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 Bohrer

Huoching

männlich


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Generation: 1

  1. 1.  Huoching

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Alamannien ; Alamannen-Prinz

    Notizen:

    Name:
    Houchi,Hug

    Familie/Ehepartner: unbekannt. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 2. Hnabi  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 710; gestorben in 785/788.


Generation: 2

  1. 2.  Hnabi Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Huoching1) wurde geboren um 710; gestorben in 785/788.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Alamannien ; Herzog der Alamannen
    • Genannt: um 724, Reichenau [78479],Konstanz,Baden-Württemberg,Deutschland; Mitbegründer des Klosters Reichenau

    Notizen:

    Hnabi Herzog der Alemannen
    um 710/15 + 785/88
    Sohn des Alamannen-Prinzen Huoching und Enkel des Herzogs Gotfrid aus dem Hause der AGILOLFINGER

    Mitterauer Michael: Seite 8, "Karolingische Markgrafen im Südosten"

    Hnabi war um 724 Mitbegründer des Klosters Reichenau.
    In der neueren Forschung werden allerdings Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben laut. Hnabi ist getrennt von den übrigen als Angehörigen des alemannischen Herzogshauses bezeugten Personen im Reichenauer Verbrüderungsbuch eingetragen. Es erscheint daher fraglich, ob Huoching wirklich ein Sohn Herzog Gotfrids war. Möglicherweise ist aus seinem Namen und dem seines Sohnes Hnabi eine Abstammung der Familie aus dem Maas-Mosel-Gebiet zu erschließen. Solange sich jedoch diese Hypothese nicht weiter untermauern läßt, wird an der von Thegan überlieferten Ableitung festgehalten werden müssen. Für sie lassen sich auch einige Argumente aus der Namensbung der Familie erbringen. Hnabi hatten einen Sohn Roadbert, der seit 770 als Graf im Hegau erschien. Chrodebert aber hieß auch einer der alemannischen Stammes-Herzoge des siebenten Jahrhunderts.
    Er erbte von seinem Onkel Odilo das Albisgebiet.

    Borgolte Michael: Seite 184, "Die Grafen Alemanniens"

    NEBI
    belegt als Verstorbener + vor 769/70/72/73 VIII 9

    Beleg mit comes-Titel: Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 115B5

    Belege ohne comes-Titel:
    Vita Galli confessoris triplex 319 cap. II.10 (Vita s. Galli, ed. Meyer von Knonau 66 cap. 51; Duft, Sankt Otmar 40-43; mit dux-Titel), Herimanni Augiensis Chronicon 98 ad a. 724 (mit princeps-Titel), Chronik des Gallus Öhem 9, W I Nr. 57 (= ChLA I Nr. 71), Thegan, Vita Hludowici 590 f. cap. 2

    Literatur:
    Stälin, Geschichte I 226,243 - Brandi, Die Reichenauer Urkundenfälschungen 105 - Bauer, Gau und Grafschaft 75f. - Mayer, Die Anfänge der Reichenau 327-339 - Dienemann-Dietrich, Der fränkische Adel 184f. - Siegwart, Zur Frage 235,247, 249-251 - Duft, Sankt Otmar 71f. - Lacher, Die Anfänge der Reichenau 114-120 - Prinz, Frühes Mönchtum in Südwestdeutschland 71 A. 132,74f. - Behr, Das alemannische Herzogtum 179-186 - Jänichen, Nebi und Berthold - Wenskus, Sächsischer Stammesadel 60f.,423,497-500 - Walther, Fiskus Bodinan 232-235 - Jarnut, Untersuchungen 23-28 - Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. I

