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 Bohrer

von Lothringen, Wigerich

männlich um 870 - um 919  (49 Jahre)


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Generation: 1

  1. 1.  von Lothringen, Wigerich wurde geboren um 870; gestorben um 919; wurde beigesetzt in Hastière [5540],Namur,Wallonien,Belgien.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Ardennengau; Graf im Ardennengau
    • Titel/Amt/Status: Bidgau,Deutschland; Graf im Bidgau
    • Titel/Amt/Status: Triergau,Deutschland; Graf im Triergau
    • Titel/Amt/Status: Lothringen,Frankreich; Pfalzgraf von Lothringen

    Notizen:

    Wigerich
    Graf im Triergau, Bed- und Ardennengau
    Pfalzgraf von Lothringen
    um 870- um 919 Begraben: Kloster Hastiere
    Vielleicht Sohn des Grafen Odacar

    Brandenburg Erich: Tafel 1 Seite 3, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    VI. 26. KUNIGUNDE * ca. 890, + ...
    Gemahl:
    a) vor 910 Wigerich, Graf im Trier- und Ardennergau 902, Pfalzgraf von Aachen 916 19.I. + vor 919
    b) (ca. 920) Richwin, Graf von Verdun + 923

    Barth Rüdiger E.: Seite 185, "Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert"

    Widricus (Wigerich) comes palatii
    Wampach, Lux. Seite 152,156,170; Chatelain, Le comte de Metz, in: Jb. G.l. G. XIII (1901), S. 251, Anm.1, und S. 255; Isenburg I, Tafel 4; Cart. Gorze, Mettensia, S. 500; Parisot, Origenes, S. 282 und T. Genealogique; Publications Sect. Hist. Institut G.-D. Lux. 95 (1981); R. Gerstner, Geschichte der lothringischen Pfalzgrafschaft, S. 3f. Gerstner geht meines Erachtens zu weit, wenn sie ihn als Pfalzgraf "anscheinend für ganz Lothringen" einreiht, vgl. ebd., S. 13, wo sie diese Meinung wiederholt; + 916/19
    Vater des ersten Luxemburgischen Grafen und Friedrichs I. von Ober-Lothringen, Stadtgraf von Trier, Graf im Bitgau, bischöflicher Pfalzgraf in Metz.

    Thiele Andreas: Tafel 50, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte" Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

    WIGERICH
    *um 870, + um 910
    Graf im Triergau, Bed- und Ardennengau
    Wigerich war Gegner der KONRADINER im altpfälzischen Raum und mächtigster Graf in Lothringen. Er förderte Erzbischof Radbod von Trier und trat Münz- und Zollrechte an ihn ab. Er ging 911 zu König Karl III. von Frankreich über und erhielt wichtige Vogteien und Lehen dazu. Er wurde 916 Pfalzgraf von Lothringen. Hilfe erhielt er besonders durch seinen einflussreichen Bruder Abt Friedrich von Gorze und St. Vanne (+ 942).

    um 907 oo 1. KUNIGUNDE VON HENNEGAU
    wohl Tochter des Grafen Reginar I. von Löwen-Hennegau; Nichte Karls III.
    2. oo Richwin Graf von Verdun + 923 erschlagen

    Hlawitschka Eduard: Seite 171,195, "Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte"

    Graf Wigerich (Widiacus), der zum Jahre 909 ausdrücklich als Graf des Bidgaues bezeugt ist, und der 902 bereits seine Zustimmung zu einer Restitution von Grafschaftsrechten an den Trierer Erzbischof gibt, also schon damals Bidgaugraf war, intervenierte bereits am 23. Januar 899 bei König Zwentibold für die Kirche von Trier als Graf. Wigerich ist dabei zwar nicht ausdrücklich als Bidgaugraf bezeichnet, doch lässt seine nach Stephans Tod (901) eindeutige Verankerung im Bidgau im Verein mit dieser Intervention wohl darauf schließen, dass er schon in der Spätzeit Zwentibolds Bidgaugraf geworden war und Stephan hier abgelöst hatte. Dass Wigerich (Widricus) nicht etwa anfangs nur Stadtgraf von Trier war und Stephan daneben den Bidgau weiterverwaltete, machen auch die Untersuchungen von Y. Dollinger-Leonard deutlich. Damals war Trier lediglich bevorzugter Sitz des jeweiligen Bidgaugrafen; eine Stadtgrafschaft Trier gab es nicht!
    Und darüber hinaus hatte Karl der Einfältige auch noch andere Verwandte in Lotharingien, die einer solchen Herrschaftsregelung von vornherein geneigt sein mochten: Der Graf Wigerich vom Bidgau hatte Kunigunde, eine Enkelin Ludwigs des Stammlers und somit eine Nichte Karls des Einfältigen zur Frau.

    Nonn Ulrich:, "Die gefälschte Urkunde des Grafen Widerich für das Kloster Hastiere und die Vorfahren der Grafen von Luxemburg"

    Die erste urkundliche Erwähnung der Abtei Hastiere bietet ein Diplom Karls des Einfältigen von 911-915, in dem er die Abtei, quam comes Windricus per preceptum habebat regale, zusammen mit Saint-Rombaut am Demer (Mecheln) der Kirche von Sankt Lambert zu Lüttich überträgt. Graf Widerich, seine Gemahlin Kunigunde und ihr Sohn Adalbero sollen aber auf Lebenszeit beide Abteien in ihrem Besitz behalten.
    Kommen wir nun zum Aussteller der Urkunde zurück. Dass ein Graf Widericus Hastiere durch königliche Verleihung besaß, geht aus der Urkunde Karls des Einfältigen von 911-915 klar hervor, und dass er als Gründer des Klosters galt, zeigt die Bestätigungsurkunde Alexanders III. von 1180. Das Diplom Karls des Einfältigen nennt weiter Widerichs Gemahlin Kunigunde und seinen Sohn Adalbero; damit steht außer Zweifel, dass es sich um jenen Grafen Widerich/Wigerich handelt, der seit Renns grundlegenden Untersuchungen als Vater des Grafen Sigfrid und damit als "der Ahnherr des ersten luxemburgischen Grafengeschlechtes" gilt. Er begegnet zuerst 899 als Intervenient in einer Urkunde Zwentibolds für Trier, und drei Jahre später stimmt er einer Übertragung gräflicher Rechte durch Ludwig das Kind an den Trierer Metropoliten zu. 903/04 finden wir ihn dann selbst als Urkundenaussteller, der dem Kloster Echternach seine Besitzungen in der Gemarkung Itzig (bei Luxemburg) schenkt. Aus einer Tauschurkunde zwischen dem Trierer Lehensträger Rorich und der Abtei St. Maximin von 909 erfahren wir, daß er Graf im Bitgau war: ... in pago Bedinse in comitatu Widrici in villa vocabulo Eslingis (= Esslingen bei Meckel, Kreis Bitburg); diese Urkunde hat er als Zeuge unterschrieben. Später erfreute er sich offensichtlich der Gunst Karls des Einfältigen, der ihm ja Hastiere auf Lebenszeit übertrug (911-915); und auf dessen Placitum von 916 in Herstal, wo der König dem Kloster Prüm das ihm widerrechtlich entzogene Kloster Süsteren restituierte, erscheint er sogar als comes palatii (D K.d.E. 84 vom 19.1.916). Bald danach scheint Widerich gestorben zu sein; auf der folgenden Reichsversammlung zu Herstal 919 wird er nicht mehr genannt. Bestattet wurde er im Kloster Hastiere, wie aus der Urkunde seines Sohnes Adalbero von Metz von 945 hervorgeht. Aufgrund vergleichender Berechnungen schließt Renn, dass Widerich kaum vor 870 geboren wurde; damit dürfte die öfters behauptetet Identität mit jenem Grafen Widericus, der mit anderen weltlichen und geistlichen Großen 877 den jungen Ludwig den Stammler an die Maas begleiten sollte, entfallen. Sicher auszuschließen ist eine Identifizierung mit jenem Wigricus, der 860 beim Vertragsabschluß von Koblenz anwesend war.

    Schaab Meinrad: Seite 18, "Geschichte der Kurpfalz"

    So begegnet ein sonst in den Trierer Raum gehöriger Graf Wigerich 916 als Pfalzgraf in einer Urkunde des westfränkischen Königs Karl des Einfältigen, die dieser in der Pfalz Heristal für Kloster Prüm ausstellen ließ.

    910 oo 1. Kunigunde, Enkelin Ludwigs II. des Stammlers 890/95-, evtl. Tochter Reginars I. Langhals

    Kinder:
    - Adalbero I. Bischof von Metz (929-962) 910-26.4.962
    - Gozelo um 914-19.10.942
    - Friedrich I. Herzog von Ober-Lothringen 912-17.6.978
    - Giselbert Graf im Ardennengau 915-17.4.963
    - Liutgard 915-8.4.960
    1. oo Adalbert (MATFRIEDE) - 944
    2. oo Eberhard Graf von Egisheim - 972/73

    Literatur:
    Barth Rüdiger E.: Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1990 Seite 185 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen. Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 1 Seite 3 - Gerstner, Ruth: Die Geschichte der lothringischen und rheinischen Pfalzgrafschaft von ihren Anfängen bis zur Ausbildung des Kurterritoriums Pfalz, Ludwig Röhrscheid Verlag Bonn 1941 (Rheinisches Archiv 40) - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968 Seite 171,195 - Nonn, Ulrich: Die gefälschte Urkunde des Grafen Widerich für das Kloster Hastiere und die Vorfahren der Grafen von Luxemburg. Eugen Ewig zum 65. Geburtstag - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus, Bonn 1941 Seite 11-22 - Schaab Meinrad: Geschichte der Kurpfalz. Verlag W. Kohlhammer 1988 Seite 18 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 50 -

    Begraben:
    Kloster Hastiere

    Wigerich heiratete von Verdun, Kunigunde um 910. Kunigunde (Tochter von N. und von Frankreich, Ermentrud) wurde geboren in 890/895; gestorben nach 923. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 2. von Lothringen, Adalbero I.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 910; gestorben am 26 Apr 962.
    2. 3. von Oberlothringen, Friedrich I.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 912; gestorben am 17 Jun 978.
    3. 4. von Lothringen, Gozelo  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 914; gestorben am 19 Okt 942.
    4. 5. von Lothringen-Verdun, Liutgard  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 915; gestorben am 8 Apr 960.
    5. 6. von Lothringen, Giselbert  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 915; gestorben am 17 Apr 963.


Generation: 2

  1. 2.  von Lothringen, Adalbero I. Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Wigerich1) wurde geboren um 910; gestorben am 26 Apr 962.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Lüttich [4000],Lüttich,Wallonien,Belgien; Abt von Lüttich
    • Titel/Amt/Status: 929-962, Metz [57000],Moselle,Lothringen,Frankreich; Bischof von Metz

    Notizen:

    Adalbero I.
    Bischof von Metz (929-962)
    Abt von Lüttich
    910-26.4.962
    Ältester Sohn des Pfalzgrafen Wigerich von Lothringen und der Kunigunde, Enkelin von König Ludwig dem Stammler

    Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 93

    Adalbero I., Bischof von Metz seit 929
    Abt des Metzer Eigenklosters St. Trond (Diözese Lüttich) seit 944
    + 26. April 962
    Sohn des lothringischen Pfalzgrafen Wigerich, Bruder Friedrichs, seit 959 Herzog von Ober-Lothringen, und Stiefbruder Siegfrieds, Graf von Luxemburg.

    Adalbero gab durch die Reform des Klosters Gorze und die Einsetzung des Abtes Einold der lothringischen Reformbewegung starke Impulse. Er reformierte die Metzer Klöster St. Felix, St. Glodesindis und St. Peter. Im lothringischen Aufstand von 939 verteidigte er Metz gegen OTTO I., näherte sich seit 940 OTTO und stand bei dem Aufstand Herzog Konrads des Roten (954) treu zum Kaiser. Im Westreich vermittelte er zwischen Herzog Hugo dem Großen von Franzien und König Ludwig IV.

    Literatur:
    DBF I, 384-388 - NDB I, 40f. [beide mit weiterführender Lit.] - H. Fichtenau, Vier Reichsbischöfe der Ottonenzeit, Fschr. F. Maass, 1973, 81-95.

    Finckenstein Finck von: Seite 81, "Bischof und Reich"

    So ist der König offensichtlich schon mit der Bestätigung Adalberos I., eines Sohnes des lothringischen Pfalzgrafen Wigerich, zum Nachfolger des geblendeten und verstümmelten Bennos in diese Richtung eingeschwenkt. Adalbero I., von OTTO I. als "compater" bezeichnet, besaß bereits eine persönlich, wenngleich nicht mehr näher bekannte Bindung an das Königshaus. Adalbero starb am 26. April 962. Alle auf Dietrich I. folgenden Bischöfe knüpften dann verwandtschaftlich wieder an Adalbero I. und damit an die Sippe Wigerichs an, waren aber ausnahmslos dadurch der Dynastie verwandt, dass Adalberos I. Bruder Gozlin ein Nichte HEINRICHS I. namens Uda geheiratet hatte und später HEINRICH II. durch seine Ehe mit Kunigunde, der Nichte Adalberos I. und Kusine Adalberos II., Schwager Dietrichs II. und Onkel Adalberos III. wurde.

    Adalbero I., gefördert von seinem Onkel Abt Friedrich, rebellierte 937-939 gegen König OTTO I. und wurde danach dessen wichtige Stütze in Lothringen. Er förderte Cluny und galt als einer der angesehensten Fürsten seiner Zeit.


    Literatur:
    Barth Rüdiger E.: Der Herzog in Lothringen im 10. Jahrhundert, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1990, Seite 19,39,66,80, 86,91,96, 101,108,112,123,125,133,134,136,141,159,172,192 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I, Seite 478,480/Band III Seite 503 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 57,58,70,71,73,84,179 -

    Neue Deutsche Biographie - Adalbero I.

    Bischof von Metz (seit 929), † 962 Sankt Trond (Diözese Lüttich).

    Leben
    Mit der Reform des Klosters Gorze (Urkunde von 12.12.933) und der Einsetzung des Abtes Ainold gab Adalbero der lothringischen Reformbewegung einen mächtigen Impuls. 942 führte er Gorzer Mönche nach St. Arnulf (Kollegiatkirche seit dem 9. Jahrhundert), reformierte bis 960 die Abteien St. Felix, St. Glodesindis und St. Peter in Metz und war Abt von St. Trond, das altes Metzer Eigenkloster war. Adalbero verteidigte im lothringischen Aufstand Metz gegen Otto I. und vermittelte mit Herzog Konrad von Lothringen den Frieden zwischen Hugo dem Großen und Ludwig IV. Bei Konrads Aufstand gegen Otto I. (954) stand er auf kaiserlicher Seite. Anfangs in St. Trond begraben, wurde er im 16. Jahrhundert in St. Arnulf beigesetzt. – Adalbero erhielt den Ehrentitel Vater der Mönche. Die Gorzer Reform bildete die Grundlage für die Reform der Reichsklöster in ottonisch-salischer Zeit.

    Literatur
    ADB I (unter Adelbero); Vita Joh. Gorziensis in: MGH SS IV, S. 348, u. Urk. Karls d. Einfältigen (undatiert) für Lüttich (über d. wahrscheinlich königlich Abstammung Adalbero I.s); M. Meurisse, Histoire des Evesques de l'église de Metz, Metz 1634; A. Calmet, Histoire ecclésiastique et civile de Lorraine I, Nancy 1728, S. 359; K. Wichmann. A.s I. Schenkungsurk f. d. Arnulfkloster u. ihre Fälschung, in: Jb. d. Ges. f. Lothring. Gesch. 2, 1890, S. 306 bis 319; ders., A. I., Bischof v. Metz, ebenda, 3, 1891, S. 104-75; R. Parisot, Le royaume de Lorraine sous les Carolingiens, Paris 1898, S. 343 ff.; V. Chatelain, Le comté de Metz et la vouerie épiscopale du VIIIe au XIIIe siècle, in: Jb. d. Ges. f. Lothring. Gesch. 10, 1898, 13, 1901; F. Chaussier, in: Revue ecclésiastique de Metz, 2e année, Metz 1891/92, S. 23; Hauck III, S. 353 ff., 999; C. Wampach, Gesch. d. Grundherrschaft Echternach im FrühMA, = Publications de la Section historique de l'Institut de Luxembourg, Bd. 63, Luxemburg 1929, S. 209 ff.; Wattenbach-Holtzmann I, 1939; H. Renn, Das erste luxemburg. Grafenhaus, = Rhein. Archiv, H. 39, 1941; C. Hallinger, Studia Anselmiana 22-23, Gorze-Cluny, in: Stud. z. d. monast. Lebensformen u. Gegensätzen im HochMA, 1950/51; Dictionnaire d’Histoire et de Géographie Ecclésiastiques I, 1912. Sp. 431-33; LThK; A. Schütte, Hdb. d. dt. Hll., 1941, S. 22; Enc. Catt. I, 1949.


  2. 3.  von Oberlothringen, Friedrich I. Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Wigerich1) wurde geboren in 912; gestorben am 17 Jun 978.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bar (Herzogtum),Frankreich; Graf von Bar
    • Titel/Amt/Status: Scarponnois (Gaugrafschaft),Meurthe-et-Moselle,Lothringen,Frankreich; Graf von Charpeigne
    • Titel/Amt/Status: Soulossois (Grafschaft),Meurthe-et-Moselle,Lothringen,Frankreich; Graf von Soulossois
    • Titel/Amt/Status: Metz [57000],Moselle,Lothringen,Frankreich; Stadtgraf von Metz
    • Titel/Amt/Status: 959-978, Oberlothringen; Herzog von Oberlothringen

    Notizen:

    Friedrich I. Herzog von Ober-Lothringen (959-978)
    Graf von Bar, Chaumontois, Charpeigne, Soulossois und Stadtgraf von Metz
    912-17.6.978
    Vermutlich 2. Sohn des Pfalzgrafen Wigerich von Lothringen und der Kunigunde, Enkelin von König Ludwigs II. dem Stammler

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 951
    Friedrich I., Herzog von Ober-Lothringen 959-978
    + 18. Mai 978
    Sohn der KAROLINGERIN Kunigunde
    Brüder Adalbero I. Bischof von Metz, Gauzlin, Bischof von Verdun, Siegfried, Graf von Luxemburg

    Friedrich I. heiratete (nach Verlöbnis 951) 954 Beatrix, die Tochter von Hugo, Graf der Francia und Schwester von Hugo Capet; durch diese Heirat erhielt er die lothringischen Güter der Königsabtei St-Denis, zu denen auch die Abtei St-Mihiel gehörte. An der Grenze von Francia und Imperium errichtete er die Burg Fains (dep. Meuse, arr. Bar-le-Duc), die er jedoch wieder schleifen lassen mußte; durch einen Besitztausch mit dem Bischof von Toul erwarb er anschließend Bar (Barrum Ducis, Bar-le-Duc), wo er eine Burg als wichtigen Ansatzpunkt seiner Territorialherrschaft errichtete. 959 erlangte er von Brun, dem Erzbischof von Köln und zugleich dux von Lotharingien, die Übertragung der herzoglichen Gewalt in Ober-Lothringen. Friedrich I. förderte die monastische Reform in Moyenmoutier und St-Die.
    Er hinterließ 2 Kinder:

    Dietrich I., Herzog
    Adalbero II., Bischof von Metz.

    Friedrich I. wurde 954 Miterbe seines Stiefbruders Otto, war eine treue OTTONEN-Stütze und wurde 959 durch Erzbischof Brun von Köln als Unterherzog und als zeitweiliger Stellvertreter eingesetzt, so dass dieser oberlothringische Graf eine ähnliche Stellung wie Hermann Billung in Sachsen innegehabt hatte. Er wurde hauptsächlich damit beauftragt, dieses Gebiet gegen die Aufständischen zu sichern. Im gleichen Jahr 959 führte Friedrich an Stelle von Brun ein Heer gegen die Aufständischen in Nieder-Lothringen. Friedrich besaß nicht nur im südlichen Teil Lothringens eine starke Machtposition, die hauptsächlich aus mehreren Grafschaften und Klosterbesitzungen bestand, sondern er war auch der Neffe Bruns und OTTOS I. Friedrichs Stellung blieb auch nach dem Tode Bruns beschränkt, da König OTTO I. jetzt eine Art Oberherrschaft ausübte. Er baute die Festung Bar gegen Frankreich auf, verfocht strikt die Reichsinteressen, stand ständig gegen Große und Bischöfe Lothringens, die die herzogliche Gewalt einzuengen versuchten, eine typische Konstellation der Herzöge für viele Jahrhunderte.

    Trillmich Werner: "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Bruno von Köln betraute im Jahre 959 Friedrich von Bar, den Gemahl seiner kapetingischen Nichte Beatrix, als Markherzog mit dem Kommando am Oberlauf der Maas. Sein Aufgabenbereich umfaßte das Erzbistum Trier. Bedeutende Grundherrschaften und Kirchenlehen besaß er in den Diözesen Toul und Metz, an der oberen Ornain, Maas und Mosel, um Pont-a-Mousson, Chateau Salins und Soulosse. In der Umgebung der weit gegen die Champagne vorgeschobenen Burg Bar, die über starke Befestigungen verfügte, erwarb er mit dem Heiratsgut seiner Frau Ländereien westlich der Grenze.

    Barth Rüdiger E.: Seite 133-148, "Der Herzog von Lotharingien im 10. Jahrhundert"

    Laut Flodoard ernannte den um 920 geborenen Ober-Lotharinger Grafen Friedrich 959 zu seinem - zumindest militärischen - Stellvertreter. Graf Friedrich war der Sohn des Pfalzgrafen Wigerich und der Gräfin Kunegonde und gehörte der großen ARDENNER-Sippe an. Er war Graf von Bar, Chaumontois, Charpeigne, Soulossois, im pagus Ordenenis in Ober-Lothringen, von seinem Bruder Adalbero I., Bischof von Metz, ernannter Stadtgraf in Metz, Stiefbruder Ottos von Verdun, verehelicht mit der Tochter Herzogs Hugo von Franzien, durch dessen Gemahlin Hadwig Verwandter OTTOS I. und Bruns. Zu seinen Pfründen zählten die Klöster S. Mihiel an der Maas, St. Die, Moyen Moutier an der Meurthe und andere. Friedrich war die einzig verbliebene, über eigenständige, binnenlotharische Machtkomplexe - teilweise allerdings nur indirekt - verfügende Führungspersönlichkeit in Lotharingien, nachdem Reginar III. 958 von Brun verbannt worden war. Die beträchtliche Anzahl geistlicher Würdenträger oder weltlicher, hochrangiger Mitglieder des südlotharingischen Adels, die in Privaturkunden auftreten oder Friedrich bei Rechtsfindungen assistieren, legen ein weiteres Zeugnis ab für die Führungsstellung, die Friedrich bekleidete.
    Friedrich, als Sprecher der in Oberlotharingien über reiche Machtquellen verfügenden ARDENNER Sippe, die für lange Zeit die späteren Führungsträger Oberlotharingiens stellen sollte, war geographisch-strategisch prädestiniert für Grenzsicherungsaufgaben im Süden Lotharingiens. Die Friedrich in den Diplomen der Reichskanzlei gewährten Titel scheinen eine solche begrenzte Aufgabenstellung zu bekräftigen. Zu Lebzeiten OTTOS I. erscheint Friedrich ein einziges Mal in einer Juni 960 datierten Königsurkunde als dux. Schon 939 tritt Friedrich in 2 Privaturkunden mit dem Kurztitel dux auf. In einem Privileg für die Mönche der Abtei Moyen-Moutier aus dem Jahre 942 nennt sich Friedrich dux Lotharingiae, also zu einer Zeit, als Otto von Verdun vom König eingesetzter Lotharingien-Beauftragter war. In 2 Privaturkunden der Jahre 950 und 957 trägt Friedrich den Kurztitel dux, wiederum Unterstreichung seines Führungsranges, wiederum vielleicht Andeutung einer Differenzierung vom Norden, wiederum keine Teilungsabsicht. In einer Urkunde ebenfalls für das Kloster, nun aus dem angeblichen Teilungsjahr 959, weist sich Friedrich den Titel Ego Fridericus gratia Dei et electione Francorum dux zu. Friedrichs I. Selbstverständnis einer Direktverbindung an Gott wie auch electione Francorum scheinen überdies zum Ausdruck zu bringen wollen, dass Brun den lotharingischen Raum machtpolitisch zu durchdringen nicht in der Lage war. In einer Urkunde für das Kloster Glodesinde vom 1. September 962 zeichnet Friedrich als dux. Wiederum kein Bezug auf eine Teilung. In einer vom 8. September 962 datierten Urkunde für die Abtei S. Mihiel erscheint der Ober-Lotharinger wieder gesamtlotharingisch als Ego Fridericus Dei miserante gratia dux Lothariensium et senior monarchorum Sancti Michaelis. In einer Urkunde des Jahres 966 für das Kloster Bouxier-aux-Dames läßt Friedrich sich erneut gesamtlothringisch Fridericus divina comitante gratia Lothariensium dux nennen. Unter den Zeugen erscheint er mit Friderici ducis, und zwar erstaunlicherweise vor Bischof Wigfrid, 3 Grafen und 12 anderen Zeugen. Dass Friedrich vor Bischof Wigfried figuriert, spricht für die Echtheit dieser Urkunde.
    Wir haben nun drei gesamtlothringisch formulierte Urkunden Friedrichs untersucht, die auf dukaler Ebene dem Herzog Friedrich die gratia Dei zuordnen. Ohne notwendigerweise vom deutschen Herrscher formell zum Herzog erhoben zu sein, liegt es durchaus im Bereich des politisch Möglichen, dass die Friedrich dank seiner grenzstrategischen Raumlage zufallende grenzsichernde Aufgabe ihn faktisch zum dux machten. Allerdings, die - gemäß Ruotger - königgleichen Aufgaben Bruns in dessen Eigenschaft als Bruder des Herrschers erlauben auch die Schlußfolgerung, dass Friedrich mittelbar vom König autorisierter dux war, ohne genauere Definition eines bestimmten herzoglichen Funktionsraums.
    Wir stellen resümierend fest, dass 962, 963 und 966 noch gesamtlotharingisch beurkundet wird, ohne irgendwelchen Teilungshinweis.
    Auch im Zusammenhang mit der Errichtung der Burg Barrum-Ducis (Bar-le-Duc), südwärts von Verdun, finden wir Friedrich gesamtlotharingisch als Dux Lotharingiae. Zur Entschädigung für diesen Burgenbau, über den sich der Bischof von Toul beklagt hatte, überträgt diesem dux Fredericus die Abteien S. Die und Moyen-Moutier. In Verbindung mit der Schenkung einiger bei Toul gelegenen Besitzungen an die Kirche von St. Mihiel im Jahr 971 erscheint Friedrich mit den Lotharingien umfassenden, ethnisch zuordnenden Titel duce Lothariensium Friderico.
    Auch die Standorte herrschaftlichen Eingreifens Friedrichs sprechen gegen eine Teilung der Gewalten oder gegen eine vom König initiierte raum- und herrschaftspolitische Aufteilung Lotharingiens. Zum Jahr 959 berichtet Flodoard von einem durch Brun angeordneten Eingreifen Friedrichs gegen Graf Immo, dessen Machtbereich in der Gegend von Maastricht lag. Zum Jahr 960 schildert derselbe Chronist, dass in Anwesenheit Friedrichs, Lothariensium duce, die zu der Reimser Kirchenprovinz gehörige Feste Mezieres dem Reimser Erzbischof zurückgegeben wird. Unabhängig davon, dass ein militärisches Eingreifen Friedrichs in N-Lotharingien wenig verständlich erscheint, weil seine Machtquellen im Süden und Immos Potential bei Maastricht, also im Norden, lagen, sprechen auch diese Mitteilungen Flodoards zu den Jahren 959 und 960 gegen eine inzwischen erfolgte Zweiteilung Lotharingiens, umso mehr als von Gottfried auch in diesem Teil der Annalen Flodoards keine Rede ist.
    Fassen wir kurz zusammen, was wir bisher für den Ober-Lotharinger Friedrich I. haben feststellen können:
    Das erste und einzige Diplom OTTOS I., das Friedrich mit dem Kruztitel dux ausweist, ist von Juni 960 datiert. Die Privaturkunden formuliren teils gesamtlotharingisch, teils ohne jeglichen geographisch-politischen Hinweis. Also ebenfalls kein Trennungsindiz. Mit einer - im übrigen unzuverlässigen - Ausnahme enthalten auch die erzählenden Quellen für unsere Berichtsepoche keinen Text, der auf eine Teilung Lotharingiens 959 oder um 959 deuten könnte. Das gleiche gilt für die außenmilitärischen und außenpolitischen Missionen, deren Berichte sowohl den Ober-Lothringer Friedrich wie auch Gottfried vollends übergehen.

