannia in pago qui vocatur Brisabgawe übergeben, die dieser als dos für seine Gattin erbeten hatte (D LdD Nr. 108, dort S. 155 f. zum Datum). Und die Annales Bertiniani berichten zum Jahr 862 von einem Kriegszug gegen die Wenden, den Ludwig der Deutsche relicto in patria Karolo filio, quoniam nuper uxorem Ercangarii comitis filiam duxerat, durchgeführt hätte (Annales de Saint-Bertin 93). Dass Richgard die Tochter Graf Ercangars war, wird ausdrücklich in den sogenannten Statuten für das Kloster Andlau festgestellt (Regesta Alsatiae I Nr. 656; vgl. Dümmler II 36 A. 4); allerdings wäre der Wert dieser Quelle noch näher zu prüfen (Schieffer in D LdK Nr. 68 S. 201 f.). Bei der Identifizierung Erchangars mit dem Vater der Richgard ließ man lange die Altersverhältnisse außer acht (vgl. Borgolte, Karl III. und Neudingen 38, Brunner 82). Wenn Erchanger 816, vielleicht schon 811 mit beträchtlichem Ansehen, Graf war, kann er kaum nach 780/90 geboren worden sein; das gilt zumal dann, falls er - worauf der Name hindeutet - nicht zu den Verwandten seines Vorgängers im Amt zählte. Als 70- oder gar 80-jähriger müßte er also die Tochter dem jugendlichen Prinzen zugeführt haben! Die Möglichkeit, dass Richgard wesentlich älter als der 839 geborene KARL war, wird man bei der Erklärung dieser Konstellation ausschließen müssen. Noch 881 hat Notker der Stammler nämlich auf einen Sohn des königlichen Paares gehofft (Ercanberti Breviarium 330; dazu Löwe, Das Karlsbuch Notkers 296f. Vgl. auch Reginonis Abbatis Prumiensis Chronicon 127). Kaum wahrscheinlicher wäre die Vermutung, dass Ercangar die Richgard in dem verhältnismäßig hohen Alter von 50 oder 60 Jahren gezeugt und noch rund 20 Jahre später die höchst ehrenwerte Gattenwahl ermöglicht hätte. Es führt demnach meines Erachtens kein Weg an dem Schluß vorbei, dass Erchanger, der Graf im Breisgau und Alpgau, nicht der Vater der Kaiserin Richgard gewesen sein kann. Man darf an seiner Stelle einen gleichnamigen Sohn oder Neffen vermuten (vgl. Borgolte, Karl III. und Neudingen 38 mit A. 88).
In diesem Zusammenhang müssen einige Belege für einen Grafen Erchangar erwähnt werden, die überwiegend bei Rechtsgeschäften im Elsaß entstanden sind (zum folgenden ausführlicher Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß, Abschnitt IV, 25-35). Im Juni 823 bestätigte Kaiser LUDWIG DER FROMME einen zwischen Bischof Bernold von Straßburg und Graf Erkingarius abgeschlossenen Tauschvertrag über Besitz im Elsaßgau (Schoepflin, Alsatia diplomatica I Nr. 87). Am 4. März 828 bestätigten die Kaiser LUDWIG DER FROMME und LOTHAR I. auf Bitten des Abtes Waldo von Schwarzach sowie des Grafen Erkingar, seiner Mutter Rotdrud und seiner Brüder Worad, Bernald und Bernard einen zwischen Waldo und der Verwandtengemeinschaft abgeschlossenen Tauschvertrag (Schoepflin, Alsatia diplomatica 1 Nr. 89; Regesta Alsatiae I Nr. 470; BM NR. 849). Rund 15 Jahre darauf, am 17.2.843, erhält der Graf Hercangarius aus Königsgut die villa Kinzheirn zu eigen (D Lo I Nr. 69). Weitere Erwerbungen, wohl unrechtmäßiger Art, werden einem Grafen Erkengarus in Dorsualnotizen zweier Leberauer Königsdiplome zugeschrieben (vgl. Wiegand, Leberau 529 A. 4, 533; Büttner, Richgard und Andlau 86). Auf einer Bestätigungsurkunde LOTHARS I. über Rechte Leberaus in der Mark des Fiskus Kinzheirn, die vom 4.8.854 datiert, lautet der Vermerk: Confirmatio Hlotharii imperatoris de silva pertinente ad Folradivillare, quam abstraxit Erkengarus comes; de Audoldivillare (D Lo I Nr. 133 S. 296); und die Bestätigungsurkunde über dieselben Rechtsverhältnisse in der Mark von Kinzheim, die Lothar II. am 12.6.866 ausgestellt hat, trägt die inhaltlich entsprechende Notiz: Praeceptum Hlotarii