    In der Liste der verstorbenen Wohltäter im Verbrüderungsbuch der Reichenau hat eine anlegende Hand Nebi comis unter Grafen eingetragen, die in der zweiten Hälfte des 8. und am Beginn des 9. Jahrhunderts urkundlich nachgewiesen sind (Ruthard, Wararin, Scopo, Chancor, Isanbard). Für die nähere Bestimmung Nebis ist besonders wichtig, dass auf ihn Ruadb(er)t comis folgt (115B5; vgl. auch Art. Gerold I). Diese Namensequenz findet nämlich eine Entsprechung in der St. Galler Traditionsurkundee, die Rotbertus comes, filius Hnabi condam, ausgestellt hat (W I Nr. 57). Wenn der Vater Ruadberts (I), wie die Forschung wohl zurecht annimmt, mit Nebi identisch war, muß dieser am 9. August 769,770,772 oder 773 bereits verstorben gewesen sein. Nebi glaubt man, auch mit jenem Nebi/Nebe gleichsetzen zu können) den Thegans Genealogie der Königin Hildegart als Großvater der zweiten Gemahlin KARLS DES GROSSEN, Vater der Imma, aufführt. Tatsächlich ist auch diese Identifikation gerechtfertigt, da Ruadbert (I) neben den als Söhne der Imma und Brüder Hildegards belegten Grafen Udalrich (I) und Gerold (II) auch im Anlageeintrag des St. Galler Gedenkbuches stehen dürfte. Nebi war also mütterlicherseits der Urgroßvater LUDWIGS DES FROMMEN.
    Thegan leitet Nebi über Huoching von dux Gotefridus ab; Hildegart wäre somit eine Nachfahrin des alemannischen Herzogs Gottfried gewesen. Gegen diese Version der Herkunft Hildegarts hat Mayer darauf hingewiesen, dass Nebi im Reichenauer Verbrüderungsbuch nicht in der Umgebung der altalemannischen Herzogsfamilie (115B1-2), sondern unter karolinger-zeitlichen Grafen, und zwar keineswegs an hervorragendem Platz, eingetragen sei (vgl. aber jetzt Jarnut 26).
    Etwa zur selben Zeit, zu der der Trierer Chorbischof seine Biographie des zweiten Kaisers aus karolingischem Hause verfaßte, überarbeitete Walahfrid Strabo die Miracula des hl. Gallus. Die Vorlagen Walahfrids sind verloren, so dass die Zutaten des Reichenauer Mönchs und Hofgelehrten nicht mehr mit Sicherheit zu ermitteln sind. Von der Neugründung St. Gallens (um 719) erzählt Walahfrid, dass Waldram von dem comes Viktor von Chur den Priester Otmar erbeten habe, dem er die Galluszelle übertragen wollte. Als dies geschehen war, soll Waldram auf den Rat ducis nomine Nebi zu Karl Martell gezogen sein und diesem die Zelle proprietatis iure übergeben haben. Der princeps Karl habe auf Waldrams Bitte hin dem Otmar St. Gallen anvertraut und diesen beauftragt, dort ein reguläres (Mönchs-)Leben einzurichten (Vita Galli confessoris triplex 319). Diese Schilderung der Anfänge des Otmarsklosters ähnelt dem Bericht, den Hermann der Lahme im 11. Jahrhundert von der Gründung der Reichenau gibt. Zum Jahr 724 heißt es in Hermanns Weltchronik: Sanctus Pirminius abbas et chorepiscopus a Berhtoldo et Nebi principibus ad Karolum ductus, Augiaeque insulae ab eo praefectus, serpentes inde fugavit, et coenobialem inibi vitam instituit annis 3 (Herimanni Augiensis Chranicon 98; vgl. Chronik des Gallus Öhem 9).