    Mohr Walter: Band I Seite 35,41,49, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    In Lothringen zeigten sich jetzt Ansätze zu einer neuen Entwicklung, indem einige Große in besonderem Sinne in den Vordergrund traten. Dazu gehörte Graf Friedrich, der Bruder des Bischofs Adalbero von Metz, der in Verbindung zu Herzog Hugo von Francien stand, er hatte sich mit dessen Tochter verlobt. Er baute auf westfränkischem Gebiet eigenmächtig eine Burg, von der aus er Raubzüge unternahm. Von der Haltung während des Liudolfingischen Aufstandes wissen wir nichts.
    Ob noch mehr hinter dem Aufstand des Grafen Immo zu suchen ist, lassen die Quellen nicht erkennen, jedoch ist es einigermaßen auffallend, dass nach der Niederwerfung der Bewegung Bruno den Grafen Friedrich, der seit seiner Heirat mit Beatrix, der Tochter Hugos von Francien, in den zeitgenössischen Berichten nicht mehr aufgetaucht war, vice sua den Lothringern voransetzte. Friedrich war zu diesem Zeitpunkt offensichtlich Graf von Bar und Metz.
    Es bleibt immerhin fraglich, wie letzten Endes das vice sua Brunos, mit dem der Chronist Flodoard die Stellung Friedrichs charakterisiert, zu verstehen ist. Man kann es so auslegen, dass Bruno ihn lediglich als seinen Stellvertreter ernannt hat. Im übrigen scheint es nicht bedeutungslos, dass man Friedrich nicht als Intervenienten in königlichen Urkunden findet.
    Eine Möglichkeit zur Klärung dieser Frage ergibt sich vielleicht daraus, dass Herzog Friedrich von Ober-Lothringen in dieser Zeit gestorben ist. Wir besitzen keine Angaben über sein Todesdatum. Sein letztes, sicher bezeugtes Auftreten liegt im Mai 977 bei der Anwesenheit des Kaisers in Diedenhofen. Man hat zwar angenommen, bei der gleichen Gelegenheit sei Karl zum Herzog von Nieder-Lothringen ernannt worden, doch ist das reine Spekulation, die durch nichts bewiesen werden kann. Der Zeitpunkt für Karls Ernennung wird uns durch den zu Beginn des 11. Jahrhunderts schreibenden Sigebert von Gembloux gegeben. Es bleibt danach die Möglichkeit, dass nach dem Tode Herzog Friedrichs Karl zum Herzog ernannt wurde, um in Lothringen die herzoglichen Aufgaben durchzuführen, weil Friedrichs Sohn Dietrich noch minderjährig war. Zwar hat dessen Mutter Beatrix die Vormundschaft übernommen, aber in ihrer politischen Tätigkeit läßt sie sich erst seit Juni 983 feststellen, als sie in einer in Verona ausgestellt Urkunde OTTOS II. mit dem Titel dux Beatrix erscheint. Da diese Urkunde außerhalb der Kanzlei verfaßt wurde, drückt sich darin wohl die Absicht Beatrix zur Aufrechterhaltung der Nachfolge ihres Hauses in Lothringen aus, vielleicht sogar mit einer Wendung gegen Karl von Nieder-Lothringen.

    954 oo Beatrix von Franzien, Tochter des Herzogs Hugo der Große, 938-23.9. nach 987

    Kinder:
    - Heinrich 955 - 972/78
    - Dietrich I. Herzog von Ober-Lothringen 965-11.4.1026
    - Adalbero II. Bischof von Metz (984-1005) 958-14.12.1005
    - Gottfried
    - Tochter
    oo Berchthold I. Graf in Bayern und Pfalzgraf

    Literatur:
    Barth Rüdiger E.: Der Herzog in Lothringen im 10. Jahrhundert, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1990, Seite 27,79,80,84,86,89,112, 123,131,132,133,134,135,136,137,139,140,141,142,143-146,148,150,152-155,157,158,159-161,164,166,167,173,174-178,194-197 - Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln, Seite 85,116,128 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 185,199,479/Band III Seite 503 - Eickhoff, Ekkehard, Theophanu und der König, Klett-Cotta Stuttgart 1996, Seite 304,306 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 20-22,58,63,70,84,107,110-112,139 - Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Geschichte des Herzogtums Groß-Lothringen (900-1048) Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band I Seite 35,41,49 - Trillmich Werner: Kaiser Konrad II. und seine Zeit. Europa Union Verlag Bonn 1991 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf - Wies, Ernst W.: Otto der Große, Bechtle Esslingen 1989, Seite 196,243 –

    Gestorben:
    (18. Mai 978 Hlawitschka)

    Friedrich heiratete von Franzien, Beatrix um 954. Beatrix (Tochter von von Franzien, Hugo und von Sachsen, Hadwig) wurde geboren in 938; gestorben nach 987. [Familienblatt] [Familientafel]


  3. 4.  von Lothringen, Gozelo Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Wigerich1) wurde geboren in 914; gestorben am 19 Okt 942.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Ardennengau; Graf im Ardennengau

    Notizen:

    Gozelo Graf im Ardennengau
    um 914-19.10.942
    Sohn des Pfalzgrafen Wigerich von Lothringen und der Kunigunde

    Im Gegensatz zu seinen Brüdern ist Gozelo quellenmäßig kaum greifbar. Er war Heerführer seines bischöflichen Bruders Adalbero.





    930 oo Uda (Oda) von Metz, Tochter des MATFRIEDINGERS Gerhard I. - 10.4.963 Nichte König HEINRICHS I.

    Kinder:
    - Reginar -18.4.963
    - Heinrich -6.9.1000
    - Gottfried der Gefangene Graf von Verdun 935/40- nach 995
    - Adalbero Erzbischof von Reims (969-989) um 935/40-23.1.989



    Literatur:
    Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 54,58,61,64,69,70,73,75,93,95,110,128,138,146 -

    Gozelo heiratete von Metz, Uda um 930. Uda (Tochter von von Metz, Gerhard I. und von Sachsen, Oda) wurde geboren um 905; gestorben am 10 Apr 963. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 7. von Lothringen, Reginar  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben am 18 Apr 963.
    2. 8. von Arlon, Heinrich  Graphische Anzeige der Nachkommen
    3. 9. von Verdun, Gottfried I.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 930/935; gestorben nach 997.
    4. 10. von Reims, Adalbero  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 935/940; gestorben am 23 Jan 989; wurde beigesetzt in Reims [51100],Marne,Champagne-Ardenne,Frankreich.

  4. 5.  von Lothringen-Verdun, Liutgard Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Wigerich1) wurde geboren in 915; gestorben am 8 Apr 960.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Metz [57000],Moselle,Lothringen,Frankreich; Gräfin von Metz

    Notizen:

    Liutgard Gräfin von Metz
    915 † 8.4.960
    Tochter des Pfalzgrafen Wigerich von Lothringen und der Kunigunde, Enkelin von König Ludwig II. dem Stammler von Frankreich

    Thiele, Andreas: Tafel 109, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"

    EBERHARD * um 912, † um 940 (im Exil)
    933/34 Titular-König von Italien: verjagt; 937 durch den Vater Herzog von Bayern gegen das Lehnsrecht und 938 von OTTO DEM GROSSEN verjagt.
    oo 935 LIUTGARD VON LOTHRINGEN-VERDUN
    Tochter Pfalzgraf Wigerichs (ihre 2. Ehe: oo Graf Adalbert I. im Metzgau, Lothringen II)

    Hlawitschka, Eduard: Seite 74,107,109,123-125,130, "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert"

    X [13 Die Vita Johanns von Gorze (MG SS IV Seite 347) c. 36 nennt uns einen Schwager des Grafen Adalbert namens Lantbert, der sogar als Ratgeber des Bischofs Adalbero von Metz bezeichnet wird, mit dem Graf Adalbert selbst aber schlecht stand: Cognatus ipse (sc. Adalbert) iam dicti Lantberti - nam eius sororem habebat - idemque inter se quibusdam animositatibus dissidebant. Aus dieser Stelle geht freilich nicht hervor, ob Graf Adalbert eine Schwester Lantberts oder Lantbert eine Schwester Adalberts zur Gemahlin hatte. Doch werden wir noch weiter unten Seite 115) sehen, daß Graf Adalbert mit Liutgard, einer Tochter des Pfalzgrafen Wigerich und seiner Gemahlin Kunigunde, verheiratet gewesen ist, unter deren Brüdern sich kein Lantbert findet. Somit bleibt nur die von uns angezeigte Lösungsmöglichkeit, daß Lantbert eine Schwester des Grafen Adalbert zur Frau hatte.]
    Es muß sich hier um die väterliche Linie handeln, da der Vater von Brunos Mutter - Heilwig - ja Ludwig hieß, über dessen Vater wiederum freilich alle unsere Quellen schweigen, wie auch über dessen Gemahlin [115 Die vorgeschlagene Lösung krankt aber auch besonders daran, daß in einem solchen Falle Leos IX. Eltern Hugo und Heilwig in einer verbotenen Naheehe 6. Grades römischer Zählung (3:3 kanonischer Zählung) gelebt haben müßten. Unseren weiteren Forschungen schon vorausgreifend sei bemerkt, daß ja Hugo durch seinen Vater Hugo raucus und dessen Mutter Liutgard ein Uurenkel des Pfalzgrafen Wigerich und seiner Frau Kunigunde war und daß Heilwig ihrerseits, falls ihre Mutter (Ida) eine Tochter Herzog Friedrichs I. gewesen wäre, ebenfalls eine Urenklein Wigerichs und Kunigundes gewesen sein müßte, da doch Herzog Friedrich I. genugsam als Sohn Wigerichs und Kunigundes bezeugt ist. Deshalb ist auch dieser Vorschlag zurückzuweisen.] uns nicht das geringste überliefert ist.
    Über die Gemahlin des Hugo raucus, der in Erfüllung des väterlichen Willens die Abtei Altdorf gründete, wird nichts überliefert. Eberhards Gemahlin hingegen muß jene Frau Liutgardis gewesen sein, die am 8. April 960 der Trierer St. Maximins-Abtei ihr im Methingau gelegenes Eigengut Mamer, das ihr von ihren Eltern Wigerich und Kunigunde hereditario iure zugefallen war, für das Seelenheil ihrer genannten Eltern und ihrer Gemahle Albert und Eberhard sowie ihrer Söhne wie auch für die Tilgung der eigenen Sündenschulden überließ [122 C. Wampach, Urkunden- und Quellenbuch I Seite 218f. nr. 168. H. Beyer, Mittelrheinisches Urkundenbuch I Seite 266 nr. 206.]. In dem genannten Albert hat man schon wiederholt den 944 erschlagenen Grafen Adalbert von Metz erblickt [123 So zum Beispiel E. Krüger, Der Ursprung des Hauses Lothringen-Habsburg (1890) Seite13f.; G. Ch. Crollius, Westricher Abhandlungen (Zweibrücken 1771).]; und diese Meinung hat auch alle Wahrscheinlichkeit für sich. Daß der als zweiter Gemahl Liutgards genannte Eberhard in aller Bestimmtheit der Vater des Hugo raucus gewesen sein muß, obgleich L. Vanderkindere [124 L. Vanderkindere, La formation territoriale II Seite 351,360.] unter anderem ihn für den 938 aus der Geschichte verschwindenden Herzog Eberhard von Bayern erachten haben, läßt sich deutlich machen.
    Das System von Vanderkindere hat auf den ersten Blick einen Vorzug. Kann man mit ihm doch die in den Gesta episcoporum Virdunensium mitgeteilte bayerische Abkunft des Bischofs Wigfried von Verdun [174 MG SS IV Seite 46: Post cuius (sc. Berengarii) excessum extitit domnus Wicfredus episcopus de Bavariorum partibus, vir teutonicus.] gut erklären. Allerdings muß dabei die in der Liutgard-Urkunde gegebene Reihenfolge ihrer Gemahle umgestellt werden, will man den Eberhard jener Urkunde nicht mit dem Grafen des elsässischen Nordgaues, sondern mit dem 938 aus der Geschichte verschwindenden Herzog Eberhard von Bayern identifizieren [175 L. Vanderkindere argumentiert, daß Eberhard nicht der Graf des elsässischen Nordgaues gewesen sein könne, weil jener erst nach 967 verstorben sei, Liutgard in ihrer Urkunde von 960 aber bereits als verstorben betrauere. Daß zu einer solchen Argumentation der Urkundenpassus über die im Gedächtnis zu berücksichtigenden Personen überspitzt interpretiert werden muß und daß folglich die gesamte Argumentation hinfällig ist, hat schon H. Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus Seite 454ff., dargetan.]. Auch läßt sich das Auftauchen des Namens Wigfried in einer solchen Anordnung nur schwer erklären. Die vier hier übergangenen Brüder in der Generation vor Liuthard von Longwy müßten - will man sie als Geschwister oder als Gemahl und Schwäger der hier angenommenen und mit X bezeichneten Tochter Adalberts von Metz und Liutgards einsetzen - dann außerdem Stiefbrüder Wigfrieds von Verdun oder dessen Schwäger gewesen sein.
    Damit können Laroses Darlegungen keine weitere Bachtung verdienen [193 Larose widmet sich außer dem hier dargelegten Problemkern noch einer Reihe weiterer genealogischer Fragen, - so etwa der Herleitung Liutgards, der Gemahlin Adalberts von Metz und weiter Ehefrau Eberhards vom elsässischen Nordgau, über ihren ca. 916 verstorbenen Vater Pfalzgraf Wigerich von dem etwa 910 verstorbenen Chaumontois-Grafen Hugo I., wie auch die Identifizierung und genealogischen Einordnung Ludwigs, des mütterlichen Großvaters Papst Leos IX. Aber auch hierbei und bei der Rückführung der Chaumontois-Grafen auf die Nachkommen Pippins des Mittleren kann ihm nicht gefolgt werden, was hier freilich nicht zu begründen ist. Zur Bestimmung Ludwigs, des Großvaters Leos IX., vgl. oben Seite 105 Anm. 114.].

    1. oo Adalbert I. Graf von Metz † 944 erschlagen
    um 945
    2. oo Eberhard Graf von Egisheim † 18.2.967

    Kinder:
    1. Ehe
    - Matfried II.
    2. Ehe
    - Hugo III. raucus um 945 †

    Literatur:
    Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 58,70,74,107,109,111,115-121,123-125,130,136,138, 140,146,151,179 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 109 - Wegener, Wilhelm Dr. jur.: Genealogische Tafeln zur mitteleuropäischen Geschichte, Heinz Reise-Verlag Göttingen 1962-1969 Seite 73 -

    [!?] nach Wegener Gattin von Eberhard Herzog von Bayern [Liutpoldinger]

    Wegener Dr. Wilhelm: Seite 73, GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE

    6. EBERHARD
    (*c 911/12 s. 5). F. u. eV.
    933/34 s. 2;
    935 22/7 der Vater überträgt ihm die Nachfolge in Bayern Reindel n 87
    938 Papst Leo VII. an Herzog Eberhard: Eberhardo duci Bawariorum Reindel n 92
    938 König OTTO I. zieht zweimal gegen die aufständischen LIUTPOLDINGER und schickt schließlich Herzog Eberhard in die Verbannung Reindel n 93, dort ist Eberhard bald gestorben.

    Gemahlin:
    Liutgard, Tochter Wigerichs und der Kunigunde von Verdun.

    Diese Verbindung ist wie folgt zu erschließen. Liutgard schenkte 960 St. Maximin in Trier Besitz als Seelgerät für ihre Eltern, ihre beiden Ehegatten Albert und Eberhard und ihre Kinder (H. Beyer, Mittelrhein. UB 1, 266 n 206). Albert ist der Graf Adalbert von Metz † 944 (L. Vanderkindere, La formation territoriale des principautes belges 1902, 2, 350).
    Eberhard kann nicht der erst 967 verstorbene Graf Eberhard IV. des elsässischen Nordgaus sein, weil er 960 schon tot war. Für die Beweisführung kommt ferner Bischof Wigfrid von Verdun (960-984) in Betracht. Dieser schließt 973 mit seinen Schwester-Söhnen (sobrini nepotes) Liuthard und Richwin von Longwy einen Tauschvertrag. Liuthard muss ein Abkömmling der Liutgard durch eine ihrer Töchter aus der Ehe mit Adalbert sein, während eine zweite Tochter aus dieser Ehe mit Eberhard vom Nordgau verheiratet gewesen sein muss. Denn einerseits erscheint Liuthard als Vetter (nepos) von Kaiser KONRAD II. (SS 23, 782), der selbst durch seine Mutter Adelheid von dem genannten Eberhard abstammte, andrerseits ging das Erbe der Grafen von Longwy an Adalbert, Enkel Eberhards, über. Beides ist nur durch die gemeinsame Abkunft der zwei Familien von Liutgard und Adalbert erklärlich. Bischof Wigfrid muss aber der Bruder der an Eberhard vom Nordgau und Liuthard von Longwy vermählten Töchter der Liutgarde gewesen sein. Doch kann er nur als ihr Halbbruder gelten, weil von Wigfrid berichtet wird, er sei ein Deutscher aus Bayern gewesen (S 4, 46). Er muss also aus der Ehe der Liutgard mit Eberhard gestammt haben, kann aber nur ein Bayer gewesen sein, wenn Eberhard selbst ein Bayer war. So kommt man auf den flüchtigen Bayern-Herzog Eberhard als (ersten) Gatten der Liutgard. Da der zweite Gatte schon 944 starb und aus der zweiten Ehe zwei Töchter bekannt sind, wird Eberhard c 940 gestorben sein. Seine Ehe mit Liutgard dürfte c 935 geschlossen worden sein.



    fmg MEDIEVAL LANDS - ALSACE. EBERHARD [IV]

    EBERHARD [IV] (-[18 Dec 972/973]). The Vita Sancti Deicoli names "primogenitus Heberardus, secundus Hugo, tercio Guntramnus" as the three sons of Hugo. Graf im Nordgau 959/67. "Otto…rex" granted property "Luterhaa" which he received from "filiis Hugonis Heberhardo et Hugone" to Kloster Alanesberg by charter dated 6 Apr 959. "Otto…imperator augustus" confirmed donations of property "de locis Ozenheim, Tetingen…in pago Moiinegouwe in comitatu Eberhardi comitis" by "nobis nepos et equivocus noster Otto dux Sweuorum" to "sancti Petri Ascaffaburg" by charter dated 29 Aug 975, although it is not known whether this refers to the same Graf Eberhard. m ---. The identity of Eberhard´s wife is not known with certainty. She has been identified as Liutgarde, widow of Adalbert Graf [von Metz], daughter of WIGERICH [III] Graf im Bidgau & his wife Cunegondis ---. The only basis for this hypothesis is the charter dated 8 Apr 960 under which "Liutgardis" donated property "in comitatu Nithegowe cui Godefridus comes preesse", which she inherited from "parentibus meis Wigerico et Cunegunda", to St Maximin at Trier "pro remedio…parentum meorum, seniorum quoque meorum Alberti et Everhardi vel filiorum meorum". Eberhard [IV] Graf im Nordgau appears to have been the only contemporary Count Eberhard who could be identified as Liutgarde´s second husband. The hypothesis is accepted by Poull and Europäische Stammtafeln. Rösch is more cautious, referring to Liutgarde's second husband as "Eberhard" without citing his origin. Wegener assumes that the wording of the 960 charter means that "Alberti et Everhardi" were Liutgard's successive husbands and that both were deceased at the date of the charter, although this is not necessarily the only interpretation of the text. He argues that Liutgarde's second husband could not therefore have been Eberhard [IV] Graf im Nordgau, who died in [972/73], and suggests that he was Eberhard Duke of Bavaria [Liutpoldinger]. However, as the last reference to Duke Eberhard is in 938, this would mean that he was Luitgarde's first husband, which appears unlikely if the order of the names of her two husbands in the charter was chronological. The Chronicle of Alberic de Trois-Fontaines provides some interesting corroboration for Liutgarde's marriage to Graf Eberhard [IV] by recording "comes Hugo de Daburg, pater sancti Leonis pape" as "consobrinus" of "imperator Conradus". If the origin of Liutgarde's two husbands were as shown here, Hugo [IX] Graf von Egisheim would have been second cousin once removed of Emperor Konrad, the emperor being the great-grandson of Liutgarde by her supposed first marriage, while Hugo would have been her grandson by her second marriage. Eberhard [IV] & his wife had one child:
    a) HUGO [VII] "Raucus" ([after 945]-before 986). The Notitiæ Altorfenses names "Eberhardus comes…filius eius Hugo, qui erat aliquantulum raucus", specifying that he founded the monastery of Altorff where his father was buried. Graf im Nordgau 951/973.

    Liutgard heiratete von Egisheim, Eberhard III. um 945. Eberhard (Sohn von Hugo I. und Hildegard) gestorben am 18 Feb 967. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 11. von Nordgau, Hugo raucus III.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 945; gestorben in 974/986.

    Familie/Ehepartner: von Metz, Adalbert I.. Adalbert (Sohn von von Metz, Matfried I, und Lantsind) gestorben in 944. [Familienblatt] [Familientafel]


  5. 6.  von Lothringen, Giselbert Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Wigerich1) wurde geboren in 915; gestorben am 17 Apr 963.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Ardennengau; Graf im Ardennengau

    Notizen:

    Giselbert Graf im Ardennengau
    915-17.4.963
    4. Sohn des Pfalzgrafen Wigerich von Lothringen und der Kunigunde, Enkelin von König Ludwig II. dem Stammler

    Barth Rüdiger E.: Seite 194, "Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert"

    Giselberti comes

    Bruder Friedrichs I.
    Graf im nördlichen Teil des Metzgaus und Graf in Teil des pagus Calvomontensis; Laienabt Kloster Moyen-Moutier,
    + vor 965;
    Parisot, Origines, S. 147,200; Ders., De prima domo, Tab. Genealog.; MGH XXIII, S. 771, Z 6f., Alb. de Troisfontaines; VK II, S. 461.



    oo Hedwig - 965

    Familie/Ehepartner: Hedwig. Hedwig gestorben in 965. [Familienblatt] [Familientafel]



Generation: 3

  1. 7.  von Lothringen, Reginar Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Gozelo2, 1.Wigerich1) gestorben am 18 Apr 963.

  2. 8.  von Arlon, Heinrich Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Gozelo2, 1.Wigerich1)

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Arlon [6700],Wallonien,Belgien; Graf von Arlon

    Notizen:

    Titel/Amt/Status:
    950/963 bezeugt

    Gestorben:
    6.9.1000

    6. Oktober


  3. 9.  von Verdun, Gottfried I. Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Gozelo2, 1.Wigerich1) wurde geboren in 930/935; gestorben nach 997.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bidgau,Deutschland; Graf im Bidgau
    • Titel/Amt/Status: Methingau; Graf im Methingau
    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Graf von Verdun
    • Titel/Amt/Status: Ename [9700],Flandern,Belgien; Markgraf von Eenham

    Notizen:

    Neue Deutsche Biographie - Gottfried der Gefangene

    Graf von Verdun, * um 930/35, † 3.9. nach 997 (wohl 1005).