iunioris de silva et pastura et venatione et pisscatione super confirmatione Hlotarii imperatoris qui pertinet ad folradi villare, quam abstraxit Erkengarus comes; Erkengarus comes tenet (D Lo II Nr. 30 S. 433 mit dem Vermerk, die Lesung des letzten Wortes sei unsicher). In elsässische Zusammenhänge hat man auch den Brief eines Priesters Atto an LUDWIG DEN FROMMEN eingeordnet; Atto, der schon im Dienst KARLS DES GROSSEN gestanden haben will, beklagt sich darin, er habe von dem Kleriker Frotwinus seinen vereinbarten Lohn nicht erhalten, obwohl er in dessen Kirche in comitatu Erkengario seit anderthalb Jahren Dienst getan bitte (Epistolae Variorurn 339 f.; Regesta Alsatiae I Nr. 51 1; zur Frage, wo der Comitat gelegen hat, s. aber Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 27 A. 166). Schließlich wird in den Annales Alamannici zum Jahr 864 vermerkt: Ebarbart, Liutolf, Erchanker, Liutfrid, Ruodolf regni principes obierunt (Lendi, Untersuchungen I 80; Annales Alamannici ed. Henking 250; mit Zusätzen ebenso Annales Weingartenses 66 ad a. 864). Da man den an dritter Stelle eingereihten Erchanker mit Erchangar identifizierte, sah man in der annalistischen Notiz den letzten Beleg für den Vater Richgards. Was das vermeintliche Todesjahr betrifft, so haben Waitz für Liudolf (Jbb. Heinrichs I. 10 mit A. 3) und Hlawitschka für Liutfrid (Franken in Oberitalien 223 A. 18; auch Wilsdorf, Les Etichonides 22) die Korrektur in 866 (oder 865) für erforderlich gehalten; dasselbe könnte auch für Erchanker gelten (s. Hlawitschka, Beitrag zur Geschichte Burgunds 41 A. 59).
Die angeführten Nachweise reichen zum Teil noch in die Amtszeit Erchangars im Breisgau und im Alpgau zurück; zum größeren Teil sind sie aber über die folgenden Jahre und Jahrzehnte verstreut und stellen so den Anschluß an die Zeugnisse über KARLS III. Schwiegervater her. Wenn dieser aber, wie oben dargelegt worden ist, mit Erchangar kaum identisch gewesen sein kann, fragt es sich, ob es Kriterien für die Zuordnung der Belege zu der einen oder anderen Person gibt. Ich glaube, die Quellen geben Anhaltspunkte, um immerhin einen Vorschlag zu wagen.
Die St. Galler Urkunde 313 bietet das letzte Zeugnis für rechtsrheinische Grafschaftsrechte Erchangars. Wartmann, der das zweiteilige Datum vom Tod KARLS DES GROSSEN am 28.1.814 an berechnete und so auf den 28. April 828 reduzierte, ließ außer Acht, dass die Jahre auch von 813 = I gezählt worden sein konnten. Demnach hätte sich 827 ergeben (s. Borgolte, Chronol. Stud. 176 mit A. 550). Berücksichtigt man diese Möglichkeit, so erscheint ein Diplom der Kaiser LUDWIG und LOTHAR vom 12. Februar 828 in neuem Licht. In der Urkunde berichten die beiden kaiserlichen Aussteller, sie hätten dem Grafen Liutharius zu untersuchen befohlen, ob ihr Vorfahr Pippin der König St. Gallen den Zins namentlich genannter Leute im Breisgau geschenkt hätte (W I Nr. 312 = BM Nr. 845; zur Urkunde s. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 112). Liuthar, der ausdrücklich als comes bezeichnet wird, könnte zwar im Breisgau tätig geworden sein, solange Erchangar noch amtierte, doch wird man damit nur bei unabweisbaren Quellenzeugnissen rechnen. Wenn aber der letzte Beleg Erchangars auf April 827 datiert werden kann, ist zweifellos die Annahme vorzuziehen, Liuthar habe seinen kaiserlichen Auftrag als Graf im Breisgau, das heißt als Nachfolger Erchangars, erhalten (s. auch Art. Liuthar). Demnach wäre Erchangar zwischen dem 28. April 827 und dem 12. Februar 828 abgelöst worden, das heißt möglicherweise durch Tod ausgeschieden. Die Belege für einen gleichnamigen Grafen, die vom 4.3.828 bis zum Jahr 864 reichen, könnten dann auf einen jüngeren Erchangar bezogen werden.