    Bei der Beurteilung der beiden Erzählungen wird man feststellen können, dass mit dem dux bzw. princeps Nebi sicherlich Nebi gemeint war. Der Name ist, zumindest in Alemannien, sehr selten, und eine Aktivität Nebis im Bodenseegebiet um 720 läßt sich mit dem urkundlichen Zeugnis aus St. Gallen und mit dem Gedenkbucheintrag aus Reichenau durchaus vereinbaren. Das heißt jedoch noch nicht, dass die Nebi zugeschriebene Rolle bei den Klostergründungen gesichert wäre. In seine Kritik Thegans h hat Mayer auch Walahfrid einbezogen und auf mögliche Kontakte beider Autoren am KARLS-Hof hingewiesen. Hier kann man Mayer, aber nicht vollständig folgen. Zwar fällt auf, dass Walahfrid Nebi als dux bezeichnet, doch laßt sich Mayers Annahme, der Reichenauer sei von Thegan der möglichen Tendenz nach abhängig, nicht beweisen. Walahfrids Werk, das 833/34 entstanden sein soll (Krusch, Vita Galli confessoris triplex 234), hat zumindest die Priorität gegenüber Thegans Vita (um 837/38, s. Wattenbach-Levison-Löwe III 333). Außerdem darf man nicht übersehen, dass die Miracula s. Galli nicht für den Hof bestimmt waren und Walahfrid Nebis Namen jedenfalls nicht explizit mit Hildegart in Verbindung bringt. Man muß deshalb wohl die Möglichkeit offenhalten, dass Nebi, wenn auch vielleicht nicht als dux, doch mit Otmar zu tun gehabt hat (vgl. auch Duft und zuletzt Jarnut 26f.).
    Dagegen darf man wohl Prinz (vgl. Brandi) gegen Mayer (339) zustimmen, dass Hermanns Zeugnis über Nebis Beteiligung an der Gründung Reichenaus kaum verläßlich erscheint. Mit Recht hat Prinz darauf hingewiesen, dass Hermann mit dieser Tradition in Reichenau allein steht (s.a. Art. Bertold I) und die Anklänge an die Miracula S. Galli auf literarische Abhängigkeit schließen lassen (anders Jarnut 27).
    Trennt man Nebi mit Mayer von der Nachkommenschaft Herzog Gottfrieds, dann erhebt sich die Frage, ob er überhaupt alemannischer Abstammung war. In diesem Sinne hat Siegwart (249-251) Nebis Herkunft aus dem Mittelrheingebiet zu erweisen gesucht. Die Identifikation mit einem in den Lorscher Urkunden mehrfach bezeugten Nebi/Nebo ist aber nicht gelungen. Die Gemahlin dieses Nebi, Herswind, glaubte Siegwart im Reichenauer Verbrüderungsbuch in der Umgebung des alemannischen Herzogs Lantfrid wiederzufinden (115B2: Heresint), doch ließ er dabei unerklärt, weshalb dann hier Nebi fehlt. Der von Lacher, (116) angedeutete Ausweg, es sei eben Herswind gewesen, die dem Herzogshaus entstammte, überzeugt nicht; der Widerspruch zu Thegan bleibt dabei bestehen. Vom Namen her haben Dienemann-Dietrich und neuerdings wieder Wenskus (bes. 497-500) Nebi in den Zusammenhang mit dem historischen Geschlecht der NIBELUNGEN gebracht. Jänichen hat zuletzt die Überlieferung von dem Vater-Sohn-Paar Hoc (Hocing) - Hnaef in altenglischen Literaturdenkmälern (Beowulf, Finnsburg-Fragment, Widsid) ausgewertet; er glaubte erweisen zu können, dass Huoching - Nebi das historische Vorbild für die sagenhaften Helden abgegeben hätten.
    Welche Aufgaben Nebi im Verfassungsleben Alemanniens wahrgenommen hat, ist ungewiß. Die Tatsache, dass sich sein Sohn Ruadbert (I) um 770 in der alten Herzogsresidenz Überlingen aufhielt, könnte dafür sprechen, dass er hier - als alemannischer M Magnat mit oder ohne Herzogsverwandtschaft - vor dem karolingischen Zugriff von ca. 760 Herrschaftsrechte ausgeübt hatte. Auch Ruadberts Besitz im Aitrachtal scheint auf Nebi zurückzugehen (Borgolte). Siegwart (235, 247) hielt Nebi für den Erben herzoglichen Grundbesitzes am Albis, der Nebi von dem Bayern-Herzog Odilo überkommen sein soll.