    G. wird im letzten Drittel des 10. Jahrhunderts zu einer der wichtigsten Persönlichkeiten an der deutschen Westgrenze. 959 zunächst als Graf im Bidgau bezeugt und von 960-66 als Graf im Methingau nachweisbar, tritt er seit den frühen sechziger Jahren auch wiederholt in Verduner Urkunden als Graf hervor (Nachfolger eines Grafen Rudolf). Wieweit sein Bruder Heinrich dabei an der Verwaltung des Verduner Raumes mitbeteiligt war, bleibt unbekannt. Seit 969 erscheint G. auch in Genter Rechtsakten; er war also damals bereits im Besitz des Burgbannbezirkes um Eename (seit 965?), den er im Verlauf der nächsten Jahrzehnte zu einer echten Mark ausbaute und in das ottonische Grenzsicherungssystem im Nordwesten einreihte. Begünstigt wurde dieser Aufbau eines neuen Machtkernes gewiß durch G.s circa 963 erfolgte Verehelichung mit Mathilde, der Witwe Balduins III. von|Flandern. – Nachdem die beiden Grafen Werner und Reinold Ende 973 von den Söhnen des aufrührerischen und 958 verbannten sowie seiner Besitzungen und Ämter beraubten Reginar III. erschlagen worden waren, erhielten G. und der Graf Arnulf von Valenciennes die Verwaltung der Reginar-Grafschaften im Hennegau und in Brabant. So erstreckten sich G.s Herrschaftsgebiet und seine Besitzungen von der Grenze Flanderns über den Hennegau, das Maas- und Moseltal weit nach Oberlothringen hinein. Einen mit dem Ziel der Wiedererlangung des väterlichen Besitzes geführten Angriff der Reginarsöhne konnten G. und Arnulf 976 in Bergen (Mons) abwehren, wobei G. aber schwer verwundet wurde. Hochverdient machte er sich 2 Jahre später, als er das deutsche Heer beim Rückmarsch von einem Vergeltungszug Ottos II. gegen König Lothar von Frankreich wegen dessen Überfall auf die Pfalz Aachen aus einer gefährlichen Situation beim Übergang über die Aisne rettete. Nach Ottos II. Tode setzte sich G. mit vielen anderen lothringischen Großen offen für die Nachfolge Ottos III. und gegen die Ansprüche Heinrichs des Zänkers ein, wobei auch an eine Beschützerrolle Lothars von Frankreich über den jungen, ihm verwandten Otto III. gedacht wurde. Dem Versuch Lothars, Lothringen als Faustpfand in schnellem Zugriff zu gewinnen, widersetzte sich G. aber energisch. Nachdem Verdun im Sommer 984 nach kurzer Gegenwehr von Lothar besetzt worden war, sorgte er mit anderen lothringischen Großen für die Wiedergewinnung (Herbst 984). Im Januar-Februar 985 konnte jedoch ein starkes französisches Heer Verdun erneut belagern und bezwingen. G. und andere Edle wurden in Gefangenschaft geführt. Während die anderen Mitgefangenen schon bald freigelassen wurden, erlangte G., der sich standhaft weigerte, bestimmte Burgen und Herrschaftsrechte abzutreten, erst am 17.6.987 – unter veränderten Bedingungen im Westreich – seine Freiheit wieder. Infolge seiner Standhaftigkeit und Treue gegenüber dem Reich genoß er hinfort nicht nur große Achtung, wie etwa bei der Synode von Mouzon im Reimser Bischofsstreit (995) deutlich wurde; als G. der Gefangene ging er dadurch auch in die Geschichte ein.

    Literatur
    ADB IX; F. Lot, Les derniers Carolingiens, Paris 1891; R. Parisot, Les origines de la Haute-Lorraine, ebd. 1909; H. Franz-Reinhold, Die Marken Valenciennes, Eename u. Antwerpen im 10. u. 11. Jh., in: Rhein. Vjbl. 10, 1940, S. 234 ff.; H. Sproemberg, Die lothring. Pol. Ottos d. Gr., ebd. 11, 1941, S. 68-90; H. Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus, in: Rhein. Archiv 39, 1941, S. 36 ff.; Jbb. d. Dt. Gesch., Otto III.



    Gestorben:
    3.9. (wohl 1005)

    Gottfried heiratete Billung, Mathilde um 963. Mathilde (Tochter von Billung, Hermann I.) wurde geboren in 935/945; gestorben am 25 Mai 1008. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 12. von Niederlothringen, Gottfried II.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 965; gestorben in 1023; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    2. 13. von Lothringen, Gozelo I.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 970; gestorben am 19 Apr 1044; wurde beigesetzt in Munsterbilzen [3740],Flandern,Belgien.
    3. 14. von Verdun, Friedrich  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben am 6 Jan 1022.
    4. 15. von Eenham, Hermann  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben am 28 Mai 1029; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    5. 16. von Verdun, Adalbero II.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 964; gestorben am 19 Mrz 991.
    6. 17. von Verdun, Irmgard  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 975; gestorben in 1042.

  4. 10.  von Reims, Adalbero Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Gozelo2, 1.Wigerich1) wurde geboren in 935/940; gestorben am 23 Jan 989; wurde beigesetzt in Reims [51100],Marne,Champagne-Ardenne,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 969-989, Reims [51100],Marne,Champagne-Ardenne,Frankreich; Erzbischof von Reims

    Notizen:

    Denier des Adalbero von Reims

    Denier de Reims (Caron 589)



    Adalbero Erzbischof von Reims (969-989)

    um 935/40-23.1.989 Begraben: Reims
    Sohn des Ardennergaugrafen Gozelo und der Uda (Oda) von Metz, Tochter von Graf Gerhard I.

    Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 92

    Adalbero, Erzbischof von Reims seit 969
    * gegen 920/30, + 23. Januar 989

    Entstammte einer mächtigen Familie (ARDENNER-Grafen) aus Lothringen, war der Neffe des Bischofs von Metz, Adalbero, und des Herzogs von Ober-Lothringen, Friedrich I. Adalbero wurde in der Abtei von Gorze erzogen, war Domherr der Kirche von Metz und Nachfolger Odalrichs als Erzbischof von Reims; als Seelsorger spielte er eine überragende Rolle. Er reformierte die Abteien von Mouzon (971) und Saint-Thierry (972), indem er die Kleriker, die sie innehatten, durch Benediktinermönche aus St-Remi ersetzte. Im Mai 972 hielt er eine Synode in Mont-Notre-Dame ab, um die Reform von Mouzon und die Vereinigung des kleinen Klosters von St-Timothee mit St-Remi, vom Papst bereits sanktioniert, genehmigen zu lassen. Schließlich rief er gegen 977/83 in Mont-Notre-Dame die Äbte der Provinz von Reims zusammen, um unter den Vorsitz Raouls von St-Remi die Vereinheitlichung der klösterlichen Bräuche zu besprechen. Zur selben Zeit reformierte Adalbero sein Domkapitel sowie die Stiftskirche St-Denis, indem er die Domherren zwang, in Gemeinschaft zu leben. Um das intellektuelle Niveau seines Klosters zu heben, vertraute er 972 Gerbert von Aurillac die Leitung der Stiftsschule an. Außerdem verschönerte er seinen Dom. Die politische Aktivität Adalberos verstärkte sich, als 984 König Lothar von W-Franken sich mit dem Herzog Heinrich von Bayern gegen OTTO III. verband und Verdun einnahm. Der König setzte den Grafen Gottfried von Verdun, den Bruder des Erzbischofs, gefangen (März 985). Wegen seiner allzu offenen Begünstigung der OTTONEN wurde Adalbero bald darauf des Verrats angeklagt und am 11. Mai 985 in Compiegne dem Gericht übergeben. Sein Prozeß wurde ein erstes Mal eingestellt dank der Intervention von Hugo Capet, nach dem Tod Lothars (2. März 986) von dessen Sohn, König Ludwig V., am 18. Mai 987 wiederaufgenommen, aber der unerwartete Tod dieses Fürsten beendete ihn plötzlich am 22. Mai. Unter dem Einfluß Hugo Capets sprach der Hof den Erzbischof frei. Adalbero wies die Ansprüche von Lothars Bruder, Karl, zurück, ließ in Senlis Hugo Capet zum König wählen und salbte ihn am 1. Juni 987 zu Noyon. Karl, der auf seine Rechte nicht verzichtet hatte, bemächtigte sich Laons, das Hugo 988 vergebens belagert hatte. Adalbero starb vor dem Ausgang des Kampfes. Sein Grab in der Kathedrale von Reims ist ein seltenes und schönes Beispiel für die Grabbkunst des 10. Jahrhunderts.

    Literatur:
    H. Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus, Rhein. Archiv, 39, 1941, 28-51 - P. E. Schramm, Der König von Frankreich, 1960 - H. Zimmermann, Frankreich und Reims in der Politik der Ottonenzeit, MIÖG 20, 1962 - H. Fichtenau, Vier Reichsbf.e der Ottonenzeit, Fschr. F. Maass, 1973, 81-96.




    Literatur:
    Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 70,93 - Renn Heinz, Das erste Luxemburger Grafenhaus, Rhein. Archiv, 39, 1941, Seite 28-51 -



    Wikipedia Adalbero von Reims


    Adalbero von Reims († 23. Januar 989) aus der Familie der Wigeriche war von 969 bis zu seinem Tod Erzbischof von Reims.
    Er war ein Sohn des Grafen Gozelo im Bidgau und Methingau, und der Uda von Metz, folglich ein Bruder des Grafen Gottfried, gen. der Gefangene, von Verdun, väterlicherseits ein Neffe des Bischofs Adalbero I. von Metz, mütterlicherseits ein Neffe des Erzbischofs Wichfrid von Köln.
    Als loyaler Gefolgsmann Kaiser Ottos I. wurde er 969 Erzbischof von Reims und Erzkanzler. Er machte aus seiner Residenz ein intellektuelles und künstlerisches Zentrum, und schmückte seine Kathedrale mit Bronzen und Fenstern. Zu seinem Scholastiker machte er Gerbert von Aurillac.
    Im Konflikt zwischen den Karolingern Lothar († 986) und Ludwig V. († 987), dem Herzog Karl von Niederlothringen, dem deutschen Kaiser Otto II. und Hugo Capet, in den er tief verwickelt war, entkam er nur knapp einem Hochverratsprozess in Compiègne, zuerst 985, dann 987 ein weiteres Mal.
    Er salbte 979 Ludwig V., den letzten Karolinger, zum König von Frankreich ebenso wie am 3. Juli 987 seinen Verbündeten Hugo Capet, nach dessen Wahl, der er vorsaß, und schließlich dessen Sohn, den späteren Robert II.

    Literatur
    Friedrich Wilhelm Bautz: Adalbero, Erzbischof von Reims. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 1, Bautz, Hamm 1975. 2., unveränderte Auflage Hamm 1990, ISBN 3-88309-013-1, Sp. 23.


  5. 11.  von Nordgau, Hugo raucus III. Graphische Anzeige der Nachkommen (5.Liutgard2, 1.Wigerich1) wurde geboren um 945; gestorben in 974/986.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Nordgau,Elsass,Frankreich; Graf im elsässigen Nordgau

    Notizen:

    Hugo III. raucus Graf im elsässigen Nordgau
    um 945 + nach 974/vor 986
    Einziger Sohn des Grafen Eberhard III. von Egisheim und der Liutgard, Tochter von Pfalzgraf Wigerich

    Glocker Winfrid: Seite 312, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."
    VI. 65. NNw oo Hugo raucus 951-973/c. 985 Graf im elsässischen Nordgau

    Die elsässischen Grafen von Dagsburg-Egisheim erscheinen wiederholt als "propinqui" Kaiser KONRADS II. So wird Bischof Brun von Toul, der als Papst Leo IX. (1049-1054) fünf Jahre lang die Kirche regierte, öfter als Verwandter KONRADS II. bezeugt; vgl. die bei Hlawitschka, Anfänge Seite 103, Anm. 103, zusammengestellten Belege. Wie derselbe, ebenda Seite 145f., wahrscheinlich gemacht hat, wurde die Verwandtschaft der Grafen von Dagsburg-Egisheim über die unbekannte Gemahlin des Großvaters Leos IX., die Gemahlin des elsässischen Nordgau-Grafen Hugo raucus, vermittelt. Vgl. zu den väterlichen Vorfahren Leos IX. Vollmer, Etichonen Seite 181.

    Hugo raucus ist 951- ca. 985 als Graf im elsässischen Nordgau bezeugt.

    Vollmer Franz: Seite 181, "Die Etichonen. Ein Beitrag zur Frage der Kontinuität früher Adelsfamilien. in: Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des Großfränkischen und frühdeutschen Adels"

    Eberhards Sohn Hugo III "raucus" ist 951-973 als Graf des elsässischen Nordgaus nachweisbar [951 und 956 liegt Straßburg in Hugos Grafschaftsbezirk, 968 sind Hochfelden, Morschweiler, Schweighausen, Sermersheim und Selz in seinem comitatus.]. Hier vollendet er auch die von seinem Vater begonnene Stiftung des Familienklosters Altdorf. Vielleicht greift Hugos Tätigkeit auch nach Westen ins oberlothringische Gebiet über.
    Von Hugo raucus kennen wir mindestens drei Söhne, Eberhard, Gerhard und Hugo.

    oo NN.Tochter des Grafen Gerhard, Attavus Kaiser HEINRICHS III.

    Kinder:

    - Hugo IV. 970 † 1047
    - Eberhard IV. Graf im elsäßischen Nordgau
    - Matfrid
    - Gerhard

    Literatur:
    Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 186 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 312 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 104,107-109,111-118,120-124,126,128-130,136-138,146,148-151 - Legl Frank: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim. Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung Band 31 Kommissionsverlag: SDV Saarbrücker Druckerei und Verlag GmbH, Saarbrücken 1998 - Vollmer Franz: Die Etichonen. Ein Beitrag zur Frage der Kontinuität früher Adelsfamilien. in: Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des Großfränkischen und frühdeutschen Adels Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1957, Seite 181 -

    Familie/Ehepartner: N.. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 18. von Nordgau, Eberhard IV.  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 1016.
    2. 19. von Nordgau-Egisheim, Matfried  Graphische Anzeige der Nachkommen
    3. 20. von Nordgau-Egisheim, Gerhard  Graphische Anzeige der Nachkommen
    4. 21. von Dagsburg-Egisheim, Hugo IV.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 970; gestorben nach 1047.


Generation: 4

  1. 12.  von Niederlothringen, Gottfried II. Graphische Anzeige der Nachkommen (9.Gottfried3, 4.Gozelo2, 1.Wigerich1) wurde geboren um 965; gestorben in 1023; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 1005-1023, Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Graf von Verdun
    • Titel/Amt/Status: 1012-1023, Niederlothringen; Herzog von Niederlothringen

    Notizen:

    Gottfried II.
    Herzog von Nieder-Lothringen (1012-1023)
    Graf von Verdun (1005-1023)
    um 965- 1023 nach 11.8. (27.9.1023 Werner) Begraben: Verdun, St-Vanne

    Ältester Sohn des Grafen Gottfried I. der Gefangene von Verdun aus dem Hause der ARDENNERGRAFEN und der Mathilde Billung von Sachsen, Tochter von Herzog Hermann

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1598

    Gottfried II., Herzog von Nieder-Lothringen 1012-1023
    + 26. September 1023 Begraben: Verdun, St-Vanne

    Sohn des Gottfried, Grafen von Verdun und der OTTONIN Mathilde [Richtig: BILLUNGERIN]

    Die Wiederherstellung des niederlothringischen Dukats und die Einsetzung Gottfrieds II. durch König HEINRICH II. im Jahre 1012 waren Teil der ottonischen Politik zur Sicherung der Westgrenze des Imperiums, mit Schwergewicht auf der Befriedung im Innern. Gottfried II. war insofern eine glückliche Wahl, als er wegen seiner oberlothringischen Herkunft selbst nicht an den Machtkämpfen der niederlothringischen Aristokratie beteiligt war und daher die königlichen Interessen in loyaler Weise wahrzunehmen vermochte. Belegt sind vor allem seine Feldzüge gegen die Grafen von Hennegau, Holland und Löwen, die er mit Unterstützung seiner Brüder, Hermann als Markgraf von Ename und Gozelo als Markgraf von Antwerpen, durchführte. Ohne Nachkommen verstorben, folgte ihm 1023 seine jüngerer Bruder Gozelo (+ 1044) nach, der seit 1033 auch die Herzogswürde von Ober-Lothringen innehatte.

    Literatur:
    W. Kienast, Hzg.stitel in Frankreich und Dtl., 1968

    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 66, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 85. GOTTFRIED., Herzog von Nieder-Lothringen 1005
    * ..., + 1023 nach 11. VIII.

    Glocker Winfrid: Seite 311, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    VI. 60. GOTTFRIED I.
    + 1023 nach VIII, 13

    1013 Herzog von Nieder-Lothringen

    Vgl. Brandenburg IX, 85 und Renn, Grafenhaus Seite 39f.

    Thiele, Andreas: Tafel 51, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"

    GOTTFRIED I. + 1023 Graf von Verdun

    Gottfried war ein treuer Anhänger der OTTONEN und stand nach dem Tode OTTOS III. 1002 wie die meisten Lothringer auf der Seite Hermanns von Schwaben. Er wurde 1012 Herzog von Nieder-Lothringen und war kaiserlicher Feldherr gegen Henenegau-Löwen. Am 12.9.1015 besiegte er in der Schlacht bei Florennes seine Feinde Lambert von Löwen und Reginar V. von Hennegau. Am 29.7.1018 wurde Gottfried an der Spitze eines großen Ritterheeres auf der Insel Ysselmonde von Dietrich III. von Holland vernichtend geschlagen und für kurze Zeit gefangengenommen. Er stritt weiter mit diesem und anderen Großen Nieder-Lothringens und behauptete zäh die herzogliche Macht und die kaiserlichen Positionen.

    Hermann von Reichenau: Seite 660, "Chronicon." in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters Band XI

    1017
    Gotfrid, der Herzog eines Teils der Lothringer [166 Gottfried I. von Nieder-Lothringen (1012-1023). Zu Gerhard siehe oben Anm. 150.], besiegt in einem Treffen Graf Gerhard, den Oheim des späteren Kaisers KONRAD.

    Giesebrecht Wilhelm von: Band 2 Seite 114,190, "Geschichte der deutschen Kaiserzeit."

    Etwa zu derselben Zeit erlosch mit Herzog Otto von Nieder-Lothringen der Mannesstamm der KAROLINGER; durch seinen Tod wurde abermals ein Herzogtum erledigt, welches überdies durch die besonderen Verhältnisse des Königs von der größten Wichtigkeit war. Er übertrug es dem tapferen Gottfried aus dem Geschlecht der ARDENNERGRAFEN, dem Sohn jenes Gottfried, der unter OTTO II. und OTTO III. Lothringen dem Deutschen Reiche erhielt, einem Bruder jenes Grafen Friedrich, welcher die Welt verlassen und die Kluniazenser nach Lothringen geführt hatte. Ein anderer Bruder, Hermann, war damals Graf von Verdun und entsagte später ebenfalls der Welt; der vierte Bruder, Gozelo mit Namen, war Graf von Antwerpen. Dieses Geschlecht wurde jetzt weithin das mächtigste Lothringens und eine der kräftigsten Stützen der königlichen Sache.
    Schnell nacheinander waren die Erzbischöfe Gero von Magdeburg und Hartwig von Salzburg, die Bischöfe von Meißen, Halberstadt, Osnabrück, Oldenburg und Prag aus dem Leben geschieden; auch der tapfere Herzog Gottfried von Nieder-Lothringen starb, der Freund Clunys, der in den Plänen des Kaisers eine so wichtige Stelle einnahm. Das Herzogtum Nieder-Lothringen fiel, da Gottfried ohne Erben gestorben war, seinem Bruder Gozelo zu.

    Trillmich Werner: Seite 139, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Gozelos Bruder Gottfried erhielt das niederlothringische Herzogsamt (1012-1023). Erwerbungen von Kirchenlehen und konfiszierten Gütern in Drenthe brachten ihm weiteren Gewinn. Nach harten Kämpfen gegen den einheimischen Adel wurde 1016 die Aussöhnung mit dem Hause HENNEGAU durch Verschwägerung und Preisgabe der Mark Eaname besiegelt, so dass die Herzogswürde 1023 ohne Schwierigkeiten dem überlebenden Bruder Gozelo zufallen konnte.
    Im Westen des Reiches stieß die Erhebung Gottfrieds von Verdun zum Herzog von Nieder-Lothringen auf heftige Gegnerschaft, so dass trotz des Ausgleichs der LUXEMBURGER mit dem Kaiser keineswegs Frieden einkehrte. Zunächst mußte sich Gottfried, dessen Haus nur im Grenzgebiet gegen Flandern über ausreichende Machtmittel verfügte, in Hennegau und Brabant Lamberts des Löwen erwehren. Auch die fränkischen und westfälischen Herren am Niederrhein dachten nicht daran, ihre mörderischen Fehden einzustellen. Am 27. August 1017 brachte Gottfried dem Grafen Gerhard von Metz trotz zahlenmäßiger Unterlegenheit in einem blutigen Gefecht eine verlustreiche Niederlage bei.

    Mohr Walter: Band I Seite 64-65, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Im Jahre 1012 erfolgte dann eine Neuregelung der Verhältnisse im Herzogtum Nieder-Lothringen, hier wurde der gleichnamige Sohn des Grafen Gottfried von Verdun zum neuen Herzog ernannt. Damit begann der Aufstieg des Geschlechtes der ARDENNERGRAFEN zu einem der mächtigsten im lothringischen Gebiet. Selbstverständlich führte diese Begünstigung zu Spannungen mit den anderen alteingesessenen Familien.
    Nieder-Lothringen wurde in dieser Zeit stark durch die Fehden des Grafen Lambert von Löwen gegen den Bischof von Lüttich beunruhigt. Lambert von Löwen hat zudem auch daran gedacht, aufgrund der Verwandtschaft mit dem verstorbenen Herzog Otto Anspruch auf das Herzogsamt zu erheben. Er hatte die älteste Tochter Herzog Karls geheiratet und erhielt nun aus dem Erbe des verstorbenen Herzogs Otto die Burgen von Brüssel und Löwen, die die Grundlage für das jetzt aufkommende Haus BRABANT bildeten. Die Lage entwickelte sich dann zu einer langwährenden Fehde zwischen Herzog Gottfried und Graf Lambert. Schließlich ist letzter in der Schlacht bei Florennes am 13. November 1015 gefallen. Indes führte sein Sohn Heinrich den Kampf weiter fort.
    Herzog Gottfried von Nieder-Lothringen hat dann auch die Bekämpfung der Feinde des Kaisers übernommen, die sich nach dessen Verständigung mit dem Bischof von Metz um den Grafen Gerhard vom Elsaß gruppierten. Am 27. August 1017 fand die entscheidende Schlacht statt, in der Gottfried siegte. Der Kaiser hat darauf auf einem Hoftage in Nimwegen im März 1018 Gottfried und Gerhard miteinander ausgesöhnt. Daneben wurde im folgenden Jahre Herzog Gottfried der kaiserliche Auftrag zuteil, gegen den Grafen Dietrich von Holland vorzugehen, der die freie Schifffahrt in den großen Flußmündungen einengte und sein Gebiet auf Kosten des Bischofs von Utrecht erweitert hatte. Die militärische Aktion endete in einer Katastrophe, Gottfried fiel in Gefangenschaft. Er erhielt seine Freiheit wieder gegen das Versprechen, den Kaiser versöhnlich zu stimmen. Das gelang auch, worauf der Bischof von Utrecht sich zum Frieden genötigt sah, der den Grafen von Holland in seinen Besitzstand beließ. Herzog Gottfried ist im Jahre 1023 gestorben, ohne Nachkommen zu hinterlassen. Das Herzogtum Nieder-Lothringen übertrug der Kaiser seinem Bruder Gozelo.


    Literatur:
    Boshoff, Egon: Lothringen, Frankreich und das Reich in der Regierungszeit Heinrichs III. in: Rheinische Vierteljahresblätter 42 (1978), Seite 63-127 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 66 - Erkens Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1998 Seite 36,38 - Giesebrecht Wilhelm von: Geschichte der deutschen Kaiserzeit. Mundus Verlag 2000 Band 2 Seite 115,190 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 236,311 - Hermann von Reichenau: Chronicon. in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters Band XI Seite 660 -
    Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II. Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Band I Seite 213,334 N. 2,531/Band II Seite 323,340/Band III Seite 26,62,70, 99,111,162 N 5,239,260,266 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969 Seite 52,83, 87,89 - Kienast Walter: Der Herzogstitel in Deutschland und Frankreich (9. bis 12. Jahrhundert). R. Oldenbourg Verlag München - Wien 1968 - Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten. Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 551- Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Geschichte des Herzogtums Groß-Lothringen (900-1048) Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band I Seite 64-65 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus (963-1136) (Rheinisches Archiv 39), Bonn 1941 Seite 39 - Schneidmüller, Bernd/Weinfurter,Stefan/Hg.): Otto III. - Heinrich II. Eine Wende?, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1997, Seite 92,93A - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 51 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 404,422,424,458,468,472 - Trillmich Werner: Kaiser Konrad II. und seine Zeit. Europa Union Verlag Bonn 1991 Seite 139 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1999, Seite 59,62,194,199,224 -
    Werner, Matthias: Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit, in Die Salier und das Reich Band 1 Seite 367-475, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 - Wolfram, Herwig: Konrad II. 990-1039. Kaiser dreier Reiche. C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München 2000 Seite 57,263 -

    Neue Deutsche Biographie - Gottfried I.

    Herzog von Niederlothringen, † nach 11./12.8.1023, ⚰ Kloster Saint Vannes.

    G. hatte nach seinem Vater zunächst einige Grafschaften in den Ardennen inne. Nach dem Tode Ottos III. schloß er sich 1002 Heinrich II. an und wurde von diesem dafür 1012 mit der Übertragung des neubelebten Herzogtums Niederlothringen belohnt. Allerdings konnte er sich gegen die starken einheimischen Großen nur schwer durchsetzen und mußte vor allem gegen die Grafen Reginar vom Hennegau, Lambert und Heinrich von Löwen, Dietrich von Holland und Gerhard vom Elsaß (den Schwager der Kaiserin Kunigunde) kämpfen. 1015 siegte er in der Schlacht von Florennes, in der Lambert fiel, 1017 konnte er auch den Grafen Gerhard bei einem Einfall in sein Gebiet schlagen, 1018 erlitt er aber eine schwere Niederlage gegen Dietrich von Holland, bei der G. verwundet in die Hände seines Gegners fiel. Nach dem 11/12.8.1023 starb er kinderlos und wurde in dem von ihm reich beschenkten Kloster Sankt Vannes beigesetzt.

    Literatur
    ADB IX; Jbb. d. Dt. Gesch., Heinrich II.; F. Dieckmann, Die lothring. Ahnen Gottfrieds v. Bouillon, in: Jber. d. höheren Mädchenschule Osnabrück, 1904; H. Franz-Reinhold, Die Marken Valenciennes, Eename u. Antwerpen im Rahmen d. kaiserl. Grenzsicherungspol. a. d. Scheide im 10.-11. Jh., in: Rhein. Vj.bll. 10, 1940, S. 229-76; siehe auch Gottfried (I.) v. Nd.lothringen.



