Genealogische Datenbank
 Bohrer

Childebert III.

männlich um 645 - um 662  (17 Jahre)


Angaben zur Person    |    Notizen    |    Quellen    |    Ereignis-Karte    |    Alles    |    PDF

  • Name , Childebert 
    Suffix III. 
    Spitzname der Adoptierte 
    Geburt um 640/645  [1
    Geschlecht männlich 
    Titel/Amt/Status 657-662  Fränkisches Reich Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Franken-König 
    Tod um 662  [1
    Personen-Kennung I624  Mittelalter
    Zuletzt bearbeitet am 11 Jan 2016 

    Vater Grimoald I.,   geb. um 620   gest. 662, Paris [75001],Paris,Île-de-France,Frankreich Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 42 Jahre) 
    Familien-Kennung F253  Familienblatt  |  Familientafel

  • Ereignis-Karte
    Link zu Google MapsTitel/Amt/Status - Franken-König - 657-662 - Fränkisches Reich Link zu Google Earth
     = Link zu Google Earth 
    Pin-Bedeutungen  : Adresse       : Ortsteil       : Ort       : Region       : (Bundes-)Staat/-Land       : Land       : Nicht festgelegt

  • Notizen 
    • Childebert III. der Adoptierte Franken-König (657-662)
      um 640/45 † 662
      Einziger Sohn des austrasischen Hausmeiers Grimoald I. aus dem Hause der PIPPINIDEN

      Lexikon des Mittelalters: Band II Spalte 1817

      Childebert (III.)
      † ca. 662
      Sohn des Hausmeiers Grimoald

      Der sogenannte „Staatsstreich“ Grimoalds gehört zu den meistdikutierten Problemen des quellenarmen 7. Jh.; durch Auswertung neu erschlossener Quellen ist der Verlauf inzwischen einigermaßen gesichert. Der pippinidische Hausmeier Grimoald I. bewog König Sigibert III. (633-656), seinen Sohn zu adoptieren, der den MEROWINGER-Namen Childebert erhielt, offenbar in Erinnerung an den ebenfalls (von seinem Onkel Gunthram) adoptierten Childebert II. (575-596; Thomas). Die Geburt eines eigenen Sohnes Sigiberts (Dagobert II.) stellte zunächst Grimoalds Hoffnungen in Frage. Aber nach dem Tod Sigiberts (1. Februar 656) ließ er seinen Sohn Childebert zum König erheben; der Prinz Dagobert wurde von Bischof Desiderius von Poitiers nach Irland in ein Kloster verbracht. Childebert, der in Königskatalogen der KAROLINGER-Zeit als "Hildebertus adoptivus" erscheint, hat wohl sechs Jahre den austrasischen Thron innegehabt; spätestens 662 ist der gestorben. Noch im selben Jahr büßte Grimoald seinen "Staatsstreich" mit der Hinrichtung.

      Quellen:
      Liber hist. Fr. 43 (MGH SRM II) - Königskataloge (MGH SRM VII)

      Literatur:
      J. Fischer, Der Hausmeier Ebroin, 1954 (27ff. Forschungsber.) - E. Ewig, Noch einmal zum Staatsstreich Grimoalds (Fschr. J. Spoerl, 1965, 454-457 [Ders., Spätantikes und frk. Gallien I, 1976, 573-577]) - H. Thomas, Die Namenliste des Diptychon Barberini un der Sturz des Hausmeiers Grimoald, DA 25, 1969, 17-63 - E. Hlawitschka, Adoptionen im ma. Königshaus (Fschr. H. Helbig, 1976), 16-19. -

      Hlawitschka Eduard: Seite 73, "Die Vorfahren Karls des Großen

      19 Childebertus

      Grimoaldus filium eius (sc. Sigiberti regis) parvolum nomine Daygobertus totundit ... filium suum in regno constituens; Lib. Hist. Franc. c. 43, MG. SS. rer. Merov. 2, Seite 316.
      Der Name des Grimoald-Sohnes ergibt sich aus den fränkischen Königskatalogen; vgl. B.Krusch, Zur Chronologie der merowingischen Könige (Forschungen zur Deutschen Geschichte 22, 1882), Seite 473, Ders., Der Staatsstreich des fränkischen Hausmeiers Grimoald I. (Festschrift K. Zeumer, Weimar 1910), Seite 411-438, K. Glöckner, Eine Weißenburger Urkunde und Hildebert, der erste karolingische König (Elsaß-Lothringsches Jahrbuch 20, 1942), Seite 1-9, L. Dupraz (wie in Nr. 10).