    Thegan: Seite 217, "Das Leben Kaiser Ludwigs. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V."

    2. Als dieser im Jugendalter stand, verlobte er sich mit einer Jungfrau aus edelstem schwäbischen Geschlecht, Namens Hildigard, von der Sippe des Alamannen-Herzogs Gotefrid. Herzog Gotefrid zeugte den Huoching, Huoching zeugte Nebi; Nebi die Imma; Imma aber gebar die selige Königin Hildigard. Nachdem nun der genannte Kaiser sie zur Ehe genommen hatte, zeugte er mit ihr drei Söhne, von denen einer den Namen seines Vaters Karl, der andere Pippin, der König über Italien war, der dritte aber Ludwig hieß, der König über Aquitanien war. Lange lebte ihr Vater mit ihnen glücklich und unterrichtete sie nützlich in den freien Wissenschaften und weltlichen Gesetzen.

    oo Hereswind
    Kinder:
    - Roadbert (Robert I.)
    - Imma
    oo Gerold Graf im Kraichgau † 784/86

    Literatur:
    Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 69,120,184,216-218,224 - Mitterauer Michael: Karolingische Markgrafen im Südosten. Archiv für österreichische Geschichte Band 123. Hermann Böhlaus Nachf./Graz-Wien-Köln 1963 Seite 8 - Thegan: Das Leben Kaiser Ludwigs. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1974 Seite 217 - Wenskus Reinhard: Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel. Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1976 Seite 60f.,423,497-500 -

    Name:
    Nebi

    Familie/Ehepartner: Hereswind. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 3. Roadbert I.  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben um 786.
    2. 4. Imma  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 730; gestorben nach 784.


Generation: 3

  1. 3.  Roadbert I. Graphische Anzeige der Nachkommen (2.Hnabi2, 1.Huoching1) gestorben um 786.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 770, Hegau,Baden-Württemberg,Deutschland; Graf
    • Titel/Amt/Status: 770-785; Graf in den Bodenseegrafschaften

    Notizen:

    Roadbert Graf in den Bodenseegrafschaften 770-785
    + ca. 786
    Sohn des Herzogs Hnabi und der Hereswind; Onkel der Königin Hildegard

    Roadpert erscheint seit 770 als Graf im Hegau und seit 778 in den Bodenseegrafschaften.

    Borgolte Michael: Seite 216-219, "Die Grafen Alemanniens"

    RUADBERT (I)
    belegt als Graf 769/70/72/73 VIII 9 - 797/798/800/801 VI 9,
    Hegau 778 V 3,
    Grafschaft am Nordufer des Bodensees 778 IX 13 - ?799 VI 23, 797/ 798/800/801 VI 9
    - Linzgau 778 IX 13 - 787/88/90/91
    - Argengau 783/4/6/7 IV 25 - ?799 Vi 23, 797/798/800/801 VI 9)

    Belege mit comes-Titel: W I Nrn. 57 (= ChLA I Nr. 71, dazu Clavadetscher-Staerkle, Dorsualnotizen 18f.),83 (ChLA I Nr. 89), 84 (= ChLA I Nr. 86),99 (= ChLA I Nr. 104),100 (= ChLA I Nr. 105), 101 (= ChLA I Nr. 106),106 (= ChLA II Nr. 111),119 (= ChLA II Nr. 119),137,152,155 (= ChLA II Nr. 149, ThUB I Nr. 24),156 (= ChLA II Nr. 145), Das Verbrüderungsbuch der Abtul Reichenau 115B5, Necrologium Augiae Divitis 276 ad 13.5.

    Belege ohne comes-Titel: St. Galler Gedenkbuch pag. 8 (= Piper, Libri Confrat. 20 col. 32,1), ? W I Nr. 98 (= ChLA I Nr. 99)

    Literatur:
    Stälin, Geschichte I 243,326 - Baumann, Gaugrafschaften 43,49 - Tumbült, Hegau 623 - Schultze, Gaugrafschaften 255,280 - Knapp, Buchhorner Urkunde 205,209,211,213,215 - Mayer, Die Anfänge der Reichenau 328f. - Schmid, Graf Rudolf von Pfullendorf 33 - Jänichen, Baar und Huntari 94,149 - Tellenbach, Der großfränkische Adel 54 A. 75,67 - Schmid, Familie, Sippe und Geschlecht 13 - Siegwart, Zur Frage 252-260 - Mitterauer, Markgrafen 9,14,16f., 19,25 - Schulze, Grafschaftsverfassung 83,104,138 - Prinz, Frühes Mönchtum in Südwestdeutschland 74 - Lacher, Die Anfänge der Reichenau 116-120 - Bilgeri, Geschichte Vorarlbergs I 70,72, 258 A. 114 - Jänichen, Nebi und Berthold 30,35 - Schmid, Zur historischen Bestimmung 513f. - Walther, Fiskus Bodman 235f. - Jarnut, Untersuchungen 24 - Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kapp. VIII, IX - Rappmann, Die älteren necrologischen Aufzeichnungen