    Gestorben:
    nach 11.8. (27.9.1023 Werner)

    Begraben:
    Kloster Saint Vannes


  2. 13.  von Lothringen, Gozelo I. Graphische Anzeige der Nachkommen (9.Gottfried3, 4.Gozelo2, 1.Wigerich1) wurde geboren um 970; gestorben am 19 Apr 1044; wurde beigesetzt in Munsterbilzen [3740],Flandern,Belgien.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Graf von Verdun
    • Titel/Amt/Status: 1023-1044, Niederlothringen; Herzog von Niederlothringen
    • Titel/Amt/Status: 1033-1044, Oberlothringen; Herzog von Oberlothringen
    • Titel/Amt/Status: 1005-1044, Antwerpen [2000],Flandern,Belgien; Markgraf von Antwerpen

    Notizen:

    Gozelo I.
    Herzog von Nieder-Lothringen (1023-1044)
    Herzog von Ober-Lothringen (1033-1044)
    Markgraf von Antwerpen (1005-1044)
    Graf von Verdun
    ca 970-19.4.1044 Begraben: Bilsen, Abteikirche

    Jüngerer Sohn des Grafen Gottfried der Gefangene von Verdun und der Mathilde Billung von Sachsen, Tochter von Herzog Hermann

    Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1616

    Gozelo, Herzog von Lothringen
    + 19. April 1044 Begraben: Bilsen, Abteikirche
    Sohn von Gottfried von Verdun dem Älteren (aus dem Hause ARDENNE) und der Mathilde von Sachsen

    Gozelo folgte 1023 seinem Bruder Gottfried I. als Herzog von Nieder-Lothringen nach. Während er zu HEINRICH II. in guten Beziehungen stand, verweigerte er KONRAD II. anfangs die Anerkennung und schloß sich einer lotharingischen Rebellengruppe an. Im Mai 1033, nach dem Tode Herzog Friedrichs von Ober-Lothringen, und angesichts des bedrohlichen Vordringens des Grafen von Champagne, übertrug KONRAD II. an Gozelo das gesamte Lotharingien. Gozelo nahm an der Verteidigung des Landes gegen Odo II. von Blois-Champagne teil (Schlacht bei Bar, Oktober 1037).
    Gozelo hinterließ zahlreiche Kinder:
    die späteren Herzöge Gottfried der Bärtige
    und Gozelo II.,
    Friedrich (der spätere Papst Stephan IX.),
    Regelinde (oo Albert II. von Namur),
    Oda (oo Lambert II. von Löwen).

    Literatur:
    BNB VIII, 151-154, NDB VI.

    Althoff Gerd: Seite 377, "Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"
    H 10 Lü: 19.4. Gazlinus dux + 1044 Herzog von Lothringen

    Gazlinus (Gozelo) war der Sohn der BILLUNGERIN Mathilde (G 52) aus ihrer 2. Ehe mit Graf Gotfried von Verdun (vgl. Bork, Billunger, Seite 112).
    Seine Eintragung erklärt sich also durch die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den BILLUNGERN.
    Allgemein siehe NDB 6, Seite 693, Quellen zu seinem Tod bei Steindorff, Jbb. Heinrichs III. 1, Seite 201.

    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 66, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. 86. GOZELO I., Graf von Verdun, Herzog von Nieder-Lothringen 1023,
    von Ober-Lothringen 1033
    * ..., + 1044 19. IV.

    Gemahlin:
    ...

    Glocker Winfrid: Seite 311, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VI, 61 GOZELO I.
    * c 970, + 1044 IV 19
    Graf in Verdun und "comes de Bastonia", 1008 Markgraf von Antwerpen, 1023 Herzog von Nieder-Lothringen

    oo NNw

    Das D Ko II. 116 von 1028 IV 19 nennt Longchamps (nördlich Bastogne) "in pago Ardunensi in comitatu Gozelonis de Bastonia"; Brandenburg identifizierte den genannten Gozelo mit dem Sohn Graf Reginars im Ardennengau (+ nach 963), also Gozelo VI, 55 in unserer Anordnung. Doch scheint diese urkundliche Bezeugung eines Gozelo aus chronologischen Gründen mit Nonn, Pagus S. 163, eher auf den gleichnamigen Herzog von Nieder-Lothringen zu beziehen zu sein. Vgl. im übrigen Brandenburg IX, 86 und Renn, Grafenhaus S. 40 f.

    Thiele, Andreas: Tafel 51, "Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"

    GOZELO I. + 1044

    1005 Markgraf von Antwerpen

    Gozelo I. stritt ständig mit dem aufstrebenden Flandern und war eine treue Hilfe der deutschen Kaiser, folgte 1023 dem Bruder in Nieder-Lothringen und förderte 1024 den jüngeren Konrad, anerkannte dann doch Kaiser KONRAD II. und wurde dessen wichtige und treue Hilfe. Er erhielt deshalb 1033 das Herzogtum Ober-Lothringen nach dem Erlöschen der Vetternlinie dazu; er war vorher dort schon Regent. Er entschied als kaiserlicher Feldherr letztlich den Erbkrieg um Burgund gegen Blois, das er am 15.11.1037 bei Bar vernichtend schlug. Er behauptete in beiden Lothringen voll die herzoglichen und kaiserlichen Positionen. Er war der letzte Herzog von Gesamt-Lothringen, das nach seinem Tode auseinanderzufallen begann. Er war der angesehenste und mächtigste Reichsfürst seiner Zeit.

    Annalista Saxo: "Reichschronik"
    Das Jahr 1037.

    [Der Kaiser hielt nach Weihnachten in der Stadt Salerno mit denen von dieser Seite der Alpen und unseren Fürsten eine allgemeine Versammlung über die Angelegenheiten des Staates. Es geschah aber, daß der Mailänder Bischof, der bei dieser Versammlung zugegen war, von Seiten des Kaisers der Untreue beschuldigt und von seinen Landsleuten in vielen Dingen verklagt wurde. Und als er vom Kaiser ermahnt ward, dergleichen zu bessern, entfernte er sich zuerst mit seinen Freunden, dann aber kam er wieder und vom Geiste des Hochmuths aufgeblasen, sprach er kühn, daß er, was er im Besitze der Kirche des heiligen Ambrosius vorgefunden oder auf irgend eine Weise erworben habe, so lange er lebe, stets festhalten und auf niemandes Befehl oder Bitte auch nur das Geringste aufgeben werde. Von den Angesehensten aber aufgefordert, wenigstens die Person des Kaisers auszunehmen, wiederholte er nur nochmals den vorerwähnten Spruch.
    Darüber erzürnt befahl der Kaiser auf den Rath der Versammlung, das unrechtmäßig in Besitz Genommene wieder herauszugeben, ließ ihn festnehmen und übergab ihn dem Patriarchen Poppo von Aquilegia zur Verwahrung. Da er von diesem freier, als es recht war, gehalten wurde, entschlüpfte er nach einigen Tagen auf Anstiften eines seiner Mönche, dem es aus Erbarmen gestattet worden war, allein bei ihm zu wohnen. Und so kehrte er nach Mailand zurück, und indem er die Stadt befestigte, welche doch schon an sich genug Festigkeit und Sicherheit hat, verharrte er jenes ganze Jahr hindurch in kecker Ausschreitung als ein Verächter der Gesetze. Darauf macht er mit Zustimmung der drei Bischöfe von Vercellä, Cremona und Placentia durch heimliche Boten mit dem oben genanten Tyrannen Otto von Burgund aus, wie er selbst durch seine und seiner Genossen Unterstützung nach Vertreibung und Ermordung des Kaisers zur römischen Kaiserwürde erhoben werden möchte. Das hörte derselbe gern und indem er in begehrlicher Leidenschaftlichkeit schnell jenen Plan ergriff, durch den er deutlich seinem Untergange zueilte, bestimmt er Tag und Ort, wo die Gesandten von ihnen allen sich treffen sollten, um die Verschwörung eben dieses unheiligen Frevels gegenseitig durch Eide zu bekräftigen. - - Da Gott inzwischen die Nichtswürdigkeit der erwähnten Verschwörer aufdeckte, erfuhr eine treue Frau, nämlich die Schwiegermutter des Schwabenherzogs Herimann, welche in diesen Gebieten sich aufhielt, von der Zusammenkunft der Gesandten und schickte sie, die sammt und sonders von ihren abgeschickten Knechten ergriffen waren und die Wahrheit bekannten, zum Kaiser, als er in der öffentlichen Versammlung in Gegenwart jener drei oben genannten Bischöfe saß. Sogleich sagte der Kaiser mit den Christgläubigen der göttlichen Gnade geziemenden Dank, so sehr er konnte, und sandte auf Beschluß des Rathes diese Bischöfe über die Alpen, wohin es ihm gut schien, ins Gefängniß, und also ging jene Verschwörung zu Ende. - - Uto, der Tyrann von Burgund, den Gottes Gericht offenbar vorwärts trieb, versuchte auf einem andern Wege umzukommen, weil er in dem vorigen Anschlage nicht ein seiner würdiges Ende gefunden hatte. Denn hochmüthigen Herzens vor dem Falle beschloß er die Pfalz von Aachen anzugreifen und prahlte, daß er Weihnachten daselbst zubringen werde. Also belagerte er nur einen Monat vor diesem Feste eine Stadt des Kaisers, welche Bera heißt und in Lotharingien liegt, in der Nähe der Mark des Herzogs Gozelo und seines Sohnes Godefrid, und zog plündernd weit und breit umher; bei dieser Stadt wurde er von diesen Herzogen überfallen und als sich ein Kampf entspann, ist er als einer der ersten unrühmlich gefallen. - Dieser Gozelo ist der Sohn der Machtildis, welche eine Tochter Herimanns von Liuniburg war, des Herzogs der Sachsen und eine Schwester des Herzogs Benno oder Bernhard und des Grafen Liudiger.

    Lampert von Hersfeld: Seite 42,44, "Annales/Annalen"

    1037
    Herzog Gozelo [4 von Lothringen.] tötete den Grafen Odo [5 Graf von der Champagne.] und mit ihm an die 6.000 Mann.
    1044
    Herzog Gozelo [7 Gozelo I. (1023-1044) war Herzog beider Lothringen. Gottfried (1044-1069), der ältere Sohn, erhielt Ober-Lothringen, während Gozelo, der jüngere Sohn, Nieder-Lothringen bekam. Nach dem Tode Gozelos II. (1046) wurde Friedrich von Luxemburg mit Nieder-Lothringen belehnt. Als Gottfried 1047 hiergegen rebellierte, wurde er abgesetzt; an seine Stelle kam ein gewisser Adalbert. Dieser wurde 1048 von Gottfried getötet.] von Lothringen starb; sein Sohn Gottfried, ein hochbegabter und im Kriegswesen sehr erfahrener junger Fürst, griff zu den Waffen gegen das Reich, weil ihm das Herzogtum seines Vaters vorenthalten wurde.

    Steindorff, Ernst: Band I Seite 201, "Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III."

    1044
    Eben damals, wahrscheinlich am 19. April, starb Gozelo, der Herzog beider Lothringen [1 Herim. Aug. Chron. 1044; Annal. Altah. 1044 und in den von ihm abhängigen Annalenwerken Annal.
    S. Jacobi Leod. 1044, Laubienses und Leod. 1044. Der Tag: XIII Kalend. Maii commemoratio Goscelonis ducis, qui dedit nobis Mosch nach dem Necrolog des Lütticher Domstifts, mitgeteilt in den Bulletins de la commission d'histoire de Belgique, serie II, (1858) Vol. X, p.307 und zuerst auf Gozelo den Älteren bezogen von Iaerschkerski, Godfried der Bärtige Seite 15. Giesebrecht, Kaiserzeit II, Seite 387 läßt Gozelo "im Anfange des Jahres 1044" sterben.], mit Hinterlassung von zwei erwachsenen Söhnen, Gottfried und Gozelo dem Jüngeren, von denen jener, wie wir wissen, bereits bei Lebzeiten des Vaters und als dessen Amtsgenosse Herzog von Ober-Lothringen geworden war.

    Trillmich Werner: Seite 289,370, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Gozelo wurde durch Kaiser HEINRICH II. mit dem Aufbau der Mark im westlichen Toxandrien zwischen Schelde, Cyle und den beiden Nethen beauftragt. Er ließ Antwerpen zu einem ungewöhnlich starkem Bollwerk gegen die Ausdehnungsbestrebungen der Grafen von Löwen, Holland und Flandern ausbauen. Steine für die 200 x 140 m langen Mauern mußten aus der Gegend von Aalst herangeschafft werden.
    Nach dem Aussterben des Hauses BAR erhielt Gozelo das verwaiste Herzogtum Ober-Lothringen. Zum erstenmal seit Mitte des 10. Jahrhunderts wurde somit wieder ein einziger Befehlshaber mit der Sicherung der gesamten Westgrenze betraut. Dieser Vertrauensbeweis gewann den stolzen Herzog, der sich KONRADS Wahl anfangs so heftig widersetzt hatte, endgültig für den SALIER und verpflichtete ihn zu unverbrüchlicher Treue.
    Odos erster Vorstoß galt der weit gegen Frankreich vorgeschobenen, herzoglich-lothringischen Burg Bar-le-Duc. Trotz ihrer starken Besatzung und heftiger Gegenwehr nahm er sie ein. Aber nach diesem Überraschungserfolge waren die Lothringer schnell zum Gegenschlage bereit, vornehmlich Herzog Gozelo und sein Sohn Gottfried, Mannschaften der Bistümer Verdun, Toul, Metz und Abt Richard von St. Vannes. Außerdem führten Reginard von Lüttich, des Herzogs Schwiegersohn Albert von Namur und Graf Gerhard von Elsaß Truppen heran. Am 15.11.1037 trafen die beiden Heere am Ornain in der Nähe von Bar aufeinander. Es kam zu harten, wechselvollen Kämpfen, und bevor sich die französischen Ritter zur Flucht wandten, erlitten beide Seiten schwere Verluste. Odo und sein Vasall Manasse von Dammartin fanden den Tod. Odos ausgeplünderte Leiche fand man am folgenden Tage. Sie wurde seiner Witwe Ermengard zur Bestattung in Tours übergeben.



    oo N.N.

    Kinder:

    - Gottfried II. der Bärtige - 21.12.1069
    - Gozelo II. - 1046 vor 22.5.
    - Friedrich = Papst Stephan IX. - 29.3.1058
    - Regelindis - nach 1064
    oo Albert II. Graf von Namur - 1063/64
    - Oda
    oo Lambert von Löwen - 21.9. nach 1062


    Literatur:
    Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 58,377 H 10 - Annalen von Hildesheim a. 1037 - Annalista Saxo: Reichschronik a. 1037 - Bork Ruth: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Dissertation Greifswald 1951 - Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 44,64,69,93,101,104,267 - Boshoff, Egon: Lothringen, Frankreich und das Reich in der Regierungszeit Heinrichs III. in: Rheinische Vierteljahresblätter 42 (1978), Seite 63-127 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 66 - Bresslau, Harry: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II. Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1879 Band I Seite 11,17,20,31,33,37,39,112,113 N.1/Band II Seite 73,77,88,108,227 N.2,255 N.2,268,281,350,410,417,434,483,526 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 259,263,377,387,395,398,402,406,418-420,430,436-438,442, 444,446-448,457-459,461,469,473/Band II Seite 2,6,312/Band III Seite 506 - Erkens, Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Puset Regensburg 1998, Seite 38,54,57,72,132,134,163 - Giesebrecht Wilhelm von: Geschichte der deutschen Kaiserzeit., Mundus Verlag 2000 Band 2 Seite 115,190,204,206,209,210,216,217,218,253,298,312,250,351,360 -
    Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 311 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II. Verlag von Duncker & Humblot Berlin 1864 Seite Band I Seite 332,334 N. 2/Band III Seite 264,357 -
    Hlawitschka, Eduard: Konradiner-Genealogie, unstatthafte Verwandtenehen und spätottonisch-frühsalische Thronbesetzungspraxis. Ein Rückblick auf 25 Jahre Forschungsdisput. Hahnsche Buchhandlung Hannover 2003 Seite 95 - Kienast Walter: Der Herzogstitel in Deutschland und Frankreich (9. bis 12. Jahrhundert). R. Oldenbourg Verlag München - Wien 1968 - Lampert von Hersfeld: Annales/Annalen Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 2000 Seite 42,44 -
    Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Geschichte des Herzogtums Groß-Lothringen (900-1048) Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band I Seite 74-85 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus (963-1136) (Rheinisches Archiv 39), Bonn 1941 Seite 40 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 175,189,197 - Schulze Hans K.: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag, Seite 347,376,383 - Steindorff, Ernst: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III., Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963 Band I Seite 39,43,48,51,88,102,105,201,217,227,291,422,427 N.2,525/Band II 107 N.5,275 N.1 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 51 - Trillmich Werner: Kaiser Konrad II. und seine Zeit. Europa Union Verlag Bonn 1991 Seite 289,370 - Wipos Leben Konrads II. - Werner, Matthias: Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit, in Die Salier und das Reich Band 1 Seite 367-475, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1992 - Wolfram, Herwig: Konrad II. 990-1039. Kaiser dreier Reiche. C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München 2000 Seite 75,92,196,198,201,260,262, 290,322,342 -

    Mohr Walter: Band I Seite 74-83, "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

    Herzog Gozelos Stellungsnahme für Konrad den Jüngeren bei der Königswahl von 1024 ist wohl daraus zu erklären, dass Konrad der Ältere ehedem den Grafen Lambert von Löwen in dessen Kampf gegen Gozelos Bruder Gottfried unterstützt hatte [526 Wagner, Wahl Konrads 53f.; Parisot, Origines 409ff. Dieser wendet sich gegen die These von Bresslau, Harry, Jahrbücher des deutschen Reiches unter Konrad II., Berlin 1879/1884 (Neudruck Berlin 1967), Band I, 11ff., wonach Fragen der kirchlichen Reformbewegung ausschlaggebend für die Gruppierungen bei der Wahl gewesen seien.].
    In der Darstellung der Bistumschronik von Cambrai ergibt sich indes ein etwas anderes Bild. Hier steht als Gegner der Königserhebung Konrads des Älteren durchaus Herzog Gozelo von Nieder-Lothringen voran, wobei es allerdings zweifelhaft ist, ob er in Kamba anwesend war [530 Vgl. Bresslau, Jbb I,20; Parisot, Origines 415.].
    Man muß demnach die führende Rolle beim Widerstand gegen die Königswahl wohl Herzog Gozelo zuschreiben, er hat dann Herzog Dietrich von Ober-Lothringen zu aktivem Handeln aufgerufen. Gozelo verhandelte auch mit den lothringischen Bischöfen, und zwar mit Ausnahme der von Trier, Metz und Toul mit Erfolg [532 Über die mit diesen Verhandlungen zusammenhängenden Probleme braucht hier nicht gehandelt zu werden, vgl. Parisot, Origines 412 Anm. 4 mit der dort verzeichneten Literatur.]. Es kam zu einem Bündnis mit der Verpflichtung, mit dem neuen König nur nach vorheriger Zustimmung des Herzogs Verbindung aufzunehmen. Diesem Bunde gehörten auch Herzog Dietrich und der Graf von Hennegau an [533 Gesta Epp. Camerac. III, 50. Bresslau, Jbbb I, 31ff.].
    Die lothringischen Bischöfe hatten sich schon im September 1024 dem König unterworfen. Ihrerseits knüpfte die lothringische Opposition Verbindung zu dem Aufstand Herzog Ernsts von Schwaben gegen den König [538 Wipo cap. 10. Parisot, Origines 422 hat diese Stelle übersehen.], wobei anscheinend auch eine Verstimmung zwischen dem König und Konrad dem Jüngeren eine Rolle spielte. Die äußerliche Gefährlichkeit dieser Verbindungen erwies sich indes in Wirklichkeit als nicht so groß. Vor allem zerbröckelte die Opposition in Italien. Von französischer Seite kam es allerdings zu einer militärischen Aktion, König Robert erschien Mitte 1025 vor Metz, dessen Bischof ja zu König KONRAD hielt, gab aber das Unternehmen auf, sobald dieser mit Truppen ankam [539 Die betreffenden Quellen veröffentlicht bei Daville, Ann. de l'est 14, 75f. Dazu Parisot, Origines 423.]. Danach hat man in Lothringen den weiteren Widerstand für unnütz gehalten. Es wird uns von einer Versammlung der lothringischen Großen im November 1025 in Aachen berichtet, einberufen durch den lothringischen Pfalzgrafen Ezzo [540 Fund. Monast. Brunsw. cap. 10. Diese Quelle ist allerdings wenig zuverlässig.]. Sollte dies stimmen, dann wäre es möglich, daß sich Ezzo hier um die Beilegung des Konflikets bemüht hat. Zu Weihnachten 1025 erschienen dann in Aachen, wohin KONRAD II. gekommen war, die Herzöge Gozelo und Dietrich, erkannten den König an und huldigten ihm [541
    Gesta Epp. Camerac. III, 50. Bresslau, Jbb I, 111f., hier auch die Zurückweisung der Annahme von Giesebrecht, Kaiserzeit II, 237, Gozelo sei durch Versprechen der Nachfolge in Ober-Lothringen gewonnen worden.].
    Was nun den Quellenbericht Laurentius von Lüttich betrifft, der äußerlich den stärksten Beweis für die These Friedrichs III. darstellt, bietet er eine völlig verwirrte Vorstellung über die Ereignisse. Da heißt es also, Herzog Gottfried, der Sohn Gozelos, habe gegen Kaiser HEINRICH II. revoltiert, in Wirklichkeit geschah das im Jahre 1044 unter HEINRICH III. und kann in gar keiner Weise mit den zwanziger Jahren in Verbindung gebarcht werden. Des weiteren wird gesagt, Gottfried habe mit seinem Vater Gozelo gemeinsam das Herzogtum Ober-Lothringen innegehabt, das die beiden nach dem Tode des Herzogs Dietrich von Bar erhalten hätten. Nach dem Tode Herzog Dietrichs können weder Gozilo noch Gottfried das Herzogtum Ober-Lothringen erhalten haben, denn urkundlich ist in jedem Falle nach Dietrich noch ein Herzog Friedrich gesichert. Schließlich im Jahre 1033 nur Gozelo das Herzogtum erhalten [549 Sigebert, Chron. 1034.].
    Der Kaiser gab 1033 das Herzogtum Ober-Lothringen an Herzog Gozelo von Nieder-Lothringen [567 Sigebert, Chron. 1034.], der übrigens als weit entfernt Verwandter einen Anspruch hätte erheben können. Man kann nicht erkennen, ob diese Faktor bei der Regelung der Nachfolge berücksichtigt wurde, es kam dem Kaiser wohl darauf an, angesichts der weiter bestehenden Bedrohung Lothringens durch den Grafen Odo von der Champagne hier die Möglichkeiten für einen wirksamen Widerstand zu schaffen, und das schien doch durch die Vereinigung von Ober- und Nieder-Lothringen gegeben. Außerdem benötigte KONRAD wegen seiner eigenen Nachfolge im Königreich Burgund, in der ihm Odo als Gegner gegenüberstand, eine Zusammenfassung möglichst vieler Kräfte, um zu seinen Gunsten in diesem Sinne zu wirken. Dem diente auch ein mit dem französischen König im Mai 1033 abgeschlossenen Bündnis. Bei den Verhandlungen war auch Herzog Gozelo zugegen.
    Damit setzte ein kurzes Zwischenspiel der Wiedervereinigung ganz Lothringens ein [569 Vgl. zum Beispiel die Foermulierung: ducatum Lotharingensis regni duce Gozilone tenente, Mittelrheinische Urkundenbücher I, Nr. 306.]. Zunächst stand für das Land die burgundische Frage im Vordergrund. Nachdem der Kaiser im Winter 1032/33 zum burgundischen König gekrönt worden war, begann Graf Odo im Frühjahr 1033 mit einer Gegenaktion in Lothringen. Sie richtete sich in der Hauptsache gegen das Bistum Toul, dessen Gebiet ausgiebig geplündert wurde. Darauf folgte im August eine Gegenaktion des Kaisers. Da auch der französische König gegen Odo vorging, hat sich dieser unterworfen. Allerdings war das nicht ehrlich gemeint, denn er begann bald wieder mit Plünderungen im lothringischen Gebiet [570 Chron. S. Michaelis in Pago Vird. cap. 28-30. Landberger, Odo 53f.; Bresslau, Jbb II, 103.]. Im Juni 1034 erfolgte dann noch eine Aktion des Kaisers gegen burgundisches Gebiet, soweit es sich noch im Besitz Odos befand, unterstützt von Süden her durch ein italienisches Heer. Odo zog es angesichts der Übermacht vor, Burgund zu verlassen.
    Er hielt dann im Jahre 1037 nochmals die Gelegenheit für seine Ansprüche günstig, als der Kaiser mit dem Erzbischof von Mailand in einen schweren Konflikt geriet. Odo zog zunächst wiederum in einem Plünderungszug gegen das Bistum Toul. Etwa gleichzeitig wandte sich Erzbischof Aribert von Mailand an ihn, um mit ihm ein Bündnis gegen den Kaiser zu schließen. Von italienischer Seite wurden Odo die lombardische Königskrone und die Kaiserkrone angeboten [571 Landsberger, Odo 55 f.; Bresslau, Jbb II, 256 ff.]. Er ging auch auf dieses Angebot ein. Seinen Angriff im Herbst 1037 richtete er jedoch wiederum gegen Lothringen [572 Bresslau, Jbb II, 267ff.], und zwar gegen die lothringische Grenzfestung Bar [573 Rudolfus Glaber, Hist. III, 9; Anna. Hildesh. 1037. Bressalu, Jbb II, 268.]. Gegen ihn zogen Herzog Gozelo von Lothringen, sein Sohn Gottfried, Graf von Verdun, Graf Gerhard von Elsaß und Graf Albert von Namur mit Unterstützung der Bischöfe von Lüttich und Metz aus [574 Bresslau, Jbb II, 269 ff.]. Bei Bar kam es am 15. November 1037 zur Schlacht, in der Odo besiegt wurde. Auf der Flucht ist er umgekommen [575 Hermann von Rreichenau 1037; Annal. Altah. 1038; Ann. Hildesh. 1037; Sigebert, Chron.1036,1037.].
    Man hat angenommen, daß Gozelo zur damaligen Zeit Lothringen wieder geteilt habe und seinen Sohn Gottfried als eine Art Unter-Herzog über Ober-Lothringen gesetzt habe [576 Jaerschkerski, Godfried 13; Steindorff, Ernst, Jahrbücher des deutschen Reichs unter Heinrich III., 2. unveränderte Auflage Darmstadt 1963 (1. Auflage 1874), Band I, 53. Die Annahme stützt sich auf die Eintragung: Godefrido duce im Testamant des Propstes Adalbero von St. Paulin in Trier vom 12. November 1036. Bresslau, Jbb II, 53 Anm. 1 betrachtet dieses Testament als Fälschung. Neuerdings ebenso Heyen, Franz Joseph, Adalbero von Luxemburg, Propst von St. Paulin/Trier vor 993 bis nach 1037, Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 21 (1969), Seite 15ff. Vgl. auch Dupreel, Eugene, Histoire critique de Godefroid le Barbu, duc de Lotharingie, Marquis sde Toscane, Uccle 1904, Seite 10 f. Zur Person Gottfrieds Glaesener, Henri, les demeles de Godefroid le Barbu avec Henri III et l'eveque Wazon, Rev. d'Hist. Eccles. 40 (1944/45), Seite 141 ff.]. Von einer solchen ausdrücklichen Teilung kann man jedoch nicht sprechen, die einzige Quelle, aus der man allenfalls so etwas schließen könnte, die Annalen von Altaich, drücken sich sehr unbestimmt aus: Gozelo habe zwei Herzogtümer besessen, von denen eines noch zu seinen Lebzeiten seinem Sohn Gottfried übertragen worden sei, während er das andere bis zu seinem Lebesnende behalten habe. Für eine wirkliche Teilung wäre Gozelo auch nicht zuständig gewesen.
    So finden wir denn auch noch für das Jahr 1038 seine Unterschrift unter einer für Trier, also das oberlothringischen Gebet bestimmten Urkunde. Als sicher ergibt sich erst eine spätere Mitbelehnung Gottfrieds mit dem Herzogtum Lothringen, lediglich weiß man nicht, ob das durch KONRAD II. oder HEINRICH III. geschehen ist. Einen festen Anhaltspunkt bieten uns zwei Urkunden aus den Jahren 1040 und 1041 für niederlothringisches Gebiet, in denen als Intervenienten die Herzöge Gozelo und Gottfried genannt sind, somit also zweifelsfrei Gottfried als seinem Vater assoziierter Herzog zu erkennen ist [579 ducum autem Gothelonis et Godefridi. MG DD H III, Nr. 52 vom 5. Juni 1040. amborum ducum Gozelonis filiique sui Gotefridi. MG DD H III, Nr. 74 vom 15. Februar 1041. Ähnlich MG DD H III, Nr. 80 vom 3. Juni 1041. Jaerschkerski, Godfried 13; Bresslau, Jbb II, 269 Anm. 1. Die Mitbelehnung kann natürlich von KONRAD II. als Belohnung für reichstreues Verhalten Gozelos und seines Sohnes nach seiner Rückkehr aus Italien 1038 durchgeführt worden sein. Dupreel, Godefroid 13 ff. möchte die Einweisung Gottfrieds lieber HEINRICH III. zuweisen. Wir werden später sehen, daß eher vielleicht KONRAD II. in Frage kommt.]. Danach muß seine Stellung als die eines Mit-Herzogs im Sinne einer Sicherung der Nachfolge im gesamten Herzogtum Lothringen verstanden werden [580 Dieser Schluß ergibt sich auch durch den Sprachgebrauch in der Chron. Hermanns von Reichenau, der bei der Meldung vom Tode Gozelos im Jahre 1044 ihn dux Lotharingorum nennt, während er dessen Vater zum Jahre 1017 als dux partis Lotharingorum bezeichnet und den gleichen Ausdruck zum Jahre 1011 für Herzog Dietrich von Ober-Lothringen anwendet.].
    Lothringen ist also ungeteilt geblieben. In diesen Zustand der Regelung eines Mit-Herzogs ist zu einem uns unbekannten Zeitpunkt eine Änderung eingetreten, die wir erst aus den Berichten über den Tod Gozelos im April 1044 erkennen können. Irgendwie hatte HEINRICH III. seine Meinung über Gottfried geändert und begünstigte jetzt dessen Bruder Gozelo, obwohl dieser zur Übernahme eines Amtes kaum befähigt war. Ungewiß ist nur, in welchem Maße dieser Gozelo II. bevorzugt wurde, nämlich ob er das ganze Herzogtum Lothringen erhielt [581 Gozzilo dux Lotharingorum moriens Gozzilini filio, quamvis ignavo, ducatum suum a rege Heinrico promissum relinquere disposuit. Hermann von Reichenau Chron. 1044. Da Hermann sonst von pars Lotharingorum spricht (vgl. Anm. 580) muß man annehmen, daß es hier um das gesamte Herzogtum Lothringen ging. Darauf deuten auch seine weiteren Worte: Sed alter filius Gotefridus, lam dudum dux, cum ducatum fratri debitum contra fas a rege sibi obtinere nequelvisset, iusiurandum fidemque postponens rebellare pio regi praesumit. Da nur von einem einzigen Herzogtum die Rede ist, kann damit nur das Herzogtum Lothringen gemeint sein, in dem Gottfried als Mit-Herzog seines Vaterrs bereits Herzog gewesen war.] oder lediglich einen Teil, in dem man Nieder-Lothringen erblicken wollte [582 quem alteri filio Gozziloni, defuncto patre, rex dare voluit. Anna. Altah. 1044.]. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß HEINRICH III. ganz Lothringen an Gozelo II. übertragen wollte [583 In den Ann. Leod. 1044 findet sich die Bemerkung: Gotzelo dux obiit, Godifridus filuis eius, privatus paterno iure, rebellet. Gozelo II. ist dabei nicht erwähnt. Ganz in ähnlichem Sinne schreibt Lampert von Hersfeld, Anm. 1044: Gozelo dux Lutheringorum obiit, cuius filius Gotefrdus, nobilissimae indolis iuvenis atque in re militari admodum exercitatus, quia ducatum patris non potuit obtinere, arma contra rem publicam corripuit. Allerdings verbindet er damit sofort die Ernennung Adalberts, was in dieser Form nicht stimmt.], was noch durch die nachfolgenden Ereignisse erhärtet wird.