Nimmt man diese Abgrenzung an, so paßt von den datierten elsässischen Zeugnissen lediglich die Urkunde LUDWIGS DES FROMMEN von 823 in den Comitat Erchangars hinein. Ob Erchangar aber auch im Elsaß ein Grafenamt innegehabt hat, ist ungewiß, da LUDWIG DER FROMME 823 lediglich ein privates Rechtsgeschäft mit dem Bischof von Straßburg bestätigt. Ebenso lassen die späteren elsässischen Zeugnisse keine sicheren Schlüsse auf den Amtsbezirk des jeweils genannten Grafen zu. Da nach 827/28 aber, zumal seit den 40-er Jahren, im Breisgau und Alpgau andere Grafennamen belegt sind, dürfte der von uns erschlossene jüngere Erchangar, der wohl mit Richgards Vater identisch war, eher links des Rheins Verwaltungsaufgaben übernommen oder eine mit dem comes-Titel verbundene adelsherrschaftliche Stellung innegehabt haben. Büttner hat die Heirat KARLS III. mit Richgard auf eine politische Absicht Ludwigs des Deutschen zurückgeführt, seinen Einfluß im Elsaß zu verstärken (Geschichte des Elsass 148f.; Breisgau und Elsaß; Richgard und Andlau; danach Zotz). Dazu könnten auch die Ausstattung der Grafentochter im Breisgau und die Übernahme des dortigen Comitats durch KARL gedient haben. Diese Interpretation wird durch die neue Bestimmung der Identität der Grafen namens Erchangar nicht entscheidend berührt. Immerhin kann man das Bild Büttners durch eine Nuance ergänzen. Wenn der Vater Richgards auf das Elsaß beschränkt war und, wie man vermuten darf, mit Erchangar verwandt gewesen ist, bot ihm die Heirat seiner Tochter, abgesehen von dem Gewinn der Königsnähe, die Aussicht, rechts des Rheins an die Stellung Erchangars anknüpfen zu können.
In welches Geschlecht Erchangar eingeordnet werden muß, ist bisher nicht bekannt (vgl. Schwarzmaier; Büttner, Geschichte des Elsass 149). Man nimmt allgemein an, dass er nicht zu den UDALRICHINGERN gehört hat, die vor ihm die Grafenrechte im Breis- und Alpgau innegehabt hatten (Udalrich I, II; Schulze 121, Maurer 43, jetzt auch Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 25 ff.). Worad, den Bruder des Grafen Erkingar von 828, glaubte Tellenbach (Der großfränkische Adel) mit dem gleichnamigen Grafen von Verona (827ff.) gleichsetzen zu können (skeptisch Hlawitschka, Franken in Oberitalien 283 A. 4 zu Nr. CLXVI). 869 wird in einem Diplom Lothars II. ein Ercengarius puer erwähnt, der ein beneficium in den elsässischen Orten Ammerschwihr und Schlettstadt innehatte (D Lo II Nr. 34). Mit Recht vermutet man - auch aufgrund anderer Hinweise der Quelle - hier einen Verwandten Erchangars (Dümmler III 578 A. 3; Hlawitschka, Beitrag zur Geschichte Burgunds), wenn auch die genealogischen Beziehungen nicht genau rekonstruiert werden können. Als KARL DER KAHLE im selben Jahr die Huldigung elsässischer Großer entgegennahm, befand sich Bernard, der Sohn Bernards, unter ihnen (Annales de Saint-Bertin 168 ad a. 869). Büttner sah in Berard einen Sohn des anderen Bruders Erkingars, des Geschäftsparters Abt Waldos von Schwarzach (Geschichte des Elsass 151).
Endlich hat Baumann vermutet, dass die sogenannten Kammerboten Erchangar (II) und Erchangar (I) und Bertold (V) mit Erchangar cognatisch verwandt gewesen sind (vgl. Zotz 68; Bühler, Richinza von Spitzenberg 319; Maurer, Begründung der Herzogsherrschaft 292).
Wie für andere Grafen halten die Memorialquellen Alemanniens vielleicht auch für Erchangar noch nicht verifizierte Belege bereit (vgl. einstweilen die Hinweise von Mitterauer und die fragwürdige Identifikation von Piper Libri Confrat. 19 zu col. 26,18*).
Tellenbach Gerd: Seite 64, "Der großfränkische Adel"
Mit einiger Wahrscheinlichkeit läßt sich Graf Warad-Worad von Verona einordnen, der von 827 bis vor 840 in italienischen Urkunden vorkommt. In der kaiserlichen Bestätigungsurkunde eines Tausches mit Abt Waldo von Straßburg von 828 wird ein Worad mit seiner Mutter Rotdrud und seinen Brüdern Graf Erkingar, Bernald und Bernard genannt. Namensgleichheit und gleiche Lebenszeit gestatten die Vermutung der Identität mit dem Grafen von Verona. Nimmt man sie an, so gehörte er einem berühmten elsässischen Geschlecht an, da Graf Erchanger im Breisgau und im Elsaß ja der Schwiegervater KARLS III. war. Doch können wir weitere Mitglieder dieser Familie in Italien vorläufig nicht bemerken.
oo N.N.
Kinder:
- Richgard -18.9.906/09
862 oo KARL III. DER DICKE 839-13.1.888
Literatur:
Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 54,80,105-109,112,163,179,206,208,251 - Borgolte Michael: Geschichte der Grafengewalt im Elsaß von Dagobert I. bis Otto den Großen. in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 131. Band Verlag W. Kohlhammer GmbH Stuttgart 1983 - Borgolte Michael: Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit. Vorträge und Forschungen Sonderband 31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984 Seite 93,109,121,122,123,125,234 - [1]