    Nach einer St. Galler Urkunde aus den Jahren 769,770,772 oder 773 übertrug Rotbertus comes, filius Hnabi condam, dem Kloster an der Steinach Güter in Aulfingen, das in pago, qui dicitur Eitrahuntal lokalisiert wird (W I Nr. 57). Der Vater des Schenkers war nach einhelliger Meinung der Forschung mit Nebi identisch, der in Thegans Genealogie der Königin Hildegart als Enkel des Alemannen-Herzogs Gottfried und Großvater der Gemahlin KARLS DES GROSSEN erscheint (Thegan, Vita Hludowici 590 f. cap. 2). Diese Gleichsetzung wird entscheidend von Einträgen in den frühmitteialterlichen Gedenkbüchern des Bodenseeraumes gestützt. In der Liste der verstorbenen Wohltäter der Reichenau steht Ruadb(er)t comis nach Nebi comis; der folgende, titellose Name Kerolt gehört nicht mehr zur Anlage (Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 115B5, s. Autenrieth, Beschreibung des Codex XXXI), doch scheint er nicht wesentlich später nachgetragen worden zu sein. Es könnte sich um Ruadberts Schwager Gerold (I), den Gemahl der Imma und Vater der Hildegart handeln (zum Eintrag zuletzt Jarnut; Jänichen, Nebi und Berthold 30; Walther; Prinz; ferner Mayer). Im St. Galler Gedenkbuch setzt die Magnatenliste des ältesten Eintrags auf pag. 8 mit Rodbertus, Odalricus und Kerolt ein, wobei der erste Name durch Majuskelschrift hervorgehoben ist. In ihm treffen wir sicher auf Ruadbert, da Odalricus und Kerolt mit Brüdern der Königin, seinen Neffen, zu identifizieren sein dürften (Schmid, Zur historischen Bestimmung 513f., vgl. Facsimilia des Eintrags in ursprünglicher und jetziger Form ebd. 507f.; Mitterauer 19; s. auch Artt. Udalrich I, II und Gerold 11 sowie - zu weiteren Gedenkbucheinträgen - Art. Ruadbert II).
    Die Rechtshandlung von 769/773 fand in Überlingen statt, einer alten Residenz der alemannischen Herzöge (hierzu und zum folgenden Borgolte 191). Überlingen wird in der UrkundeRuadberts als uilla publica, also als ein Ort bezeichnet, der der königlichen Aufsicht in besonderer Weise unterstand; vielleicht gehörte er zum Fiskalbesitz. Die Herrschaft der KAROLINGER in Überlingen dürften Warin und Ruthard begründet haben, als sie um 760 auch den Linzgau in ihre Konfiskationen einbezogen. E Es fällt deshalb auf, dass jetzt mit Ruadbert der Sohn Nebis, der nach Thegan ein Herzogsenkel war, in Überlingen weilte. Vermutlich muß man dieses Faktum in den Zusammenhang mit einer Liberalisierung der karolingischen Alemannenpolitik stellen, die unter Pippins (+ 768) Söhnen Karlmann und KARL spürbar ist; wichtigstes Indiz dieses neuen Kurses ist wohl die Vermählung von Ruadberts Nichte Hildegart mit KARL 771. So könnte Ruadbert im Zuge einer Zurückdringung Warins und Ruthards eine vor-karolingische Machtposition seiner Familie wiedergewonnen haben.
    Das heißt freilich nicht, dass die Urkunde von 769/73 Ruadbert als Graf im Linzgau belegen würde; um 763/67 war hier noch Warin selbst bezeugt. Man kann zwar nicht behaupten, dass Warins gräfliche Amtswaltung im Linzgau bis zu seinem Tode im Jahr 774 währte, doch ist bemerkenswert, dass auf ihn immerhin im Thurgau sein Sohn Isanbard folgte. Auch für Aulfingen bzw. das Aitrachtal, wo die Güter Ruadberts lagen, kann man Ruadbert nicht als Graf in Anspruch nehmen; Ruadberts Privatbesitz muuß ja nicht unbedingt einem ihm anvertrauten