    Werner, Matthias: Band I Seite 387,398,418-420,436-438,446-448,461, "Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit" in Die Salier und das Reich

    Wenig erfahren wir über die Stellung der Grafen. Graf Reginar V. von Hennegau und Graf Albert II. von Namur, die 1018 beziehunsweise 1037 als einzige niederlothringischen Grafen im Heer Gottfrieds I. beziehungsweise Gozelos I. genannt werden, standen durch Heiratsbeziehungen mit den Herzögen in verwandtschaftlicher Verbindung [127 Vgl. dazu unten Seite 447 mit Anm. 435 und 439.]. Eine vasallitische Bindung der Grafen an den Herzog , die, wie in Schwaben, die Heerfolge begründet hätte, ist in Lothringen nicht bezeugt [128 Vgl. Maurer, Herzog (wie Anm. 18), Seite 147ff.; die einzige, allerdings nicht vergleichbare Ausnahme ist die 1071-1076 währende Lehnsbindung des Grafen von Hennegau als Aftervasall des Bischofs von Lüttich an Herzog Gottfried den Buckligen, vgl. dazu unten Seite 426 ff.]. Auch gibt es keinen Hinweis darauf, daß die Großen seines Landes über die genannten Situationen hinaus zur Heerfolge zwingen konnte - hierzu reichte seine bloße Stellung als Herzog nicht aus.
    Hatte HEINRICH II. entgegen seiner Politik der Schwächung und Unterordnung der Herzogsgewalten 1012 das Herzogtum in Nieder-Lothringen erst auf Drängen der Bischöfe von Cambrai und Lüttich in einer Phase äußerer und innerer Gefährdung dieses Raums wieder eingerichtet, so gelang es der neuen Herzogsfamilie der Grafen von Verdun, bereits in der ersten Generation und noch unter HEINRICH II. 1023 die Erblichkeit des Amtes zu erreichen - Gozelo I. (1023-1044) folgte seinem söhnelosen Bruder Gottfried I. nach. Ein Jahrzehnt später, 1033, in einer für Lothringen äußerst gefärlichen Situation, konnte Gozelo das oberlothringische Herzogtum hinzuerwerben [185 Nach dem erbenlosen Tod Friedrichs von Ober-Lothringen und damit dem Aussterben des oberlothringischen Herzogshauses in männlicher Linie und bei der anhaltenden Bedrohung Ober-Lothringens durch Graf Odo von der Champagne versprach die Vereinigung beider Herzogtümer unter Gozelo I. den besten Schutz, vgl. Mohr, Lothringen 1 (wie Anm. 13), Seite 80f., und Boshof, Ottonen- und frühe Salierzeit (wie Anm. 1), Seite 42. Die Erklärung Sigeberts von Genmbloux ad a. 1034, MGH SS 6, Seite 357: quia mares filios non habebat (sc. Herzog Friedrich) quibus ducatus competeret, zeigt das Vorherrschen erbrechtlicher Vorstellungen.]. Die Herzogsfamilie, durch ihre Stammgüter in den südlichen Ardennen und an der oberen Maas und ihre Machtpositionen im Nordwesten Nieder-Lothringens wie kaum eine andere Adelsfamilie dieses Raumes zur Beherrschung beider Lothringen prädestiniert und durch den Sieg in der Schlacht von Bar 1037 in höchstem Ansehen stehend [186 Zu den Stammgütern der Familie als günstiger Ausgangsposition zum Ausgriff auf die beiden Lothringen vgl. unten Seite 463 mit Anm. 512; zur Rühmung Gozelos und seines Sohnes Gottfrieds des Bärtigen nach dem Sieg von Bar vgl. oben Seite 378 mit Anm. 72.], erlangte mit dem Doppelherzogtum eine Machtstellung, deren überragendes Gewicht noch Jahrzehnte später in den Worten Sigeberts von Gembloux anklingt: Gothelo dux impetrato ab imperatore etiam Mosellanorum ducatu in Lotharingia potentius principatur [187 Sigeberti Gembl. Chronica ad a. 1034, MGH SS 6, Seite 357.].
    Die Vereinigung beider Herzogtümer in einer Hand verlieh dem Spannungsverhältnis zwischen Erbrecht und Amtscharakter eine neue Dimension: Gozelo I. beabsichtigte offenbar, die beiden Dukate auf Dauer in Personalunion zu verbinden und sie auf dem Erbwege seinem Sohn Gottfried dem Bärtigen zu übertragen. Spätestens seit 1040 teilte er aber die Herzogsherrschaft mit Gottfried [188 Am deutlichsten hierzu die Annales Altahenses ad a. 1044 (wie Anm. 104), Seite 34: Duos enim ducatus totidemque filios habuerat (sc. Gozelo I.), quorum alteri Godefrido ducatum unum, dum viveret ipse, tradi permiserat, alterum usque ad finem vitae sibi retinuit, quem alteri filio Gozziloni, defuncto patre rex dare voluit. Wie Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 67 ff. mit Anm. 16, zeigen konnte, setzen sichere Belege für Gottfrieds Herzogsstellung erst 1040 ein, wenngleich Gottfried bereits seit 1026 in verantwortlicher Position neben seinem Vater begegnet. Bei dem genannten Dukat Gottfrieds handelte es sich zwar um Ober-Lothringen, faktisch aber umfaßte Gottfrieds Kompetenzbereich vor 1044 ganz Lothringen, so daß er eher die Stellung eines Mit-Herzogs neben seinem Vater einahm, vgl. Boshof, ebd., Seite 68, und Mohr, Lothringen 1 (wie Anm. 13), Seite 81ff.], der von HEINRICH III. noch zu Lebzeiten seines Vaters als Inhaber des oberlothringischen Dukats anerkannt wurde [189 Vgl. MGH DD H III. 52 (1040 VI 5), 74 (1041 II 15) und 80 (1041 VI 3), in denen Gozelo I. und Gottfried jeweils nebeneinander als duces bezeichnet werden; zu Gottfrieds rechtlicher Stellung als Herzog von Ober-Lothringen und seiner faktischen Position als Mit-Herzog in Gesamt-Lothringen vgl. die vorige Anmerkung.]. Die Quellen lassen nicht mit letzter Klarheit erkennen, welche Vereinbarungen mit HEINRICH III. vorausgegangen waren und möglicherweise vor Gozelos Tod 1044 noch folgten. Die größte Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß im Zusammenhang mit der Huldigung Gozelos im Juli 1039 ein Kompromiß in der Weise erzielt wurde, daß HEINRICH III. Gozelo die Erblichkeit beider Lothringen zusagte, dieser aber darauf verzichten mußte, das Doppelherzogtum ungeteilt an Gottfried zu vererben [190 Die zweite zentrale Quelle neben dem Anm. 188 zitierten Bericht der Annales Altahenses ist die Chronik Hermanns von Reichenau ad. a.1044, MGHSS 5, Seite 124: Gozzilo dux Lothringorum moriens, Gozziloni filio, quamvis ignavo, ducatum suum a rege Heinrico promissum relinquere disposuit. Sed alter filius eius Gotefridus, iam dudum dux, cum ducatum fratri debitum contra fas a rege sibi obtinere nequivisset, iusiurandum postponens, rebellare pio regi praesumit. Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 65f, stellt überzeugend heraus, daß beide Quellen sehr stark den aktiven Anteil HEINRICHS III. betonen und interpretiert den ersten Satz Hermanns in der Weise, "daß Gozelo eine vom König gewollte Lösung kurz vor seinem Tode akzeptierte". Vielleicht läßt sich diese Argumentation weiter durch den Hinweis darauf abstützen, daß die Annales Altahenses mit den Worten Godefrido ducatum unum, dum viveret ipse, tradi permiserat (sc. Gozelo I.), alterum ... sibi retinuit, eher ein Zugeständnis Gozelos I. als HEINRICHS III. signalisieren. Nimmt man hinzu, daß es HEINRICH III. war, der nach dem Bericht Hermanns Gozelo II. ausdrücklich den zweiten Dukat seines Vatesr versprochen hatte und sich dementsrechend nach dem Bericht der Ann. Altahenses für dessen Übertragung an Gozelo einsetzte (rex dare voluit), dann spricht viles dafür, daß "Gozelo I. ... selbst nicht an die Teilung des Herzogtums gedacht hat", Boshof, ebd., Seite 66, HEINRICH III. diese aber umso entschiedener betrieb und durchsetzen konnte. Hierbei handelet es sich nach dem Verständnis der Zeitgenossen, wie die zitierten Texte zeigen, nicht um die Erbteilung eines Herzogtums, sondern je eines der beiden Herzogtümer sollte auf dem Erbwege an die beiden erbberechtigten Söhne Gozelos gelangen. Als Zeitpunkt für diesen Kompromiß liegt die Huldigung Gozelos I. im Juli 1039 bei der Inthronisation HEINRICHS III. in Aachen nahe, die nach den Gesta epp. Cam. III, 5, MGH SS 7, Seite 487, der dux Gothilo ... aliquantulum denegare disposuerat, und die für HEINRICHS Herrschaftsantritt in Lothringen von entscheidender Bedeutung war; vgl. R. Schmidt, Königsumritt und Huldigung in ottonisch-salischer Zeit, in: Vorträge und Forschungen 6, Konstanz/Stuttgart 1961 Seite 218ff., der in diesem Zusammenhang ebenso wie die Erblichkeit beider lothringischer Herzogtümer bzw. die Herzogserhebung Gottfrieds für wahrscheinlich hält. Kombiniert man die obigen Quellenzeugnisse mit Gottfrieds erstem Herzogsbeleg im Juni 1040, so spricht viel dafür, daß Gozelo I. auf die ersonalunion beider Herzogtümer bereits 1039 verzichtete und hierfür die Erblichkeit der beiden Dukate zugesagt erhielt. Daß diese Regelung den Absichten Gozelos I. zuwiderlief, spiegelt sich unter anderem in der Bemerkung der Annales Leodienses ad a. 1040, MGH SS 4, Seite 19: Godefridus ... privatus paterno iure rebellat wider, vgl. dazu Boshof, ebd. Seite 69f.]. Obgleich HEINRICH III. damit diejenige Regelung erreichte, die dem Königtum die größeren Einflußmöglichkeiten beließ, mußte er doch eine massive Stärkung des erbrechtlichen Prinzips zugestehen [191 So auch Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 66.].
    Von Gottfrieds I. Brüdern war Hermann (nach 997-1025/29) dem Vater als Erbe in der spätestens 991 eingerichteten Grenzgrafschaft Eename gefolgt, während Gozelo - entgegen den jüngst erhobenen Bedenken - um oder vor 1008 mit der neugeschaffenen Grafschaft beziehungsweise Mark Antwerpen belehnt wurde, die weite Teile des alten Toxandrien umfaßte [291 Die spätestens seit Franz-Reinhold, Marken (wie Anm. 83), Seite 252, vorherrschende Auffassung, die Mark Antwerpen sei um oder kurz nach 1000 von OTTO III. oder HEINRICH II. eingerichtet und dem späteren Herzog Gozelo I. übertragen worden, so zuletzt Nonn, Pagus (wie ANm. 15), Seite 218, und Linssen, Lotharingien (wie Anm. 13), Seite 30f., wurde sowohl was den Zeitpunkt der Markengründung wie den Inhaber anbetrifft, von Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 79ff., und ihm folgend Grosse, Utrecht (wie Anm. 17), Seite 158, in Frage gestellt. Die Bedenken stützen sich vor allem darauf, daß Antwerpen erst bei der Übertragung an Gottfried von Bouillon 1076 unzweifelhaft als Mark und in der Familie von Verdun bezeugt ist. Die von der bisherigen Forschung fast durchweg auf Gozelo I. bezogene und als Kernbeleg gewertete Angabe in MGH SS H II. 186 von 1008 September 12): in comitatu vero Gotizonis qui Antwerf dicitur, ist nach Boshof, ebd.; Seite 890, für eine Markgrafenstellung Gozelos auszuschneiden, da "mit Gotizo ... nicht Gozelo, sondern allenfalls - wenn wir den Namen Gotizo als Kurzform des Namens Gottfried verstehen - Gottfried, der ...Bruder Gozelos I., seit etwa 1012 Herzog von Nieder-Lothringen, gemeint sein" kann. Dieses namenkundliche Argument entfällt jedoch, da Gozelos I. Enkelin Ida von Boulogne in einer Original-Urkunde von 1096 unzweideutig von Gozelo I. als aui mei archionis Godezonis spricht, Gysselling/Koch, Diplomata Belgica I (wie Anm. 270), Nr. 225; Seite 376. Da Herzog Gozelo I. 1012/23 in dem benachbarten Teisterbant als marchio Gozelo neben seinem Bruder Herzog Gottfried bezeugt ist, vgl. Anm. 169, steht eine Personenidentität mit dem Inhaber der Grafschaft Antwerpen außer Frage. Mit Boshof, ebd., Seite 80, Anm. 73, ist allerdings zu fragen, ob hier der Titel marchio in verfassungsrechtlich präziser Bedeutung verwandt wurde. An der Tatsache, daß der nach dem Andouerpis castro, Gysseling/Koch, ebd., Nr. 138, Seite 242 (980), benannte comitatus .. qui Antwerf dicitur bzw. comitatus Anduuerpensis, ebd. Nr. 140 Seite 249 (1019/30), eine offenbar neue, auf Kosten der älteren Grafschaft in Brabant und Toxandrien gegründete Grenzgrafschaft mit besonderen militärischen Funktionen war, ist jedoch kaum zu zweifeln.]. Zusammen mit dem Machtzentrum um um Verdun und Bouillon verhalf diese Konzentration von Grafschaften im Westen und Norden der landfremden Herzogsfamilie zweifellos zu einem Übergewicht gegenüber den einheimischen Kräften und machte sie zum bedeutenden weltlichen Machtfaktor im Gebiet zwischen Schelde und Maas - Bezeichnungen wie dux de Enham beziehungsweise dux Godefridus dictus Eihamensis (für Gottfried den Gefangenen) und sedes principalis ducatus regni Lotharici (für Eename) spiegeln als spätere Reminiszenz die Bedeutung der Grafschaften im Nordwesten für die Herzogsgewalt zutreffend wider.
    Statt den Herzögen den weiteren Ausbau dieser gräflichen Machtpositionen zu ermöglichen, schränkten HEINRICH II. und KONRAD II. die Grafschaftsrechte des Herzogs bereits mit dem ersten Herzogswechsel 1023 empfindlich ein: Wohl konnte Gottfrieds Nachfolger und Bruder Gozelo I. die Mark Antwerpen auch nach seiner Herzogserhebung behalten [293 Auch hier ist einzuräumen, daß es nach dem Anm. 169 zitierten Zeugnis von 1012/23 keinen weiteren direkten Beleg mehr für Gozelo als Inhaber der Grafschaft bzw. Markgrafschaft nach 1023 weiter innehatte, ist aber aus deren weiterer Geschichte deutlich zu erschließen, vgl. Anm. 299.], es gelang ihm aber nur mit Mühe und nur teilweise, die Grafschaften seines Bruders zu übernehmen. Die Grafschaft Teiserbant ging 1026 durch Schenkung KONRADS II. definitiv an das Bistum Utrecht über, und die Grafschaft Drenthe, die HEINRICH II. 1024 - wenige Monate nach Gottfrieds Tod - an Utrecht übertragen hatte, vermochte Gozelo nur unter größten Schwierigkeiten und sehr wahrscheinlich als eine der Bedingungen seines Ausgleichs mit KONRAD II. 1025 für sich gewinnen - ein deutlicher Hinweis darauf, wie sehr dem Herzog an der Wahrung der Grafschafstrechte im Norden des Herzogtums lag [296 Zu Gozelo I. als Inhaber der Grafschaft Drenthe vgl. unten Anm. 298. Wenige Monate, nachdem sich ihm der Utrechter Bischof Ende Februar 1025 angeschlossen hatte, vgl. J.F. Böhmer/H.Appelt, Regesta Imperii, 1,1: Die Regesten des Kaiserreiches unter Konrad II. 1024-1039, Graz 1951, Nr. 20b, wiederholte KONRAD II. im Juli 1025 die Schenkung der Grafschaft Drenthe durch HEINRICH II. an Utrecht vom Januar 1024, MGH D K II. 43. Die Tatsache, daß der Utrechter Bischof auf der Bestätigung dieser Schenkung bestand und die Grafschaft dennoch an Herzog Gozelo überging, zeigt, wie umstritten die Grafschaft, in die der Utrechter Bischof bereits einen eigenen Grafen eingesetzt hatte, vgl. MGH D K II. 44, in den Jahren 1024/25 zwischen dem Bischof und dem Herzog war - ein Sachverhalt, der am ehesten auf Erbansprüche schließen läßt, die von Gottfried I. als Inhaber der Grafschaft herrührten und gegen die sich der Utrechter Bischof abzusichern versuchte. Gozelo I. unterwarf sich an Weihnachten KONRAD II. und erkannte ihn an, Böhmer/Appelt, ebd., Nr. 48a. Es ist sehr wahrscheinlich, daß er bei dieser Gelegenheit die Grafschaft Drenthe verliehen erhielt; so bereits Vanderkindere, La formation 2 (wie Anm. 287), Seite 313.]. Dies umso mehr, als in eben diesen Jahren die Grenzgrafschaft Eaname durch den Eintritt Graf Hermanns in das Kloster St. Vanne in Verdun 1025 an seinen Schwiegersohn Graf Reginar V. von Hennegau überging und damit den unmittelbaren Einfluß der Herzogsfamilie entglitt [298 MGH D H III. 152: comitatum qui post obitum Gozlini ducis nostre diocioni in Thrente visus est subiacere (1046 Mai 22). Die Übertragung erfolgte im Zusammenhang der Neuregelung der lothringischen Verhältnisse, bei der HEINRICH III. Friedrich von Luxemburg als Herzog von Nieder-Lothringen einsetzte und dem kurz zuvor mit ihm versöhnten Gottfried dem Bärtigen das Herzogtum Ober-Lothringen restituierte, und war zweifellos ein Teil dieser Neuregelung. Gegenüber der älteren Forschung, die diese Nachricht auf Herzog Gozelo II. von Nieder-Lothringen bezogen hatte, so zuletzt W. Ehbrecht, Landesherrschaft und Klosterwesen im ostfriesischen Fivelgo (970-1290) (Veröffentlichungen der Historischen Kommission Westfalens, Reihe 22, Heft 13), Münster 1973, Seite 41, macht Boshof, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 85ff., in Anschluß an Mohr, Lothringen 1 (wie Anm 13), Seite 84f, wahrscheinlich, daß mit Gozlinus der am 19.4.1044 gestorbene Gozelo I. gemeint sein muß. Zeitpunkt und Anlaß der Übertragung an Utrecht legen die Verutung nahe, daß die Söhen Gozelos I. bis dahin Erbansprüche auf die Grafschaft Drenthe erhoben. Mit aller Deutlichkeit geht aus dem Wortlaut der Urkunde und den 1046 getroffenen Regelungen hervor, daß HEINRICH III. ein Erbrecht nicht anerkannte und keinerlei rechtliche Verbindung zwischen der Grafschaft und dem niederlothringischen Herzogsamt sah.].
    Die in Kamba zur Wahl erschienen Ober-Lothringer verließen unter Herzog Friedrich den Wahlort in Opposition. Herzog Gozelo von Nieder-Lothringen, der der Wahl ferngeblieben war [379 So überzeugend Bresslau, Jahrbücher 1 (wie Anm 99), Seite 20, Anm. 3.] und, mit Ausnahme des Kölner Erzbischofs und des Pfalzgrafen Ezzo, eine Teilnahme der Großen seines Dukats an den Vorgängen in Kamba hatte verhindern können [380 Zur Rolle Erzbischof Pilgrims von Köln bei den Ereignissen von 1024 vgl. E. Boshoff, Köln, Mainz, Trier - Die Auseinandersetzung um die Spitzenstellung im deutschen Episkopat in ottonisch-salischer Zeit, in: Jahrbücher des Kölnischen Geschichtsvereins 49, 1978, Seite 36f.; zur Teilnahme Ezzos vgl. Bresslau, Jahrbücher 1 (wie Anm. 99), Seite 20, Anm. 3.], verpflichtet nach der Wahl KONRADS II. - eines alten Gegners seiner Familie [381 Konrad hatte in den Auseinandersetzungen mit Herzog Gottfried von Nieder-Lothringen 1017 entschieden auf der Seite Graf Gerhards vom Elsaß, eines Oheims mütterlicherseits, gestanden; vgl. Böhmer/Appelt, Reg. Imp. III, 1, 1 (wie Anm. 296), f (Seite 7), sowie Boshof, Ottonen- und frühe Salierzeit (wie Anm. 1), Seite 40ff.] - die Bischöfe seines Sprengels sowie den Bischof von Verdun und den Grafen von Hennegau eidlich, dem neuen König nur mit seiner Zustuimmung zu huldigen [382 Gesta epp. Cam. III, 50, MGH SS 7, Seite 485: Quorum (sc. die Wähler KONRADS II.) ordinationi dux Gothilo, princeps videlicet Lothariensium, contraire voluit; episcoposque Coloniae, Noviomagi, Virduni, Traiecti, Leodii allocutus, sacramentum a singulis accepit, nonnisi eius consensu manus se ei (sc. KONRAD II.) daturos neque ad eum ituros. Hoc idem dux Theodericus comesque Haynocensium Reginerius cum sibi conplibus sacromento firmaverunt. Ficker/Puntschart, Reichsfürstenstand II, 3 (wie Anm. 19), Seite 28, die unter anderem unter Bezug auf diese Vorgänge betonen: "Die Herzoge erscheinen als Vertreter des Landes insbesondere auch da, wo es sich um Wahl und Anerkennung des Königs handelt" vermuten ebd., Seite 185, daß dem Auftreten der lothringischen Großen gegen die Wahl KONRADS II. Fürstentage vorausgegangen seien. Nach der vorherrschenden, wahrscheinlicheren Deutung der oben zitierten Passage ist aber weniger mit Zusammenkünften der Großen zu rechnen, vielmehr suchte Gozelo die Bischöfe einzeln an ihren Bischofssitzen auf, um sie auf seine Seite zu bringen, vgl. etwa Oediger, Regesten (wie Anm. 287), Nr. 713 - ein Befund, der voll den vorangegangenen Beobachtungen über die geringe Bedeutung von Fürstentagen unter herzoglicher Leitung in Lothringen entspricht. Allenfalls in Nijmwegen ist ein eigenes Treffen anzunehmen.]
    Allerdings hielt sich der Kölner Erzbischof nur wenige Tage an diese Zusage [383 Nachdem Erzbischof Pilgrim von Köln am 6. oder 7. September 1024 zusamen mit Herzog Friedrich von Ober-Lothringen den Wahlort Kamba verlassen hatte, empfing er das königliche Paar bereits am 21. September in Köln, wo er die Königin Gisela krönte, vgl. Oedinger; Regesten (wie Anm. 287), Nr. 713714, und Boshof, Köln (wie Anm. 380), Seite 36f. Nur zu vermerken, nicht aber weiter zu diskutieren ist an dieser Stelle die Tatsache, daß die in den Gesta epp. Cam. (wie vorige Anm.) mitgeteilten Verhandlungen Gozelos mit Köln, Nijmwegen, Verdun, Utrecht und Lüttich unmöglich alle zwischen dem 6. und 21. September stattgefunden haben können, ja daß selbst für Verghandlungen allein mit dem Kölner Erzbischof vor dem 21. September der Zeitraum denkbar knapp war.] und folgte ihm der Utrechter Bischof hierin einige Monate später [384 Vgl. oben Anm. 296.], während Gozelo I. und mit ihm der Bischof von Cambrai und Herzog Dietrich von Ober-Lothringen den neuen König erst Ende 1025 anerkannten [385 Böhmer/Appelt, Reg. Imp. III, 1, 1, (wie Anm. 296), Nr. 48a; vgl. hierzu Schmidt, Königsumritt (wie Anm. 191), Seite 169f., und oben Seite 420 mit Anm. 296.]. Folgt man den Beobachtungen von R. Schmidt, so kam es 1039 beim Regierungsantritt HEINRICHS III. zu einer noch deutlicheren Einflußnahme Gozelos: nachdem Gozelo zunächst mit der Huldigung gezögert hatte, nahm er sie sehr wahrscheinlich im Juli 1039 in Aachen anläßlich der Thronsetzung HEINRICHS III. vor; dem Huldigungsakt des Herzogs folgte wenig später die förmliche Anerkennung des Königs durch die übrigen lothringischen Großen in Maastricht [386 Schmidt, ebd. Seite 219f.; wiederum haben wir den Gesta epp. Cam. III, 55, MGH SS 7, Seite 487, die Nachricht zu verdanken, daß Gozelo nach dem Tode KONRADS II. dessen 1028 gewählten und geweihten Sohn HEINRICH III. die Huldigung aliquantulum denegare disposuerat; zu dem Ausgleich von 1039, bei dem Gozelo I. für seine Anerkennung HEINRICHS III. sehr wahrscheinlich die Erblichkeit der beiden lothringischen Dukate zugestanden erhielt, vgl. oben Seite 399 mit Anm. 188; zu Maastricht als Ort der Huldigung der Lothringer siehe Anm. 240.].
    Die Verpflichtung der Großen gegen den eben gewählten beziehungsweise die Regierung antretenden König durch Gozelo I. 1024 und 1039 bildet, was die Einflußnahme des Herzogs auf das politische Verhaltens einer comprovinciales anbetrifft, eine Ausnahme, die aber umso deutlicher erkennen läßt, wie stark das politische Gewicht damals war. Kaum zufällig fallen die Ereignisse von 1024 und 1039 in jene Phase des niederlothringen Herzogtums, in der der herzog seine militärischen und richterlichen Funktionen am nachdrücklichsten wahrnahm und über eine so breite Machtgrundlage verfügte, daß er in der Lage war, KONRAD II. fast eineinhalb Jahre die Anerkennung zu verweigern und auch gegenüber HEINRICH III. die Huldigung aliquantulum denegare und sie erst gegen große Zugeständnisse zu leisten.
    Um so bemerkenswerter ist es, daß es Gottfried I. und Gozelo I. gelang, nach und nach mit sämtlichen verfeindeten Familien Heiratsverbindungen anzuknüpfen, siedamit wenigstens zeitweise in ihre Herzogsherrschaft zu integrieren und das Haus VERDUN fester im niederlothringischen Adel zu verankern. Der erste Schritt in diese Richtung war 1016 die Heirat Graf Reginars V. vom Hennegau mit Mathilde, der Erbtochter Graf Hermanns von Eename, des Bruders Herzog Gottfrieds I. Diese Eheverbindung, um die mit Reginar ad integrandam amicitiam bat [433 Gesta epp. Cam. III, 10, MGH SS 7, Seite 469. Vorausgegangen waren nach der Schlacht von Florennes am 15.9.1015, in der Reginars V. Oheim Lambert I. von Löwen fiel, erneute Angriffe Reginars und seines Neffen Heinrichs I. von Löwen auf die fidelis imperatoris, das heißt vor allem auf den Herzog und dessen Familie, und die wohl im November 1015 von den Bischöfen von Cambrai, Utrecht und Verdun vermittelte Aussöhnung der REGINARE mit dem Kaiser, ebd. cap. 9. Wie stark das Interesse des Bischofs von Cambrai an dieser Eheverbindung war, zeigt, daß er sich über kirchenrechtliche Bedenken wegen zu naher Verwandtschaft hinwegsetzte; vgl. Schieffer, Gerhard I. (wie Anm. 144), Seite 341.], führte zwar zum Übergang der Mark Eename an den Hennegau [434 Vgl. dazu oben Seite 420 mit Anm. 297.], hatte aber vor allem zur Folge, daß Reginar, in den Kämpfen von 1013/15 einer der entscheidenden Gegner des Hauses VERDUN, seitdem sicher auf Seiten des Herzogs stand wie seine Teilnahme 1018 bei dem Kriegszug gegen Dietrich von Holland und seine eidliche Verpflichtung 1024 gegenüber Gozelo I. in der Frage der Königshuldigung zeigen. Gozelo I. setzte die Integration der ehemaligen Hauptgegner durch Einheirat in die Herzogsfamilie konsequent fort. Während sein ältester Sohn Gottfried der Bärtige die Angehörige einer vornehmen, aber unbekannten lothringischen Familie heiratete [436 Vgl. zu ihr unten Anm. 507.], wurden die Töchter mit Angehörigen der Grafenfamilien von Namur und Löwen vermählt. Vor allem die Ehe Regelindes mit Graf Albert II. von Namur (1031-1063/64) [437 Die Heirat dürfte am ehesten in den 30-er Jahren anzusetzen sein.] - sein Bruder Robert hatte 1013 zusammen mit Lambert von Löwen gegen Hermann von Eename gekämpft - führte zu einem enegn Zusammengehen des Grafen mit dem Herzog Gozelo [439 Mit Rosseau, Actes (wie Anm. 146), Seite LVIII, ist die Teilnahme Alberts II. an der Schlacht von Bar 1037 auf Seiten Gozelos I. und Gottfrieds des Bärtigen vornehmlich mit seinen Verwandtschafstbeziehungen zur Herzogsfamilie zu erklären.]; sie war es auch, die 1076 die Erbansprüche Alberts III., des Sohnes der Regelinde, gleichsam als eines Angehörigen des Hauses VERDUN auf die Hausgüter um Bouillon begründete [440 Vgl. dazu unten Seite 450.].
    Weniger erfolgreich war die Heirat der zweiten Tochter Gozelos, Uda, mit Graf Lambert II. von Löwen (1041-1062), dessen Vater Lambert I. 1025 gegen Herzog Gottfried I. gefallen war [441
    'Genealogia ducum Brabantiae heredum Francia' cap. 4, MGH SS 25, Seite 389, Zeile 19.; vgl. Parisse, Genealogie (wie Anm. 14), Seite 36, Nr.65. Auch diese Eheverbindung dürfte am ehesten in den 30-er Jahren des 11. Jahrhunderts anzusetzen sein. Lambert II. folgte seinem Bruder Heinrich I. (1015-1038) und dessen früh verstorbenen Sohn Otto, vgl. Vanderkindere, La formation 2 (wie Anm. 287), Seite 114ff.]. Weder kam es zu der erhofften Einbindung der Grafen von Löwen in die Herzogsherrschaft, noch zu einer dauerhaften Verbindung mit dem Herzogshaus [443 Anders als zu den Grafen von Namur sind so gut wie keine Nachrichten über Beziehungen der Grafen von Löwen zur herzoglichen Familie überliefert. Dies ist umso bemerkenswerter, als es wie bei den Grafen von Namur durch die Nachbarschaft in den Ardennen so auch zu den Grafen von Löwen durch die Nähe der Markgrafschaft Antwerpen durchaus Berührungspunkte gab. Daß Ida, die Tochter Gottfrieds des Bärtigen, mit Eustachius II. von Boulogne einen Neffen Lamberts II. von Löwen heiratete, ist schwerlich als Folge der unter Gozelo I. angeknüpften Eheverbindungebn anzusehen.], noch zu stärkerer Reichstreue der als gens ferox oder genu ... infidum geltenden Familie; allenfalls sie in Lothringen getadelte Heiratsverbindungen der Geschwister Lamberts II. nach Flandern und Boulogne wurden durch diese Ehe neutralisiert [445 Wenn in dem 1041 in Nivelles ausgefertigten D H III. 80, vgl. Anm. 444, die Familie von Löwen vornehmlich deshalb als gens ferox et dure cervicis gebrandmarkt wird, weil sie iungitur enim indomitis Francigenis, so bezeichnet sich dies zweifellos auf die Ehe von Lamberts II. Bruder Heinrich II. mit einer Tochter Graf Balduins V. von Flandern und auf die Heirat seiner Schwester Mathilde mit Graf Eustachius I. von Boulogne.].
    Bemerkenswert ist schließlich, daß in derselben Generation über Gozelo I. dritte Tochter Mathilde Ehebeziehungen auch zu den ezzonischen Pfalzgrafen angeknüpft wurden, deren weiter Einflußbereich zwischen Maas und Rhein von der Herzogsherrschaft kaum erfaßt wurde und denen gegenüber eher ein gleichberechtigtes Nebeneinander bestand. Wann und unter welchen Umständen die Heirat Mathilde mit Pfalzgraf Heinrich (1045-1060) zustandekam [447 Wir erfahren darüber durch die eher beiläufige Bemerkung Thiofrids von Echternach, der in seiner Vita s. Willibrordi cap. 33, MGH SS 23; Seite 145, Mathilde, die Gemahlin Pfalzgraf Heinrichs, als Gozelonis ducis filia bezeichent; zum Bezug auf Gozelo I. vgl. zuletzt Parisse, Genealogie (wie Anm. 14), Seite 35, Nr. 61. Nach Lewald, Ezzonen (wie Anm. 106), Seite 161ff., war Mathilde sehr wahrscheinlich in erster Ehe mit einem Sigebodo, vielleicht einem Bruder des Grafen Richwin (des Vaters Bischofs Udos von Toul) und Inhaber der Grafschaft im Zülpichgau, verheiratet und ist ihre Eheschließung mit Heinrich spätestens 1048 anzusetzen. Sie fiele damit in die Jahre des Aufstands von Mathildes Bruder Gottfried den Bärtigen gegen HEINRICH III. und in die Zeit, in der die EZZONEN, nachdem von Pfalzgraf Heinrichs Neffen Hermann das Kölner Erzbistum innehatte (1036-1056) und Otto als bisheriger Inhaber der Pfalzgrafschaft 1045 das Herzogtum Schwaben erhielt sowie als möglicher Nachfolger des schwer erkrankten HEINRICH III. im Gespräch war, die führende Rolle in der Reichspolitik spielten, vgl. Boshos, Lothringen (wie Anm. 13), Seite 78. Trotz dieser Eheverbindung zählten die EZZONEN zu den engsten Parteigängern HEINRICHS III. in den 1044 ausgebrochenen lothringischne Wirren: Pfalzgraf Otto und Erzbischof Hermann, die Schwäger Gottfrieds des Bärtigen, unterstützten den König im Kampf gegen den aufständischen Herzog, Oediger, Regesten (wie Anm. 287), Nr. 802.] und welche politische Folgen sie besaß [448 So ist es auffällig, daß Pfalzgraf Heinrich 1050 zusammen mit Herzog Friedrich von Nieder-Lothringen und Graf Albert II. von Namur, einem weiteren Schwager des gestürzten und damals inhaftierten Gottfried des Bärtigen, an einer Diözesansynode in Lüttich teilnahm, Despy, Waulsort (wie Anm. 197), Nr. 9/10; Seite 335ff. - einer der sehr wenigen Belege für Aktivitäten der Pfalzgrafen im mittleren Maasgebiet als dem Zentrum des niederlothringischen Dukats und damit vielleicht ein Hinweis darauf, daß der Pfalzgraf den gegen die Ansprüche Gottfrieds eingesetzten Herzog Friedrich stützte. Andererseits gehörte Heinrich 1056 und 1059 zusammen mit Gottfried zu den führenden Teilnehmern der lothringischen Fürstentreffen in Andernach, an denen Herzog Friedrich nicht beteiligt wurde; vgl. Anm. 369.], ist allerdings unbekannt.
    Auf das besondere Interesse der Herzöge an diesem Raum verweisen nicht zuletzt die auffällig engen Familienbeziehungen zu dem in nördlichen Haspengau gelegenen Kanonissenstift Munsterbilzen (nordwestlich von Maastricht), in dem sich Herzog Gozelo I. und Gottfrieds des Bärtigen erste Gemahlin Uoda bestatten ließen und Gottfrieds Tochter Ida, die Mutter Gottfrieds von Bouillon, ihre Ausbildung erhielt.