      Schneider Reinhard: Seite 151, „Königswahl und Königserhebung im Frühmittelalter“

      Der Blick wird zunächst auf das austrasische Reich gelenkt, wo König Sigibert III. am 1.2.656 verstarb. Da er jahrelang kinderlos gewesen und eine Sohnesfolge in seinem und dem Interesse anderer lag, war Sigibert auf den Vorschlag seines Hausmeiers, des PIPPINIDEN Grimoald, bereitwillig eingegangen, dessen Sohn zu adoptieren [474 Zu dem von der Forschung immer wieder heftig diskutierten Problem des Grimoaldschen Staatsstreich gibt es eine Fülle von älteren und jüngeren Arbeiten, über die J. Fischer, Der Hausmeier Ebroin (1954) 17ff, einen sehr guten Überblick vermittelt. Außerdem muß auf die bereits genannte Studie von E. Ewig (1965) verwiesen werden. In beiden Forschungsberichten werden auch die Probleme der Überlieferung gründlich diskutiert. Hier sollen im folgenden nur diejenigen Belege und Studien zusätzlich herangezogen werden, die im Rahmen der vorliegenden engeren Thematik besonders interessieren.]. Der adoptierte Grimoald-Sohn erhielt den MEROWINGER-Namen Childebert, wodurch ebenfalls die dem Kinde zugedachte Herrschaftsrolle ihren Ausdruck fand [475 In seiner scharfsinnigen und hypothesenreichen Untersuchung der merowingischen Königsliste des Diptychon Barberini aus der zweiten Hälfte des 7. Jh. hat H. Thomas (Die Namensliste des Diptychon Barberini und der Sturz des Hausmeiers Grimoald, DA 25 [1969] 17-63) Seite 40, die interessante These vertreten, Grimoald habe seinen Sohn mit Childebert "nicht einen beliebigen merowingischen Herrschernamen (verliehen), sondern den eines Königs, dem die Adoption den Besitz eines der fränkischen Teilreiche eingebracht hatte". Bewußt sei also der 577 von Guntram im Pompierre adoptierte Childebert zum namengebenden Ahn Childerts (III.) geworden. Zur Adoption Childeberts II. vgl. oben Seite 111f; 118f.]. Für Sigibert und besonders Grimoald komplizierte sich die derart geregelte austrasische Nachfolgefrage, als Sigibert doch noch ein eigener Sohn (Dagobert II.) geboren wurde, der natürlich vor Childebert Herrschaftsansprüche geltend machen konnte. Sigibert soll auch nach Angaben der im 11. Jahrhundert von Sigebert von Gembloux geschriebenen Vita Sigeberti Childebert nur als Erben (haeredem) eingesetzt haben, si ipsum contingeret sine liberis obire. Nach Dagoberts Geburt aber habe der König seine frühere testamentarische Verfügung widerrufen ( priori testamento ad rritum redacto) und den eigenen Sohn seinem Hausmeier Grimoald zur Erziehung übergeben, ut eius potentia contar omnes tutrus sublimaretur in Austrasiorum regno. Diese Nachrrichten decken sich zum Teil mit solchen der Herigeri gesta episcoporum Leodiensium, deren Abfassungszeit zwischen 972 und 980 angesetzt wird. Danach sah der sterbende König in seinem Hausmeier mit Recht den für die Nachfolgeentscheidung maßgeblichen Mann, dem er seinen Sohn anvertraute und den er vielleicht durch einen Treueid zusätzlich band. Trotz dieser Nachrichten bleibt eine Skepsis, ob Erbansprüche einen zum Zweck der Herrschaftsnachfolgeregelung Adoptierten so eindeutig widerrufen werden konnte, zumal wenn die merowingische Namengebung den Adoptierten auch als MEROWINGER auswies. Zusätzlich kann verwiesen werden auf das Beispiel König Guntrams, der im Jahre 577 gelobt hatte, seinen Adoptiv-Sohn Childebert auch im Falle, daß er "noch Söhne bekommen sollte", "doch gleich wie einen von ihnen (zu) halten. Da auch die sehr zuverlässige Vita Bonitu Childebert den Adoptierten und Dagobert II. gemeinsam als Söhne Sigiberts III. anspricht, die zur Zeit der Erhebung Childerichs II. (in Austrasien 662) bereits tot waren, ergibt sich als ziemlich sicher, daß Grimoalds Sohn neben Dagobert II. Erbansprüche auf das nach Sigiberts Tod verwaiste Ost-Reich rechtens geltend machen konnte. Dadurch fällt auf Grimoalds sogenannten Staatsstreich ein etwas anderes Licht. Gleichzeitig läßt sich die ca. sechs Jahre währenden Königsherrschaft Childeberts des Adoptierten in ihrer relativ langen Dauer bis zu Grimoalds Sturz natürlich ebenfalls besser erklären