Grafensprengel angehört haben (das verkennen Schultze 255 und Mitterauer 9). Da der Urkunde eine Grafenformel im Eschatokoll fehlt, obwohl der Schreiber das Diktatelement kannte, scheint das Aitrachtatal um 770 vielmehr noch gar nicht in die Grafschaftsverfassung einbezogen gewesen zu sein (s. Jänichen, und Huntari 123-125, und, weiterführend: Borgolte 200f.). Der Grafentitel, den Ruadbert in der St. Galler Urkunde 57 führt, kann demnach wohl kaum auf einen bestimmten Amtssprengel bezogen werden; er ist wahrscheinlich eher ein Rangprädikat oder Akzidenz einer Adelsberrschaft gewesen.
    Seit dem Jahr 778 ist ein Graf Ruadbert dann aber durch die Grafenformel für den Hegau, Linz- und Argengau bezeugt; zweifellos war dieser mit Ruadbert identisch. Am 3. Mai 778 wird er für Leipferdingen in der Nachbarschaft Aulfingens (W I Nr. 83), am 13. September 778 für Fischbach im Linzgau genannt (W I Nr. 84). Bezeichnenderweise fallen diese Erstbelege in die Zeit der Ablösung Isanbards, des Warin-Sohnes, im Thurgau (ca. 779). Im W und N des Bodensees hat Ruadbert, wenn auch nur vorübergehend (s. u.), ein ausgedehntes Gebiet verwaltet.
    Ruadberts Grafentätigkeit im Hegau belegt nur die St. Galler Urkunde Nr. 83. Dagegen kommen für die Amtswaltung im Linz- und Argengau (Grafschaft am Nordufer des Bodensees) insgesamt neun St. Galler cartae in Betracht (zur Abgrenzung gegenüber späteren Stücken s. Art. Ruadbert II). Ein Graf namens *Hroadbertus u. ä. erscheint in ihnen in der sub N. comite-Formel (W I Nrn. 84,99-101, 106,119,152,156); W I Nr. 137 bietet an deren Statt einen ausdrücklichen Vermerk der Anwesenheit des Verrwaltungschefs (in presente Ruadperto comite). Gegenwärtig herrscht völlige Unklarheit darüber, ob in jedem der genannten Fälle Ruadbert gemeint war, wie es die ältere Forschung annahm (Knapp 205; vgl. Baumann, und Schultze 280), oder ob außer ihhm noch ein anderer, gleichnamiger Verwalter des Comitats zu erschließen ist. Vorschläge, die in diesem Sinne neue Wege einschlugen, sind bisher noch nicht kritisch gesichtet oder gegen die traditionelle Auffassung abgewogen worden (vgl. Schultze 83, Bilgeri 72, 258 A. 114).
    Tellenbach hat vermutet, Ruadbert sei bereits 784 oder 785 verstorben (Der großfränkische Adel 67, vgl. Jänichen, Baar und Huntari 94,149-; Ders., Nebi und Berthold 35). Er wies auf Annalenberichte hin, nach denen *Hrodpertus u.ä. mit Bayern beei Bozen in Kämpfe verwickelt war und dabei den Tod fand. In den Annales Sancti Rudberti Salisburgenses (769 ad a. 784) und im Auctarium Garstense (564 ad a. 784) wird der Heerführer als dux bezeichnet (ohne Titel in den Annales Sancti Emmerarnmi Maiotes 735 ad a. 785). Der Name, nicht unbedingt der Titel, sprach für eine Personengleichheit mit Ruadbert; freilich sollte später auch Ruadberts Neffe Gerold (II) als Präfekt mit bayerischen Angelegenheiten befaßt werden (vgl. Klebel, Bayern und der fränkische Adel 193). Indessen hat Tellenbach bei seiner Annahme nicht berücksichtigt, dass noch Aventin ein verlorenes bayerisches Geschichtswerk des 8. Jahrhunderts benutzt hat, dem dieser weitere Nachrichten über die Tiroler Vorgänge entnommen haben könnte (Riezler, Geschichtswerk, bes. 263-265). Zwar ist Aventins Schilderung nicht über jeden Zweifel erhaben (Steinacker, Aventin 