    Neue Deutsche Biographie - Gozelo I.

    Herzog von Nieder- und Oberlothringen, † 19.4.1044.

    G. erscheint zuerst 1008 als Markgraf von Antwerpen. Seine politische Laufbahn nahm jedoch eine entscheidende Wendung, als 1023 sein Bruder Gottfried kinderlos starb; jetzt ernannte ihn Kaiser Heinrich II. als dessen Nachfolger zum Herzog von Niederlothringen. Die Wahl Konrads II. 1024 erkannte G. zunächst, ebenso wie Herzog Dietrich von Oberlothringen, nicht an; doch schwenkte er bald, offenbar als die erwartete französische Hilfe ausblieb, zum Neugewählten über. Konrad II. trug ihm diese Gegnerschaft nicht nach, verlieh ihm vielmehr sogar 1033, als Herzog Friedrich söhnelos starb, das Herzogtum Oberlothringen. Die große Macht, die damit in seiner Hand vereinigt war, hatte G. schon bald Gelegenheit, im Dienste des Reiches einzusetzen: als Odo von der Champagne 1037 zum Kampf um Burgund in Lothringen einfiel, trat G. ihm entgegen und besiegte ihn im November 1037 bei Bar. Bei der Nachfolge Heinrichs III. scheint er sich die Zusicherung erhandelt zu haben, daß ihm seine Söhne Gottfried und Gozelo II. als Herzöge von Nieder- und Oberlothringen folgten (obwohl der bereits 1046 gestorbene oder beiseitegeschobene Gozelo II. anscheinend schwachsinnig gewesen ist). Damit erfolgte eine Teilung des großen lothringischen Machtkomplexes, die allerdings wohl auch im Interesse Heinrichs III. lag.

    Literatur
    ADB IX; Jbb. d. Dt. Gesch., Konrad II.; dass., Heinrich III.; weitere Literatur s. Gottfried v. Verdun.



    Begraben:
    Bilsen, Abteikirche

    Familie/Ehepartner: unbekannt. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 22. von Lothringen, Gottfried III.  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben am 21 Dez 1069 in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    2. 23. von Niederlothringen, Gozelo II.  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 1046.
    3. 24. von Lothringen, Oda  Graphische Anzeige der Nachkommen
    4. 25. von Lothringen, Regelindis  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1005/1010; gestorben nach 1064.
    5. 26. von Lothringen, Friedrich  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1020; gestorben am 29 Mrz 1058 in Florenz [50100],Toskana,Italien; wurde beigesetzt in Florenz [50100],Toskana,Italien.

  3. 14.  von Verdun, Friedrich Graphische Anzeige der Nachkommen (9.Gottfried3, 4.Gozelo2, 1.Wigerich1) gestorben am 6 Jan 1022.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Beruf: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Mönch zu St. Vanne
    • Titel/Amt/Status: Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Graf von Verdun

    Notizen:

    Friedrich war 985-987 auch gefangen, resignierte vor 1004 und wurde Mönch zu St. Vanne.


  4. 15.  von Eenham, Hermann Graphische Anzeige der Nachkommen (9.Gottfried3, 4.Gozelo2, 1.Wigerich1) gestorben am 28 Mai 1029; wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Eifelgau,Deutschland; Graf im Eifelgau
    • Titel/Amt/Status: Ename [9700],Flandern,Belgien; Markgraf von Eenham

    Notizen:

    Hermann
    Markgraf von Eenham
    Graf im Eifelgau - 28.5.1029

    Jüngerer Sohn des Grafen Gottfried der Gefangene von Verdun und der Mathilde Billung von Sachsen, Tochter von Herzog Hermann


    Hermann kam nach seines Vaters Tode in den Besitz der brabantischen Stammgüter und widmete einen seiner Söhne, wie es scheint Gregor, dem geistlichen Stand und übergab ihm dem Kloster des heiligen Vitonius zu Verdun. Einige seiner Kinder starben vor ihm. Nachdem Hermann der Kirche früher schon Vieles geschenkt hatte, lebte er nach 1029 als Mönch in seinem Kloster zu Verdun. Sein Schwiegersohn Reginar V. von Hennegau übernahm die Stammburg Eenham, die stärkste Festung Lothringens, die 1033 von Balduin IV. von Flandern durch List in Besitz genommen und gänzlich zerstört wurde. Das Gebiet finden wir noch unter den Erbstücken, die Richilde, Reginars Tochter, Balduin VI. von Flandern in die Ehe mitbrachte.

    Trillmich Werner: Seite 281, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Am 28. Mai 1029 verstarb Markgraf Hermann aus dem Hause VERDUN, der zum Schutze gegen Übergriffe des westlichen Nachbarn den schmalen, burgwardähnlichen Militärbezirk um Burg Eename (bei Oudenaarde) innehatte. Kurz vor seinem Tod nahm er im heimatlichen St. Vannes die Kutte, um sich dort einer Grabstätte und der Fürbitten des frommen Konvents zu versichern.


    oo Mathilde


    7 Kinder:

    - Mathilde - nach 1039
    1015 oo Reginar V. Graf von Hennegau - um 1039
    - Gottfried
    Stammvater der Grafen von Cappenberg
    - Gregor Archidiakon von Lüttich
    - Hermann
    Stammvater der Grafen von Ravensberg
    - Berthildis - jung gestorben
    - Hermann - jung gestorben
    - Odilia Äbtissin von St. Odilien


    Literatur:
    Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 418,420,446,458

    Begraben:
    Saint-Vanne

    Familie/Ehepartner: Mathilde. Mathilde wurde beigesetzt in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 27. von Verdun, Mathilde  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 1039 in Verdun [55100],Lothringen,Frankreich.
    2. 28. von Eenham, Gottfried  Graphische Anzeige der Nachkommen
    3. 29. von Eenham, Gregor  Graphische Anzeige der Nachkommen
    4. 30. von Eenham, Hermann  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde beigesetzt in Velzeke [9620],Flandern,Belgien.
    5. 31. von Eenham, Hermann  Graphische Anzeige der Nachkommen
    6. 32. von Eenham, Berthildis  Graphische Anzeige der Nachkommen
    7. 33. von Eenham, Odilia  Graphische Anzeige der Nachkommen

  5. 16.  von Verdun, Adalbero II. Graphische Anzeige der Nachkommen (9.Gottfried3, 4.Gozelo2, 1.Wigerich1) wurde geboren um 964; gestorben am 19 Mrz 991.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 984-988, Verdun [55100],Lothringen,Frankreich; Bischof von Verdun

    Notizen:

    Adalbero II.
    Bischof von Verdun (984-988)
    um 964-19.3.991
    Ältester Sohn des Grafen Gottfried der Gefangene von Verdun und der Mathilde Billung, Tochter von Herzog Hermann

    Adalbero II. suchte bei den hochberühmten Ärzten von Salerno Heilung von einem schweren inneren Leiden und starb in Italien.

    Finckenstein, Albrecht Graf Finck von: Seite 83, "Bischof und Reich. Untersuchungen zum Integrationsprozeß des ottonisch-frühsalischen Reiches (919-1056)"

    Und schließlich auch bei Adalbero II., der nach der familienpolitisch motivierten Versetzung seines Verwandten Adalberos I. nach Metz den Verduner Bischofsstuhl einnahm, ergeben sich die nämlichen Verbindungen. Mit diesen Erhebungen in Metz und Verdun waren nun zwar beide Bistümer in der Hand einer Familie, doch hat sich die Regentschaft für OTTO III. den Wünschen der Beatrix, der Witwe Friedrichs von Ober-Lothringen, Schwester Hugo Capets und Enkelin HEINRICHS I., wohl nicht zu verschließen gewagt.


  6. 17.  von Verdun, Irmgard Graphische Anzeige der Nachkommen (9.Gottfried3, 4.Gozelo2, 1.Wigerich1) wurde geboren um 975; gestorben in 1042.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Gräfin von Hammerstein

    Notizen:

    Irmingard von Verdun
    Gräfin von Hammerstein
    um 975- 1042

    Einzige Tochter des Grafen Gottfried von Verdun und der Mathilde Billung von Sachsen, Tochter von Herzog Hermann
    Schwester der Herzöge Gottfried II. und Gozelo I. von Nieder-Lothringen


    Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 67, "Die Nachkommen Karls des Großen"

    IX. Generation 87. Irmgard
    * ..., + 1042
    Gemahl: Otto von Hammerstein, KONRADINER (siehe VIII 15)

    Glocker Winfrid: Seite 311, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

    VI. 62 Irmgard ("von Hammerstein) + 1042
    oo Otto von Hammerstein, Graf in der Wetterau
    c 975, + (?) 1036 VI 5

    Vgl, Brandenburg IX, 86, Renn, Grafenhaus Seite 38 und Hlawitschka, Anfänge Seite 45-70


    Verwandtschaft Irmingards - Otto


    Ennen, Edith: Seite 98, „Frauen im Mittelalter“

    Tragisch konnte sich die zu nahe Verwandtschaft auswirken, wenn ein Ehepaar nicht voneinander lassen wollte, geistliche und weltliche Autoritäten aber die Trennung wegen Verwandtschaft verlangten. So war es in der Ehesache Ottos von Hammerstein mit Irmgard. Otto war Graf im Engersgau, sein Sitz die auf einem mächtigen Felsen rechtsrheinisch zwischen Leutesdorf und Rheinbrohl gelegene Burg Hammerstein. Der Widerstand gegen die Ehe hatte politische Hintergründe: Der regierende deutsche Kaiser HEINRICH II. war den KONRADINERN, deren Geschlecht Otto entstammte, feindlich. Otto lieferte ihm eine Handhabe zum Eingreifen, als er sich zu einem Überfall auf den Erzbischof von Mainz, der die Trennung der Ehe wollte, hinreißen ließ. Der Kaiser zwang 1020 nach dreimonatiger Belagerung der Burg Hammerstein Otto sich zu unterwerfen, er und Irmgard retteten nur das nackte Leben. Als das Paar weiter zusammenlebte, setzte Erzbischof Aribo von Mainz ihre erneute Exkommunikation durch. Otto unterwarf sich, Irmgard ging nach Rom. Benedikt VIII. nahm ihre Berufung an. Das wiederum führte zu einem Konflikt zwischen Papst und Erzbischof. Otto und Irmgard haben ihre Ehe fortgesetzt. Otto wurde Graf in der Wetterau, Hammerstein blieb Reichsbesitz.