      Ewig Eugen: Seite 145-146, "Die Merowinger und das Frankenreich"

      Die um 646 oder bald danach geschlossene Ehe Sigiberts III. blieb offenbar mehrere Jahre hindurch kinderlos. Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Gesundheit des Königs zu Befürchtungen Anlaß gab und man mit dem Eintritt des Erbfalls an den jüngeren Bruder Chlodwig rechnen mußte, der ganz unter dem Einfluß seines Hausmeiers Erchinoald stand. Wie immer dem gewesen sein mag: Grimoald erreichte, daß Sigibert III. seinen Sohn unter dem MEROWINGER-Namen Childebert zum Erben adoptierte.
      Gegen die Erhebung des von Sigibert adoptiereten Grimoald-Sohnes zum König erhob sich anscheinend kein Widerstand.
      Die Regierungszeit des Childebertus adoptivus (656-662) ist in tiefes Dunkel gehüllt, das bisher nicht aufgehellt werden konnte. Es scheint, daß Grimoald, der eigentliche Regent des austrasischen Reichs in diesen Jahren, zu den rechtsrheinischen Herzögen einigermaßen ausgewogene Beziehungen unterhielt. Gefährlicher war für die PIPPINIDEN jedenfalls die Opposition in Auster selbst, das heißt in den fränkischen Kernlanden des Reichs. Sie kann in der Regierungszeit des Grimoald-Sohnes nicht erloschen sein und dürfte auch Beziehungen zur neustroburgundischen Regierung aufgenommen haben, die sich jedoch erst auswirkten, als Childebertus adoptivus 662 eines - anscheinend natürlichen - Todes starb. Durch den vorzeitigen Tod des Sohnes verlor Grimoald die legale Grundlage seiner Macht. Er sah sich nun selbst gezwungen, Verbindung mit dem neustroburgundischen Hof aufzunhemen. Dabei geriet er in einen Hinterhalt, wurde in Paris gefangengesetzt und hingerichtet.

      Schieffer Rudolf: Seite 20, "Die Karolinger"