    Hermann Klaus-Jürgen: Seite 75-78, "Das Tuskulanerpapsttum"

    Ausgelöst wurde diese Machtprobe zwischen dem trotzigen Erzbischof Aribo von Mainz und dem nicht minder unbeugsamen Papst durch den Hammersteiner Eheskandal, der allerdings schon Jahre anlag, ohne zu einem befriedigenden Ende geführt worden zu sein, Graf Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard waren nahe verwandt, weshalb die Ehe nach kanonischem Recht ungültig war. Ottohatte sich dennoch in all den Jahren der Zuneigung König HEINRICHS erfreuen können, obwohl die negative Einstellung des Herrschers zur Verwandtenehe sittsam bekannt war. Allerdings scheint der Mainzer Metropolit Erkembald beim König darauf gedrängt zu haben, die Ehe ausfzulösen. "Continue vocaciones" an den Grafen und seine Frau zum Erscheinen vor dem erzbischöflichen Gericht fruchteten nichts, da beide Ehegatten "coeco furibundus amore" es vorzogen, die Einladungen zu ignorieren. Daraufhin fand Erzbischof Erkembald von Mainz im Laufe des Jahres 1017/18 beim Kaiser Gehör, denn dieser entschied die leidige Angelegenheit auf einer 1018 in Nymwegen tagenden Synode zuungunsten der Hammersteiner "ob inobedienciam" wurden Otto und Irmingard wegen ungebührlichen blutschänderischen Zusammenlebens von der Synode exkommuniziert und ihre Helfer zur Rechenschaft vor ihren Erzbischof zitiert. Ottosah sich nun von königlicher wie von kirchlicher Seite gedrängt, entweder auf sein geliebtes Eheweib zu verzichten oder entsprechende Strafmaßnahmen hinzunehmen. Auf dem nach Pfingsten 1018 in Bürgel bei Offenbach am Main abgehaltenen Fürstentag erschien der comes bußfertig und verzichtet im Beisein des Kaisers und des Erzbischofs Erkembald auf seine Frau. Sei es, dass die treuliebende Ehefrau ihrem Mann bei seiner Rückkehr wegen solch schnöden Verhaltens Vorhaltungen machte, sei es, dass der Graf in seiner Liebe zu Irmingard von selbst seinen Entschluß bereute, Otto sah jedenfalls in einer gewaltsamen Beseitigung des ihn in seinem Eheglück störenden Erzbischofs eine reelle Chance, auch sein Eheproblem elegant zu lösen. Doch die Häscher des Rheingrafen verfehlten bei einem Überfall die Person des Erzbischofs um wenige Minuten; nur das Gefolge geriet in die Hände Ottos und wurde auf seiner Burg eingekerkert, wohl in der Absicht, mit einem Tauschhandel eine schweigende Duldung der Ehe zu erreichen. Durch den Deutschlandbesuch Benedikts VIII. im Jahre 1020 mit anderen Aufgaben beschäftigt, versuchte HEINRICH, den Ehestreit trotz des Gewaltaktes des Hammersteiners auf gütlichem Weg beizulegen. Als aber weder Freunde des Ehepaares noch ein persönlicher Vermittlungsversuch des Kaisers die Hammersteiner zum Nachgeben zwingen konnten, beschloß eine Reichsversammlung, das renitente Paar mit dem Anathem zu belegen. - Otto zog sich daraufhin auf seine Burg Hammerstein am Rhein zurück und zeigte an, dass er für seine Liebe gewillt war, Rebell gegen Kaiser und Kirche zu werden. HEINRICH, der solch trotziges Verharren nicht ungeahndet lassen konnte, beantwortete diese Tat des Hammersteiners mit Einschließung der Burg. Weihnachten 1020 sah Otto sich wegen Aushungerung zur Kapitulation gezwungen und erhielt vom Kaiser freien Abzug.
    Es scheint, als ob dem Kaiser wie dem Erzbischof die Einziehung des hammersteinischen Vermögens als ausreichende Strafe genügte, denn keine Quelle berichtet von einer neuerlichen Verdammung oder Trennung der beiden Eheleute, die in den nächsten Jahren wegen ihrer Liebe ein unstetes Wanderleben auf sich nehmen mußten. Mitte des Jahres 1023 aber war der Widerstand Ottos gebrochen. Auf einer von Erzbischof Aribo, dem Nachfolger Erkembalds, nach Mainz einberufenen Provinzialsynode willigte der Graf in die Auflösung seiner Ehe ein und erhielt dafür die eingezogenen Güter zurück. Seine Frau Irmingard hingegen nahm die Unterwerfung nicht an; sie beschloß, nach Rom zu gehen und dort die Entscheidung des Papstes anzurufen.
    Der Ehestreit mit dem Hammersteiner drohte nun zu einer Prestigefrage für Aribo zu werden, denn wenn Benedikt VIII. für die Rechtmäßigkeit der Ehe votierte, war der Erzbischof bloßgestellt, und die Entscheidungen der voraufgegangenen Synoden waren mit einem Schlag nichtig. So beschloß der Metropolit, der drohenden päpstlichen Entscheidung zuvorzukommen, indem er seinen Beschluß von einer Synode bekräftigen ließ, um so eine mögliche Intervention Benedikts VIII. im vorhinein zu vereiteln. Doch schien dies das unklügste zu sein, was der Erzbischof unternehmen konnte. Aus seiner persönlichen Bekanntschaft mit dem Papst mußte er wissen, dass der TUSKULANER nicht vergebens einen jahrelangen Kampf in S-Italien für die Belange der römischen Kirche geführt hatte, um sich jetzt von einem Metropoliten und seiner Provinzialsynode Entscheidungen diktieren zu lassen. Falls Benedikt zunächst noch unschlüssig gewesen sein sollte, welche Wahl zu treffen sei, so zwangen ihn die Seligenstädter Synodialbeschlüsse vom 12. August 1023 geradezu auf die Seite Irmingards, denn hier bestritt man dem Papsttum expressis verbis das Recht, Streitfälle in letzter Instanz entscheiden zu können.
    Der Papst reagierte auf diese Entschlüsse prompt und hart. Wohl auch vom Kölner Erzbischof Pilgrim, der zu dieser Zeit in Rom weilte, über die Pläne Aribos in einem für den Mainzer nicht günstigen Licht informiert, sandte Benedikt eine Legation nach Deutschland, die Näheres in Erfahrung bringen sollte. Das Ergebnis dieser Untersuchung scheint zuungunsten des Mainzers ausgefallen zu sein, denn eine weitere Delegation überbrachte dem Metropoliten das Urteil des Papstes, der dem Erzbischof das Pallium entzog. Diese Entscheidung traf schwer. Aribo selbst schrieb an die Kaiserin Kunigunde - mit ihrer Intervention bei HEINRICH suchte er sich wohl Rückendeckung zu verschaffen - die Legaten hätten ihn mit "Ängstlichkeit" erfüllt, sein Gewissen aber sei ruhig. Dennoch bemühte sich der aufgescheuchte Erzbischof eiligst, die Entscheidung des Papstes rückgängig zu machen. Auf einer im Frühjahr 1024 in Höchst tagenden Synode suchte er seine Suffraganbischöfe auf eine geschlossene Linie gegen das päpstliche Urteil einzuschwören, was ihm auch gelang, weil unter den Anwesenden viele waren, die ihre Weihe dem Metropoliten verdankten. Der Antwortbrief, den die Synode wohl im Sinne Aribos formulierte, erreichte Benedikt VIII. allerdings nicht mehr, da dieser bereits im April 1024 verstorben war. Möglicherweise erstrebte man eine Revision des Urteils durch seinen Nachfolger Johannes XIX. Das Antwortschreiben ist auch deshalb interessant, weil es aufzeigt, welche Folgen der Entzug des Palliums mit sich brachte.
    Johannes XIX. hat diesen Brief nie beantwortet, wie er auch, vorsichtiger als sein Amtsvorgänger, sich hütete, dort offen Stellung zu beziehen, wo Reichsinteressen im Spiel waren. Doch keine Entscheidung ist auch eine Entscheidung! Während der ganzen Amtszeit hat der Papst kein Privileg für Aribo ausgestellt. Dieser Balanceakt in der Schwebe veranlaßte den palliumslosen Metropoliten wohl auch dazu, auf der Frankfurter Nationalsynode des Jahres 1027 die Hammersteinische Eheaffäre erneut vorzubringen. Als KONRAD II. das Verfahren kurzerhand niederschlug , war Aribos "harter und stolzer Sinn" gebrochen. Um die Opposition in den eigenen Reihen zu brechen, mußte Aribo sich 1031 zu einem spektakulären Schritt, zum Bußgang nach Rom, aufraffen. Wenn die Verhandlungen um Rückgabe des Palliums mit Johannes XIX. positiv verlaufen sein sollten - was wenig wahrscheinlich ist - nützten sie Aribo nicht mehr, da er auf der Rückreise von Rom in Como vom Tod überrascht wurde.

    Hlawitschka Eduard: Seite 45,53, "Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen"

    Bezeichnet werden Otto und Irmingard nach der am rechten Rheinufer, unterhalb von Neuwied gelegenen Burg Hammerstein, die dem Grafen Otto zusammen mit einer Grafschaft in der Wetterau von seinem Vater überkommen war. Was ihm all sein Ungemach, die Verdammung auf verschiedenen Synoden, den kirchlichen Bannspruch und die Belagerung, ja sogar die Zerstörung seiner Burg Hammerstein einbrachte, die er nach dreimonatiger Belagerung zu Jahresende 1020 gegen die Gewährung freien Abzuges aufgeben mußte, war seine Ehe mit der Gräfin Irmingard, einer entfernten Blutsverwandten, und die Weigerung der beiden Gatten, diese Ehe aufzulösen. Thietmar von Merseburg schreibt in seinem Chronicon, dass am 16. März 1018 eine große Synode in Nijmwegen stattfand.
    Es zeigt sich aber auch, dass Otto von Hammerstein der mächtigen Familie der sogenannten KONRADINER angehörte, denen HEINRICH II. seit der gegen ihn gerichteten Thronkandidatur Herzog Hermanns II. von Schwaben im Jahre 1002 mit höchstem Mißtrauen gegenüberstand. Und HEINRICHS hartnäckige Haltung gegenüber dem Hammersteiner Ehepaar dürfte wohl letzten Endes auf jener nur mit Mühe überwundenen Gegnerschaft, die nach dem frühen Tode Kaiser OTTOS III. aufgebrochen war, beruhen. Ans offene Tageslicht kamen diese Spannungen freilich erst 1016/17.
    Da andererseits schon H. Bresslau darauf aufmerksam gemacht hat, daß jene Irmingard, die Kaiser KONRAD II. Auskunft über die Herkunft des Abtes Poppo von Stablo erteilte und dabei als nobilissimi principis Gotefridi filia bezeichnet ist, nur eine Tochter des Grafen Gottfried von Verdun gewesen sein kann, der durch seine tapfere Verteidigung Verduns und die dafür erlittene Gefangenschaft in Frankreich als Gottfried der Gefangene in die Geschichte eingegangen ist [Die Identifizierung ist gut zu begründen; war doch Gottfried von Verdun zugleich Markgraf von Eenham an der Schelde und so konnte dessen Tochter auch gut über die Herkunft des zu Deynze an der Lys (bei Gent) heimischen Poppo von Stablo Bescheid wissen. Außerdem paßt die Bezeichnung princeps für diesen Grafen und Markgrafen, der auch noch Vater zweier Herzöge gewesen ist, vortrefflich. Sogar als dux wird ja doch auch Gottfried von Verdun in nur wenig späteren Quellen bezeichnet.], nimmt auch - bei einer weiteren Identifizierung jener Irmingard principis Gotefridi filia mit Irmingard von Hammerstein [H. Bresslau, (Forschungen zur deutschen Geschichte XXI Seite 405), der auch diese weitere Identifizierung bereits vornahm, weist auf eine Traditionsnotiz aus den Werdener Heberegistern hin, wonach Oddo comes una cum conjuge sua Irmingarda pro foenore mutandi der Abtei Werden den Wald Liettrud und das Land Nas in Friesland verpfändete. Dadurch wird die Besitzverankerung der Hammersteiner auch im belgisch-niederländischen Raum deutlich und die Möglichkeit, daß Irmingard über die Abstammungsverhältnisse von Personen dieses Raumes (Popoo von Stablo) Bescheid wissen konnte, nochmals evident. Daß es sich bei Graf Oddo und seiner Frau Irmingard tatsächlich um die Hammersteiner handelt, läßt sich noch dadaurch unterstreichen, daß schon Udo II., der offenbar kinderlos verstorbene Bruder von Ottos Vater Heribert, in enger Verbindung zu jener forstis ... que vocatur Liethforest nachweisbar ist (vgl. J. Halkin et C. G. Roland, Receuil des chartes de Pabbaye de Stavelot-Malmedy I (1909) Seite 178 nr. 78). Nicht zuletzt werden Irmingards und Ottos von Hammerstein Beziehungen zu jenen Landstrichen darin sichtbar, daß ihr Eheprozeß gerade in Nijmwegen begann.], die ja die Tochter eines Gottfried war, wie die genealogischen Notiz aus dem Hammersteiner Prozeß zeigt - die Vorfahrenschaft Irmingards von Hammerstein zusehends Leben und Gestalt an.

    Trillmich Werner: Seite 140, "Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

    Nach der Befriedung Lothringens untersuchte eine vom Kaiser geleitete Synode zu Nymwegen die Ehe des konradinischen Wetteraugrafen Otto von Hammerstein, der über Ländereien am Mittelrhein, in Hessen und Mainfranken verfügte. Vermählt war er mit Irmingard, einer Schwester Herzog Gottfrieds. Ihre Verbindung bestand zwar seit Jahren unangefochten, galt aber strengen Kanonisten wegen allzu enger Verwandtschaft als fragwürdig. HEINRICH II. ließ die seinen Gegnern nahestehenden Eheleute exkommunizieren, weil sie mehrfach gerichtliche Vorladungen mißachtet hatten. Der Episkopat erhielt Weisung, alle ihre Freunde und Vasallen zur Verantwortung zu ziehen, die diese Entscheidung mißachten sollten. Daraufhin erkannte der Graf im Juni auf einem Fürstentag zu Bürgel bei Offenbach am Main die Nichtigkeit seiner Ehe an, doch nahm das gemaßregelte Paar sein gemeinsames Leben bald wieder auf, ohne dass der Kaiser dagegen einschritt. Wenige Monate nach Ostern 1020 versuchte Otto von Hammerstein, Erkanbald von Mainz in seiner Gewalt zu bringen, doch der Erzbischof entkam. Da es dem Kaiser nicht gelang, durch Verhandlungen einen Ausgleich herbeizuführen, ließ er Otto, der auf die Hilfe des Kölner Erzbischofs vertraute, erneut bannen und nahm während des Herbstes persönlich an der Belagerung von Hammerstein teil. Nach drei Monaten ergaben sich die Gräflichen am 26.12.1020 gegen das Zugeständnis freien Abzugs. Die Burg wurde zerstört, Otto und Irmgard des Landes verwiesen. Ein großer Teil ihrer fränkischen Besitzungen scheint an das Bistum Bamberg gefallen zu sein. Nach Erkanbalds Tode nahm der neue Erzbischof Aribo (1021-1031) den Eheprozeß des Paares wieder auf, so dassOtto1023 auf einer Provinzialsynode zu Mainz gegen Rückgabe konfiszierter Ländereien in die Scheidung einwilligte. Um jede Anfechtung dieses Ergebnisses unmöglich zu machen, bestimmte am 12.8.1023 eine weitere Synode zu Seligenstedt, Berufungen an die Instanz des Papstes seien erst nach erfolgter Buße und nur mit Einwilligung des Erzbischofs zulässig. Irmgard aber reiste trotzdem nach Rom. Dort erreichte sie, dass Benedikt VIII. ihren Fall durch eine Legation untersuchen ließ und Aribo wegen anmaßender Beeinträchtigung päpstlicher Rechte das Pallium entzog. Natürlich verlangte der empörte Erzbischof die sofortige Zurückahme der kurialen Maßregelung und ein Strafverfahren gegen Irmingard wegen rechtswidrigen Verhaltens, doch des Papstes und bald darauf des Kaisers Tod machten weitere Verhandlungen unmöglich.

    Weinfurter, Stefan: Seite 102,199,202-204, "Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten"

    Aribo kämpfte damals mit allen Mitteln gegen die Ehe des Grafen Otto von Hammerstein, die seiner Meinung nach eine unzulässige Nahehe war. Irmingard, die Gemahlin Ottos, hatte sich ihrerseits nach Rom an Papst Benedikt VIII. gewandt und um eine Entscheidung zu ihren Gunsten angesucht, was Aribo wiederum als Verletzung seiner Amtskompetenz ansah.
    Otto von Hammerstein, seit 1016 der letzte erwachsene KONRADINER in männlicher Linie, war verheiratet mit Irmingard. Sie war eine Tochter des Grafen Gottfried von Verdun und Schwester Herzog Gottfrieds von Nieder-Lothringen und verwandt mit der Kaiserin Kunigunde [Der Vater der Kaiserin Kunigunde, Siegfried von Luxemburg und Gozlin, der Großvater Irmingards, waren Brüder.]. Diese Ehe des Hammersteiners nun wurde über ein Jahrzehnt lang Gegenstand eines erbittert ausgetragenen Konflikts. 1016/17 begann HEINRICH II., die Rechtmäßigkeit der Ehe zwischen Otto und Irmingard anfechten zu lassen. Der Vorwurf lautetete: verbotene Verwandtenehe. Nachdem das Paar mehrere Vorladungen auf Synoden ausgeschlagen hatte, führte die Synode in Nimwegen am 16. März 1018 in Anwesenheit HEINRICHS II. eine Entscheidung herbei: Otto und Irmingard, die schon lange in unrechtmäßiger Verbindung gelebt hatten, wurden wegen Nichtachtung wiederholter Ladungen exkommuniziert.
    Man darf diese sogenannte Hammersteiner Fehde nicht isolieren, auch wenn der weitere Verlauf dieses Konflikts sich sehr ungewöhnlich entwickelte. Die Verurteilung durch die Synode von Nimwegen am 16. März 1018 führte zunächst dazu, daß Otto im Mai 1018 auf einem Hoftag in Bürgel am Main nördlich von Offenbach vor HEINRICH II. und Erzbischof Erkanbald von Mainz erschien, um Dispens und Gande zu erbitten. Aber durch drei Eideszeugen wurde die Nahehe bestätigt und ihre Unrechtmäßigkeit bekräftigt. Otto unterwarf sich dem Urtel und stellte die Trennung in Aussicht. In Wirklichkeit kümmerte sich das Paar nicht darum und lebte weiter zusammen. Es kam zu erneuten Mahnungen und Drohungen durch den Mainzer Erzbischof. Da begann sich Otto von Hammerstein gegen den ständigen Störenfried zu wehren, fiel in Mainzer Gebiet ein und versuchte, den Erzbischof selbst auf einer Rheinfahrt zu überfallen und gefangenzunehmen. Damit freilich hatte er sich des offenen Friedensbruchs schuldig gemacht und das Eingreifen des Kaisers provoziert. Im September 1020 rückte diese mit seinem Heer an die Burg Hammerstein, in der sich Otto und Irmingard verschanzt hatten. Nach drei Monaten waren die beiden mit ihren Leuten ausgehungert. Am Weihnachtstag 1020 mußten sie die Burg öffnen. Diese wurde daraufhin geschleift und als Reichsgut eingezogen. Wohin sich das Ehepaar begab, wissen wir nicht.
    1023 nahm Aribo von Mainz das Verfahren gegen Otto und Irmingard wieder auf und zitierte sie nach Mainz auf eine Provinzialsynode. Beide erschienen dort, und Ottounterwarf sich erneut dem Spruch der Synode. Öffentlich entsagte er seiner Gattin.
    Irmingard aber dachte gar nicht daran, dem Mainzer Erzbischof zu gehorchen, und kündigte an, sie werde an den Papst nach Rom appellieren. Rasch wurde daher noch zum Herbst desselben Jahres 1023 eine Synode in Seligenstadt einberufen. Dort versammelten sich die Bischöfe von Worms, Straßburg, Augsburg, Bamberg und Würzburg unter dem Vorsitz ihres Erzbischofs und stellten unter anderem fest, daß eine Exkommunizierte wie Irmingard ohne Erlaubnis des zuständigen Bischofs gar nicht an den Papst appellieren dürfe.
    Aber Irmingard ließ sich nicht aufhalten und eilte zu Papst Benedikt VIII. nach Rom. Dort wurde sie gnädig aufgenommen. Aribo von Mainz aber trafen schärfste Maßregeln. Die Bischöfe der Mainzer Kirchenprovinz suchten nun einzulenken und gemeinsam den Papst dazu zu bewegen, Aribo die Schulterbinde wieder zu gestatteten und nach Möglichkeit auch die Exkommunikation Irmingards zu bestätigen. Aber all das hatte keine Konsequenzen mehr, denn Papst Benedikt starb am 9. April 1024 und drei Monate später folgte ihm Kaiser HEINRICH II. nach. Der neue König jedoch, der SALIER KONRAD II. sah überhaupt keine Veranlassung gegen Nahehen vorzugehen. Damit hätte er seine eigenen Ehe mit Gisela gefährdet. Außerdem stand Otto von Hammerstein im Lager seiner Anhänger. Als Aribo 1027 auf einem Hoftag in Frankfurt das Verfahren noch einmal aufnehmen wollte, wurde er daher von KONRAD II. scharf und für immer zurückgewiesen. Irmingard und Otto konnten ihre Ehe endlich ungestört weiterführen.

    Renn, Heinz: Seite 38, "Das erste Luxemburger Grafenhaus"

    Irmingard von Hammerstein steht in gutem Verhältnis zu den Herrschern KONRAD II. und HEINRICH III. Aus einem Diplom vom 5.1.1043 ersehen wir, daß Otto und Irmingard von KONRAD II. mit dem Hersfelder Gut bedacht worden sind, das erst nach dem Tode Irmingards an die Abtei zurückfällt. Auch HEINRICH III. überweist seiner "neptis" am 15.2.1041 ein Gut im Lüttichgau. Letztere Schenkung geschieht auf Verwenden des Herzogs Gozelo und seines Sohnes Godfrid, also des Sohnes und Enkels Godfrids des Gefangenen. Wir stellen somit eine enge Beziehunge zum salischen Königshause, anders zu den Nachkommen Gozlins fest. Dies paßt vortrefflich zu einer Stelle in der Vita Popponis, wo die Rede von einer Irmingard ist, die Zutritt zum Könige hat und die "nobilissimi principis Gotefridi filia" genannt wird. In diesem "nobilissimus priceps" sieht Bresslau meines Erachtens mit Recht Godfrid den Gefangenen, der zwar nicht selbst Herzog, aber Vater zweier Herzöge gewesen ist. Jener Godfrid, der 953 die Herzogswürde von Nieder-Lothringen erhält, kommt außer anderen Bedenken auch deshalb nicht in Frage, weil er wahrscheinlich eng mit Otto von Hammerstein zusammenhängt. Somit dürfen wir wohl Irmingard als Tochter unseres Godfrid annehmen.


    oo Otto von Hammerstein Graf im Nieder-Lahngau 975 - 5.6.1036


    Kinder:

    - Udo - 1034

    Nach Jackman/Fried

    - Mathilde
    oo Liudolf



    Literatur:
    Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 224 - Black-Veldtrup Mechthild: Kaiserin Agnes (1043-1077) Quellenkritische Studien. Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 1995 Seite 190 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 67 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 98,239 - Erkens, Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Puset Regensburg 1998, Seite 50 - Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VI,62 Seite 229,311,333 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 15,45-70,73,97,119,125,127,138,146,179 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 446-449 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus Seite 38 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 96,98,104 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 177 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 446,460 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 102,199,202-204,224 -

    Neue Deutsche Biographie - Irmgard von Hammerstein

    * um 995, † vor 1043.

    Irmgard ist wegen ihres Eheprozesses, den sie, nicht ihr Mann, gegen Reichskirche und König gewann, bekannt geblieben. Nach mehrjährigem Bestehen ihrer Ehe mit Otto von Hammerstein wurde diese auf einer Synode in Nimwegen 1018 wegen zu naher Verwandtschaft angefochten, die Eheleute wurden, weil sie aus Ungehorsam mehrfachen Ladungen nicht gefolgt waren, exkommuniziert. Die späte Anfechtung der Ehe läßt vermuten, daß im Hintergrund nicht nur Motive der hohen Politik, sondern auch territoriale Gegensätze zwischen dem Erzbischof von Mainz Erchanbald und Otto gestanden haben. Auf einem Fürstentag in Bürgel am Main stellte sich Otto und bat König und Erzbischof vergeblich um Gnade. Auf den Eid dreier Zeugen hin wurde seine Ehe getrennt. Doch „toll von blinder Liebe“ zu seiner Frau ließ er sich nach Rückkehr von ihr bestimmen, das bereits angenommene Urteil zu mißachten. Vom Hammerstein aus überfiel er Mainzer Gebiet und versuchte sogar einen Anschlag auf den verhaßten Erzbischof persönlich, der freilich mißglückte. Diesen unerhörten Landfriedensbruch versuchte Heinrich II. mit allen Mitteln gütlich zu sühnen, wohl mit Rücksicht auf I.s Brüder, seine zuverlässigsten Helfer bei der Verteidigung der Reichsgrenze im Westen. Aber Otto blieb unzugänglich; der Hammerstein wurde belagert, er fiel Weihnachten 1020. Die Burg gelangte in Reichsbesitz, Otto verlor das Grafenamt im Engersgau, er und seine Frau konnten nur das Leben retten. Pfingsten 1023 wollte EB Aribo, der Nachfolger Erchanbalds, endlich die Ehe trennen. Otto gab, wie schon zuvor in Bürgel nach und wurde vom Banne gelöst. I. aber verachtete alle Bannsprüche und wandte sich nach Rom, beraten vermutlich von ihren lothring. Verwandten und von EB Pilgrim von Köln. Diese Herausforderung, noch dazu von einer Frau, beantwortete Aribo auf einer Synode in Seligenstadt mit dem Verbot des Rekurses nach Rom ohne Genehmigung des zuständigen Bischofs. Wer von einem geistlichen Gericht verurteilt worden war, durfte sich nur nach Ableistung der ihm auferlegten Buße und mit einem Schreiben seines Bischofs an den Papst wenden. Aber Papst Benedikt VIII. hat I.s Appellation stattgegeben und Aribo für sein selbständiges Vorgehen gemaßregelt, in dem er ihm das Tragen des Palliums untersagte. Entgegen dem strengen Rechtsdogmatismus der zeitgenössischen Kanonisten muß der Papst im Fall I.s die damals in Italien verbreitete mildere Rechtspraxis zur Anwendung gebracht haben, bei der die Verwandtschaftsgrade nicht nach Generationen, sondern auf röm. Weise nach Zeugungen gezählt wurden. Auf diese Weise waren die Eheleute im 7. Grad verwandt, nur der 6. Grad bildete ein trennendes Ehehindernis. Die Mainzer Suffragane haben sich daraufhin in einem Schreiben an Benedikt VIII. mit ihrem Erzbischof solidarisch erklärt, ohne auf Einzelheiten des Falles näher einzugehen. Die Schuld I.s bedurfte für sie keines weiteren Beweises. Die Verantwortung für die Aufrollung des Eheprozesses schoben sie zu Unrecht der weltlichen Gewalt zu. Ihr Schreiben ist nicht mehr in die Hände des Papstes gelangt. Der Tod Benedikts VIII. und wenig später Heinrichs II. verhinderte eine weitere Verfolgung der Angelegenheit. Als dann Aribo 1027 auf einer Synode in Frankfurt den Fall erneut aufrollen wollte, mußte er das Verfahren auf Bitten Kg. Konrads II., der selbst in einer Verwandtenehe lebte, einstellen. In der Umgebung Konrads II. haben Otto und I. von Hammerstein ehrenvoll ihre Tage beschlossen. Durch Unerschrockenheit, Klugheit und Energie war es I. gelungen, ihre Ehe, die ihr Mann bereits zweimal verloren gegeben hatte, zu retten.