      Offensichtlich verstand es Grimoald, die Regierung Austriens ganz mit eigener Hand zu führen, selbst nachdem König Sigibert III. um 645 das Mündigkeitsalter von 15 Jahren erreicht hatte. Dieser Zustand scheint den Hausmeier allmählich zu dem kühnen Plan beflügelt zu haben, seiner Familie auch in aller Form die königliche Würde zu verschaffen. Dabei dachte er keineswegs daran, das Geschlecht der MEROWINGER vom fränkischen Thron zu stoßen, den es seit Chlodwigs Zeiten inzwischen in 6. Generatiom exklusiv innehatte, sondern er wollte die herrschende Dynastie ganz friedlich beerben. Da das Unterfangen Jahre später in einem Fiasko geendet ist, hat die karolinger-zeitliche Quellenüberlieferung einen dichten Schleier des Geheimnisses darüber gebreitet und mitunter glatt bestritten, daß Grimoald der Ältere überhaupt einen Sohn gehabt hat. Tatsächlich kennen wir nicht einmal seinen eigentlichen Namen, denn der Königsname Childebert, unter dem er in den fränkischen Herrscherlisten des 8/9. Jahrhunderts begegnet, ist ihm zweifellos erst in dem Augenblick beigelegt worden, da er sich als vollblütiger MEROWINGER ausweisen sollte. Ob dem eine regelrechte Adoption durch Sigibert III. zu Grunde lag, wie ein sehr später Chronist wissen will, ist ungewiß, doch dürfte feststehen, daß der Sohn des Hausmeiers, sobald Sigibert gestorben war (nach neuerer Auffassung bereits 651, nicht 656), mit einem so begründeten Anspruch auf dessen Nachfolge hervorgetreten ist. Dabei konnte er wohl auf die Furcht vieler Austrier bauen, nach Sigiberts Ende wieder von Neustrien aus regiert zu werden, wo dessen jüngerer Bruder Chlodwig II. immerhin drei kleine Söhne hatte.
      In seinem ehrgeizigen Kalkül ließ sich der Hausmeier Grimoald selbst dadurch nicht beirren daß Sigibert III. einen, wenn auch unmündigen, ehelichen Sohn hinterließ, der den Namen seines Großvaters Dagobert erhalten hatte. Gemäß einer kurz vor dem Tod des austrischen Königs getroffenen Absprache "ließ er den kleinen Dagobert scheren und schickte ihn mit Bischof Dido (Desiderius) von Poitiers auf eine weite Reise nach Irland, um den eigenen Sohn zum König zu machen". Das "Buch der Frankengeschichte" eines unbekannten Neustriers wohl aus der Gegend um Soissons aus dem Jahre 727, das mit den Worten als einzige Quelle über den "Staatsstreich" berichtet, fügt sogleich an, die Franken seien darüber sehr entrüstet gewesen, hätten Grimoald in einen Hinterhalt gelockt, ihn ergriffen und dem König Chlodwig (II., † 657) zur Aburteilung übergeben; in Paris sei er dann eingekerkert und zur Strafe für de Frevel an seinem Herrn grausam getötet worden. Die Hinrichtung Grimoalds durch seine neustrischen Widersacher steht damit fest, doch aus einer einzigen, zufällig überkommenen Urkunde, die eine Datierung nach dem "6. Jahr des Königs Childebert" aufweist, der Schluß zu ziehen, daß der adoptierte "MEROWINGER" und mit ihm sein leiblicher Vater, der Hausmeier und wahre Machthaber Grimoald, zuvor jahrelang Anerkennung in Auster gefunden haben müssen. Da von einem gewaltsamen Ende Childeberts (III.) nichts verlautet, mag er 656/57 eines natürlichen Todes gestorben sein und erst dadurch Grimoald in eine unhaltbare Lage gebracht haben, die es den Gegnern leicht machte, ihn alsbald zu vernichten.


      Literatur:
      Dahn Felix: Die Franken. Emil Vollmer Verlag 1899 - Deutsche Geschichte Band 1 Von den Anfängen bis zur Ausbildung des Feudalismus Mitte des 11. Jahrhunderts. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1982, Seite 261 - Ewig Eugen: Die Merowinger und das Frankenreich. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1988, Seite 145,156,163,181,202 - Herm, Gerhard: Karl der Große. ECON Verlag GmbH, Düsseldorf, Wien, New York 1987, Seite 45 - Hlawitschka, Eduard: Adoptionen im mittelalterlichen Königshaus, in: Schulz Knut: Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Mittelalters, Festschrift für Herbert Helbig zum 65. Geburtstag, Köln Seite 1-32 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968, Seite 34 - Nack Emil: Germanien. Ländern und Völker der Germanen. Gondrom Verlag GmbH & Co. KG, Bindlach 1977, Seite 255 - Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991 Seite 39,43 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 20 - Schneider Reinhard: Königswahl und Königserhebung im Frühmittelalter. Anton Hiersemann Stuttgart 1972, Seite 151,162 - Werner Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1995, Seite 356 - [1]

  • Quellen 
    1. [S3] Karl-Heinz Schreiber, Genealogie-Mittelalter.de, .