    Literatur
    H. Breßlau, Otto v. Hammerstein u, s. Haus, in: Forschungen z. Dt. Gesch. 21, 1881, S. 401 ff.; Jbb. d. Dt. Gesch., Heinrich II.; K. Menzel, I. v. H., Eine rhein. Gesch., in: Hist. Taschenbuch 6. F., 5. Jg., 1886, S. 89 ff.; D. v. Keßler, Der Eheprozeß Otto u. I.s v. H., 1923, dazu krit. u. auf d. von Keßler außer Acht gelassene kanonist. Literatur hinweisenden Rezensionen v. U. Stutz, in: Dt. Lit.ztg., 1924, Sp. 370 ff., W. Hörmann in: ZSGRK 13, 1924, S. 560 ff.; A. Ortegel, I. v. H. im östl. Franken, in: Mitt. d. Ver. f. Gesch. d. Stadt Nürnberg 39, 1944, S. 5-50; E. Hlawitschka, Die Anfänge d. Hauses Habsburg-Lothringen, 1969 (mit endgült. Klärung d. genealog. Zusammenhänge); S. Reicke, Der Hammersteinsche Ehehandel im Lichte d. ma. Herrschaftsordnung, in: Rhein. Vj.bll. 38, 1974.

    Familie/Ehepartner: von Hammerstein, Otto. Otto (Sohn von von der Wetterau, Heribert und von Geldern, Irmentrud) wurde geboren in 975; gestorben am 5 Jun 1036. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 34. von Hammerstein, Udo  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 1034.

  7. 18.  von Nordgau, Eberhard IV. Graphische Anzeige der Nachkommen (11.Hugo3, 5.Liutgard2, 1.Wigerich1) gestorben nach 1016.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 986/1016, Nordgau,Elsass,Frankreich; Graf im elsäßischen Nordgau

    Notizen:

    Eberhard IV. Graf im elsäßischen Nordgau bezeugt 986-1016
    + nach 1016
    Sohn des Grafen Hugo III. raucus und einer namentlich unbekannten Tochter von Graf Gerhard, Attavus Kaiser HEINRICHS III.

    Glocker Winfrid: Seite 332, "Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    VII. 95. EBERHARD
    986-1016 als Graf im elsässischen Nordgau bezeugt
    oo Bertha

    Graf Eberhard ist als Sohn des Hugo raucus in einer Bestätigungsurkunde FRIEDRICH BARBAROSSAS von 1150 I 30 (DF I. 46) bezeugt; vgl. dazu Hlawitschka, Anfänge Seite 111f. Die Belege für Eberhards Stellung as Graf sind bei Vollmer, Etichonen Seite 181 Anm. 324, zusammengestellt.

    Vollmer Franz: Seite 181, "Die Etichonen. Ein Beitrag zur Frage der Kontinuität früher Adelsfamilien."

    Zuerst übernimmt Eberhard die Stellung des Nordgau-Grafen; wir finden ihn von 986-1016 in dieser Stellung. Aber auch im Süden verficht er Ansprüche seines Hauses. So stößt er als Usurpator des Klosters Lure/Lüders 1016 mit König HEINRICH II. zusammen, der ihm die Abtei wieder abnimmt, wie einst OTTO I. hier gegen die Ansprüche von Hugos Großvater Eberhard und dessen Bruder Hugo durchgegriffen hatte.
    Von Kindern Eberhards wissen wir nichts, vielmehr tritt nach ihm sein Bruder Hugo IV. in alle seine Rechte ein.

    Legl Frank: Seite 40-41, "Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim."

    Eberhard IV.
    Graf Eberhard IV. ist uns urkundlich gut bezeugt und begegnet uns in Diplomen OTTOS III., so am 25. Oktober 986 für Peterlingen, wo Eberhard als Graf im elsässischen Nordgau erwähnt wird [210 DO III 27, Seite 426f.: ... Hittinheim dicta in comitatu Eberhardi comitis iacet (Zitat, ebda., Seite 427).], ferner in einem Deperditum, das, vor den 12. Juni 991 zu datieren ist [211 Siehe BÖHMER-UHLIRZ, Nr. 1035.], am 4. Januar 992 [212 DO III 79a, Seite 485-488: ... qui dicitur Selsa iuxta fluumen quod vocatur Matra in comitatu Eberhardi comitis situm (Zitat Seite 486); vgl. auch DO III 79b; siehe BÖHMER-UHLIRZ, Nr. 1046.], am 11. März 992 [213 DO III 86, Seite 495f.:... quoddam predium Samaresheim dictum, in pago Alsaciae vo[c]ato ac comitaiu Eberhardi comitis situm; siehe BÖHMER-UHLIRZ, Nr. 1052.], am 26. Dezember 994 [214 DO III 159a und b, Seite 570ff.: ... in pago Alsazie ac comitatu Eberhardi comitis incenta (Zitat Seite 572); siehe BÖHMER-UHLIRZ, Nr. 1129.], am 11. Juni 1000 [215 DO III 371, Seite 798f.: ... in comitatu Eberhardi comitis, et in pago Helisaze (Zitat Seite 799); siehe BÖHMER-UHLIRZ, Nr. 1378. - Ein weiterer angeblicher Beleg für Eberhard in einem Diplom OTTOS III. vom 13. Januar 994 fällt wegeg, da DO III 230, in dem ein fidelis noster Everhardus nomine genannt wird, eine Fälschung ist; siehe dazu BÖHMER-UHLIRZ Nr. 1470.], ebenfalls in mehreren Urkunden HEINRICHS II., in einem Diplom vom l. Juli 1004 [216 DH II 79, Seite 99f.: ... in pago Alsatia in comitatu Eberhardi in ipsa villa monssterii quod dicitur Antilaha; siehe BÖHMER-GRAFF, Nr. 1574.] und in zwei Diplomen vom Jahr 1016, zum einen in einem für das Kloster Schuttern ohne Tages- und Monatsangabe [217 DH II 348a, Seite 443-447: ... sex mansos in villa que dicitur Blabodesheim in comitatu Eberhardi in pago Alsatia cum omnibus suis pertinentiis (Zitat Seite 445f.): siehe BÖHMER-GRAFF, Nr, 1881. DH II 348b ist eine Fälschung (siehe BÖHMER-GRAFF, Nr. 1882).] und zum anderen schließlich noch in einem Diplom vom 17. Oktober 1016 als Intervettient für das Marienstift in Prüm [218 DH II 358, Seite 461f.: Cuius peticioni ceterorumque nostrorum fidelium sibi comprecantium, hoc est ... comitumque ... Eberhahardi (Zitat Seite 462); siehe BÖHMER-GRAFF, Nr. 1895. - In DH II 353, Seite 451f., in dem auch ein Graf Eberhard genannt wird, ist auch Graf Eberhard IV. gemeint, wie man aus dem Wortlaut der Urkunde schließen kann (vgl. BÖHMER-GRAFF, Nr. 1888). Siehe oben, Seite 185.].
    Wir erfahren aus einem Deperditum OTTOS III., das zwischen 999 und Ende 1000 anzusiedeln ist [219 Siehe BÖHMER-UHLIRZ, Nr. 1322. Das angeblich am 20. Mai 999 in Mainz ausgestellte Diplom OTTOS III., in dem dieser dem Grafen Eberhard die Errichtung von Markt und Münze in Altdorf gestattet (DO III 325, Seite 753f.), ist eine Fälschung aus dem Zeitraum vom Ende des 12. bis zum Anfang des 13. Jahrhunderts (siehe dazu die Vorbemerkung zu DO III 325 und BÖHMER-UHLIRZ, Nr. 1459). Daß FRIEDRICH I. bei seiner Bestätigung der Verleihung dieser Rechte an Altdorf, welche durch OTTO III. an den Grafen Eberhard gegeben worden waren (siehe dazu die folgende Anm.), jedoch das echte Diplom OTTOS III. vorgelegen hat, hat P. F KEHR, Die Urkunden Otto IIII., Innsbruck 1890, Seite 300-304, erwiesen.], dessen Wortlaut wir aber aus der Urkunde von FRIEDRICH I. für Altdorf kennen, die dieser am 30. Januar 1153 in Colmar für das Kloster Altdorf ausgestellt hat, daß OTTO III. dem Grafen Ebererhard Markt, Münze, Schenke und Zoll in Altdorf geschenkt hatte [220 DF I 46, Seite 76f.; Siehe BÖHMER-UHLIRZ, Nr. 1322. König FRIEDRICH I. bestätigt dem Abt von Altdorf die Verleihung von Markt, Münze, Schenke und Zoll, die OTTO III. dem Grafeen Eberhard geschenkt hat. Am Rande sei vermerkt, daß ein Nachkomme Eberhards, nämlich Graf Hugo VIII. von Dagsburg, in seiner Funktion als Vogt des Klosters Altdorf Zeuge in dieser Urkunde FRIEDRICHS I. ist. Bestätigung der Urkunde FRIEDRICHS I. durch FRIEDRICH II. vom 5. Oktober 1219, abgedruckt bei A. HESSEL, Elsässische Urkunden des 13. Jahrhunderts, in: ZGO 66 (NF 27), 1912, Nr. 2, Seite 340f.].
    Als Gemahlin Eberhards IV. ist uns eine Frau unbekannter Herkunft namens Berta bekannt, die als Witwe ein einst von Guntram der Altdorfer Kirche gestiftetes Gut bei Dorlisheim dieser Abtei wieder entzogen und der Straßburger Marienkirche übertraragen hat [221 Notitiae Altorfenses, MGH SS XV,2, Seite 994: Rursum ipsam partem ecclesie huic abstulit Bertha comitissa, uxor Eberhardi, et donavit ad altare sancte Marie Straßburg cum appendiciis decimarum, quas Guntramus memoratus huic cenobio attribuit, quia presuli Vernhero renuente ei negante istud templum ab ipso Deo consecrari, quod homines hic anathematizati sepulti requiescerent; RegBfeStr. I, Nr. 245, Seite 268.].


    oo Bertha

    Kinder:

    - Matfrid + vor 18.11.1049
    - Gerhard + vor 18.11.1049 oo Cuniza
    - Adalbero Kanoniker in Toul + nach 1049

    Literatur:
    Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 332 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 111,113-116,120,122,128,130,137,138,146 - Legl Frank: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim. Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung Band 31 Kommissionsverlag: SDV Saarbrücker Druckerei und Verlag GmbH, Saarbrücken 1998 - Vollmer Franz: Die Etichonen. Ein Beitrag zur Frage der Kontinuität früher Adelsfamilien. in: Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des Großfränkischen und frühdeutschen Adels Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1957, Seite 137-184 -

    Familie/Ehepartner: Bertha. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 35. von Nordgau, Matfrid  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben vor 18 Nov 1049.
    2. 36. von Nordgau, Gerhard  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben vor 18 Nov 1049.
    3. 37. von Nordgau, Adalbero  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 1049.

  8. 19.  von Nordgau-Egisheim, Matfried Graphische Anzeige der Nachkommen (11.Hugo3, 5.Liutgard2, 1.Wigerich1)

  9. 20.  von Nordgau-Egisheim, Gerhard Graphische Anzeige der Nachkommen (11.Hugo3, 5.Liutgard2, 1.Wigerich1)

  10. 21.  von Dagsburg-Egisheim, Hugo IV. Graphische Anzeige der Nachkommen (11.Hugo3, 5.Liutgard2, 1.Wigerich1) wurde geboren um 970; gestorben nach 1047.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Nordgau,Elsass,Frankreich; Graf im elsässischen Nordgau

    Notizen:

    Hugo IV. Graf im elsässischen Nordgau
    ca. 970 + nach 1047 [ 1049 (Trillmich]

    Sohn des Grafen Hugo III. raucus und einer Tochter von Graf Gerhard, Attavus Kaiser HEINRICHS III., Vater von Papst Leo IX.

    Glocker Winfrid: Seite 332,"Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik."

    VII. 98. Hugo, * c 970, + n (1047) Graf im elsässischen Nordgau c 995
    oo Heilwig, Erbin von Dagsburg-Egisheim (angeblich Tochter des Grafen Ludwig von Dagsburg-Egisheim)

    Hugo, der Vater Papst Leos IX., ist in einer Urkunde dieses Papstes für das Cyakriuskloster Altdorf (JL. 4206, gedruckt bei Schoepflin, Alsatia diplomatica Band 1, Nr. 208) als Sohn des Hugo raucus bezeugt. Aus dieser Urkunde wie aus "Wiberts" V Vita Leonis I c. 1, S. 128, kennen wir auch Heilwig, die Gemahlin Hugos. Die Belege für die Stellung Hugos als Graf sind bei Vollmer, Etichonen Seite 181, zusammengestellt; vergleiche ebenda Seite 181 Anm. 326 zur letzten Bezeugung Hugos c 1047. Im übrigen vgl. zu den Familienzusammenhängen Papst Leos IX. Hlawitschka, Anfänge Seite 121 ff.

    Vollmer Franz: Seite 181,"Die Etichonen. Ein Beitrag zur Frage der Kontinuität früher Adelsfamilien. in: Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des Großfränkischen und frühdeutschen Adels"

    Von diesem comes Hugo, der Heilwig/Heilwida, die angebliche Grafen-Tochter und Erbin von Dagsburg, heiratet, stammen die Grafen von Dagsburg-Egisheim, möglicherweise auch Hildegard, die Stammutter der Grafen von Mousson, Bar, Mömpelgard und Lützelburg, ab. Der berühmteste Sohn des Paares, das auch als Klosterstifter in der elsässischen Kirchengeschichte weiterlebt, ist aber zweifellos Bruno, der 1049 Papst Leo IX. wird.
    Als Schwester Brunos/Leos IX. hat man die Hildegardis comitissa erschlossen, die nach Ober-Lothringen-Hoch-Burgund einheiratet und dort die Stammutter der Grafen von Montbeliard-Pfirt-Lützelburg-Bar wird.
    Hugo und Heilwig haben aber auch zwei Söhne Hugo und Gerhard, die beide bedeutende Nachkommenschaft einleiten.
    Namengebende Stammburg für beide Familienzweige ist nun die oberelsässische Burg Egisheim, wo jeder Familienzweig eigene Türme und damit Besitzanteile behält. Nähe zur Reformbewegung und Opposition gegen die salischen Herrscher kennzeichnen im 11. Jahrhundert diese im Elsaß übermächtige Grafensippe.

    Erkens Franz-Reiner: Seite 77,"Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers."

    Zunächst zog Herzog Ernst II. nämlich gegen den elsäßischen Grafen Hugo von Egisheim, einen nahen Verwandten von König KONRADS Mutter, dessen Sohn Brun, der spätere Reform-Papst Leo IX. (1049-1054), erst im Frühjahr von dem salischen Herrscher zum Bischof von Toul erhoben worden war. Nachdem der Elsaß verwüstet und einige EGISHEIMER Burgen gebrochen, also ein treuer Parteigänger des Stiefvaters zumindest zeitzweise ausgeschaltet war, wandte sich Ernst seinen eigentlichen Ziel zu und fiel in das Königreich Burgund ein.

    Legl Frank: Seite 41-43,"Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim."
    Hugo IV. und Heilwig von Dagsburg


    Derjenige Sohn des Hugo raucus, der die Hauptlinie des Geschlechts weiterführte, ist Hugo IV., den wir aus der Vita S. Leonis als Vater des späteren Papstes Leo IX. kennen [222 Leonis IX vita, lib. 1, cap. 1, Seite 128.]. Er führte den Hauptstrang des Geschlechts in agnatischer Linie fort. Daß Hugo raucus der Vater Hugos IV. war, wird uns ebenfalls durch die Vita Leos IX. bestätigt, denn wir erfahren daraus, daß Leos Groß- und Ur-Groß-Eltern die Abteien Hesse und Altdorf gestiftet haben [223 Ebda., lib. 1, cap. 1, Seite 129. ], Da uns die Stifter von Altdorf bekannt sind, es handelt sich um Eberhard III. und seinen Sohn Hugo raucus, zudem Leos Großvater mütterlicherseits Ludwig von Dagsburg war [224 Siehe unten, Seite 43-46.], muß folglich Hugo IV. ein Sohn des Hugo raucus gewesen sein [225 Vgl. HLAWITSCHKA, Anfänge, Seite 104ff.; zur Stiftung von Altdorf siehe oben, Seite 24f. mit Anm. 119 und unten im II. Teil das Kap. 'Die Stiftung des Klosters Altdorf'. ].
    Auch die Ehe Hugos IV. ist durch die Touler Vita Leos IX. dokumentiert. Er war mit einer gewissen Hedwig verheiratet [226 Leonis IX vita, lib. 1, cap. 1, Seite 128f.], die die Tochter eines Grafen Ludwig war, der in späteren Quellen nach Dagsburg genannt wird [227 Chronicon Mediani-monasterii authore Joanne de Bayon, ed. CALMET, Histoire de Lorraine, 3. Band, 2. Aufl., lib. II, ex cap. 43, Seite 215. Zitat siehe unten Seite 44 mit Anm. 237. Die Chronik des Jean de Bayon ist unter dem Titel 'Historia Mediani in Vosago monasterii' ebenfalls abgedruckt bei H. BELHOMME, Historia Mediani in monte Vosago monasterii ordinis Sancti Benedicti ex congregatione Sanctorum Vitoni et Hidulfi, Argentorati (Straßburg) 1724, Seite 228-300. Zitiert wird im folgenden nach der Ausgabe von Calmet.], und über den im folgenden Kapitel genauer gehandelt werden soll. Die Ehe Hugos IV. mit der Erbin von Dagsburg war eines der wichtigsten Ereignisse in der Geschichte der EGISHEIMER Grafen-Famamilie, da im Laufe der nächsten Jahrhunderte gerade in der Hauptlinie der Familie der Name Dagsburg durchgesetzt hat. Während die Egisheinter Linie, die ab den letzten Dekaden des 11. Jahrhunderts einen Nebenzweig des Geschlechtes bildete, schon in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts ihr Ende fand, bestand die Dagsburger Linie bis ins erste Viertel des 13. Jahrhunderts. Auch nach dem Erlöschen der Familie mit Gertrud, der Tochter Alberts II., im Jahre 1225, blieb der Name in der Benennung der Grafschaft Dagsburg weiter erhalten.

    Wenn wir einer Nachricht des im 14. Jahrhundert schreibenden Jean de Bayon Glauben schenken dürfen, ist Hugo IV. - ebenso wie seine Gemahlin - im Jahre 1038 beim Tod seines Sohnes Gerhard noch am Leben gewesen, denn Jean de Bayon berichtet, daß der in einer Fehde mit Reginbald von Rappoltstein gefallene Gerhard von seinen Eltern betrauert wurde [228 Siehe dazu das Zitat in der folgenden Anm..]. Wir haben keine Kenntnis davon, welcher Quelle Jean de Bayon diese Mitteilung entnommen hat, es dürfte sich aber bei seiner Vorlage um eine Quelle chronikalischer Art gehandelt haben. Die Aussage über die Trauer der Eltern müßte wohl schon in der Vorlage enthalten gewesen sein. Allerdings fällt bei näherer Betrachtung der gesamten Passage acrem luctum tam parentibus & fratri, quam cunctae provinciae & ipsi Augusto reliquit [229 Chronicon Medlani-monasterii authore Joanne de Bayon, lib. II, cap. 48, col. 220: Hinc Gerardus Comes Ekenisheim castri, frater scilicet jam dicti EEpiscopi Brunonis, dum contra Reginbaldum de Castello, quod ab ejus nomine Reginbaldi Petra dicitur, qui Alemanniam tunc & saepius populabatur, cum paucis profectus, orto gravi conflictu insigniter bellans occisus est: acrem luctum tam parentibuus & fratri, quam cunctae provincia & ipsi Augusto reliquit; auch auszugsweise abgedruckt in: K. ALBRECHT, Rappoltsteinisches Urkundenbuch, 759-1500. Quellen zur Geschichte der ehemaligen Herrschaft Rappoltstein im Elsaß, 1. Band 759-1363, Colmar i. Elsaß 1891, Nr. 6, Seite 4.] auf, daß sie nach einem rhetorischen Aufbau konstruiert ist. Von der ganz natürlichen Trauer der Eltern um ihren toten Sohn führt der Weg über die Trauer der Brüder hin zu der schon erstaunlicher anmutenden Trauer einer gesamten Provinz - bei der es sich in dem vorliegenden Fall um das Elsaß handeln dürfte - ja der gesamte Vorgang erfährt durch die Trauer des Kaisers um Gerhard noch eine zusätzliche Steigerung. Der Tote wird dadurch in seiner politischhen Bedeutung enorm herausgehoben. Ob sich daraus ein für uns verwertbarer Terminus post quem für den Tod Hugos IV. ergibt, scheint nach dieser Betrachtung doch zumindest fragwürdig. Es muß also hinter der Angabe des Jean de Bayon doch ein großes Fragezeichen stehenbleiben [230 Jedoch wird dadurch das von dem im 14. Jahrhundert schreibenden Chronisten behauptete Faktum, daß der Tod Gerhards sich tatsächlich 1038 während der Fehde mit dem RAPPOLTSTEINER ereignete, nicht in Zweifel gezogen. Es sollte mit der 'Trauersequenz' lediglich die Bedeutung Gerhards verdeutlicht werden. Zu Gerhard III. siehe unten, Seite 48f.]. Im Jahre 1049 sind Hugo IV. und seine Gemahlin jedenfalls sicher schon verstorben, wie uns die Bulle ihres Sohnnes Leo IX. für ihre eigene Stiftung Heiligkreuz bei Woffenheim beweist [231 Bulle Leos IX. vom 18. November 1049, abgedruckt bei SCHÖPFLIN, Alsatia diplomatica, l. Band, Nr. 207, Seite 163f.: Ecclesiam patris mei Hugonis & matris mea Heilwigdis, amborumque fratrurn meorum Gerardi & Hugonis videlicet jam defunctorum, meique memor adhuc viventis, & apostolica sede licet indignissime tamen sedentis, ab eisdem meis parentibus fundatam & suo studio dedicatam, mihique jure hereditario deleggatam, praeditus legalis successionis jure nostrae apostolicae sedi substituo (Zitat, ebda, Seite 163.], in der das Ehepaar auch begraben ist [232 L. VIELLARD, Documents et memoire pour servir a 1'histoire du territoire de Betfort, Besancon 1884, Nr. 97, Seite 147-150: Quisquis ergo hanc eeclesiam [= Heiligkreuz], ubi domnus noster praedictus [= Hugo IV.] seipsum et uxorem suam sepelivit (Zitat, ebda., Seite 148); zur Identifizierung des domnus noster siehe auch HLAWITSCHKA, Grundlagen, Seite 59 mit Anm. 87.].

    Vor dem Hintergrund des Todeszeitpunkts von Hugo IV. ist auch die Frage zu behandeln, ob es sich bei dem Grafen Hugo, der im Jahre 1027 Kaiser KONRAD II. gegen dessen aufständischen Stief-Sohn, Herzog Ernst von Schwaben, uutcrstütz.t hatte [2333 Siehe dazu unten Seite 200 ff.], um Hugo IV. oder schon um dessen gleichnamigen Sohn Hugo V. gehandelt hat. Falls Hugo IV. zu diesem Zeitpunkt noch gelebt hat, wird er jedenfalls schon relativ alt gewesen sein, vielleicht um die 60 Jahre, eher noch älter, da seine Söhne damals alle schon politisch handlungsfähig gewesen sind, wie sich unschwer an dem im Jahre 1002 geborenen Bruno ablesen läßt. Bruno war für den geistlichen Stand bestimmt [234 Siehe dazu unten Seite 46ff. und Seite 2 203.], also ein dritt-, viert- oder fünftgeborener oder möglicherweise noch weiter hinten rangierender Sohn. Er führte schließlich im Jahre 1026, als vierundzwanzigjähriger Touler Domkanoniker, das Aufgebot seines Bistums beim Italienzug KONRADS II. an [235 Siehe dazu unten Seite 263.].
    Gerhard III. und Hugo V. waren sicher älter als Bruno, vielleicht an die Dreißig und somit politisch natürlich voll handlungsfähig. Berücksichtigt man zudem noch die Zweifel an der Nachricht des Jean de Bayon, Hugo IV. sei 1038 noch am Leben gewesen, so kann man davon ausgehen, daß der im Jahre 1027 von Herzog Ernst von Schwaben bedrängte DAGSBURGER Graf namens Hugo der Sohn Hugos IV. gewesen ist.


    995 oo Heilwig von Dagsburg-Egisheim, Tochter des Grafen Ludwig

    Kinder:

    - Bruno Bischof von Toul = Leo IX. 21.6.1002 † 19.4.1054
    - Hugo V. Graf von Dagsburg † vor 18.11.1049
    - Gerhard III. Graf von Egisheim † 1038
    - Tochter
    oo Adalbert Graf von Calw
    - Hildegard
    Stammutter der Grafen von Montbeliard-Pfirt-Lützelburg-Bar


    Literatur:

    Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band II Seite 423 - Erkens Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1998 Seite 77 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 332 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987 Seite 145-147,164 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 103,105,107,111-116,118,120,122-124,126,128,130, 135-137,146,148-150 - Legl Frank: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim. Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung Band 31 Kommissionsverlag: SDV Saarbrücker Druckerei und Verlag GmbH, Saarbrücken 1998 - Vollmer Franz: Die Etichonen. Ein Beitrag zur Frage der Kontinuität früher Adelsfamilien. in: Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des Großfränkischen und frühdeutschen Adels Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1957, Seite 181 -

    Gestorben:
    1049 (Trillmich)

    Hugo heiratete von Dagsburg-Egisheim, Heilwig um 995. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 38. von Egisheim, Adelheid  Graphische Anzeige der Nachkommen
    2. 39. von Egisheim, Hildegard  Graphische Anzeige der Nachkommen
    3. 40. von Dagsburg, Hugo V.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 1000; gestorben vor 18 Nov 1049.
    4. 41. von Egisheim, Gerhard III.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren vor 1000; gestorben in 1038.
    5. 42. von Egisheim-Dagsburg, Bruno  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren am 21 Jun 1002 in Eguisheim [68420],Haut-Rhin,Elsass,Frankreich; gestorben am 19 Apr 1054 in Rom [00100],Latium,Italien.