165f.; vgl. aber Wattenbach-Levison-Löwe II 191), doch darf man nicht ohne weiteres Übergehen, dass er herzog Ruprechten als haubtmann in Italien bzw. aus der Lambardei bezeichnet, der von KARL DEM GROSSEN nach der Eroberung des Langobardenreiches eingesetzt worden sei (Aventinus, Werke V. 1,108,110; auch zit. bei Abel-Simson, Jbb. Kararl der Große I 477f. AA. 3 und 2). Solange diese Aussagen nicht widerlegt sind, muß man mit guter Substanz rechnen (s. Reindel, Handbuch der bayerischen Geschichte 1 174 A. 180; Heuberger, Rätien 209,288f.; Riezler, Geschichte Bayerns I. 1 316). Ein derartiges Führungsamt in Oberitalien dürfte kaum mit einer gleichzeitigen Grafentätigkeit in Alemannien verbunden gewesen sein.
    Obwohl auch Siegwart Ruadbertmit dem Gegner der Bayern im Etschtal identifizierte, setzte er den Tod des Grafen in die Zeit um 788 (Zur Frage 255f.). Er machte dafür geltend, dass von diesem Jahr an bis 794 kein Graf namens Robert belegt sei. DiDie Datumsauflösungen Wartmanns für die betreffenden Urkunden (Nrn. 119,137) sind aber nicht sicher; auch ein nicht besonders auffälliger Abstand von nur zwei Jahren wäre möglich (Borgolte, Kommentar, zu den betr. Nrn.). Nach Siegwarts Auffassung ist auf Ruadbertdessen gleichnamiger Sohn, "Robert II", gefolgt, der später Alemannien verlassen haben soll, um die Comitate im Oberrhein- und Wormsgau zu übernehmen (256-260); er wäre als solcher mit Rupert II. identisch gewesen. Für keine dieser Annahmen gibt es ausreichende Argumente (zum Methodischen s. Art. Ruadbert II), wie der Verfasser selbst einräumt (254,257f.,270). Ein Sohn Ruadberts ist in den Quellen nicht belegt, und für den RUPERTINER-Grafen hat Glöckner, den Vater Turincbert erschlossen (Lorsch und Lothringen 305-307; Gockel, Königshöfe 233 A. 100). Immerhin konnte Siegwart mit seinem Beitrag auf die Möglichkeit verwandtschaftlicher Beziehungen von Nebi und seinen Nachkommen mit dem Adel des Mittelrheins aufmerksam machen. Darin liegt ein wichtiges Verdienst seines Beitrags (s. Lacher; Schnyder, Luzern 268-284; 436-472).
    Nach allem sehe ich keine ernsthaften Gründe, weshalb Ruadberts Grafentätigkeit schon in den 80-er Jahren geendet haben sollte. Auch das Lebensalter, für das die Geburt der Nichte Hildegart um 757 einen Anhaltspunkt gibt (Udalrich I, II), zwingt nicht zu dieser Annahme. Wenn Ruadbert aber ca. 799 (W I Nr. 156) oder sogar 800/01 (W I Nr. 152) noch amtiert hat, darf man an ihn auch in erster Linie bei jenem Graf Ruadpertus denken, der in der Thurgauer carta eines Wurmher von ungefähr 799 am Beginn der Zeugenreihe genannt wird (W I Nr. 155; Knapp 209). Ruadbert (II) kommt weniger in Betracht, da er als Graf sonst erst seit 806 belegt ist und im Jahr 800 noch nicht amtiert zu haben scheint (Ruadbert II). Im Zusammenhang dieser Urkunde hat Siegwart (256f., vgl. Tellenbach 54) auf W I Nr. 98 hingewiesen, nach der ein titelloser Roadpertus Besitz in Zuckenriet an St. Gallen tradiert hatte. Hier steht ein Uuramhari an der Spitze der Zeugen. Diese Wechselbeziehung mit Nr. 155 könnte für eine Identität des Ausstellers mit Ruadbert sprechen. Es ist bemerkenswert, dass in der Urkunde die Grafenformel fehlt (Isanbard).
    Schon am Ende der 80-er oder am Beginn der 90-er Jahre ist im Hegau Ruadberts Neffe Udalrich (I) als Graf belegt; Udalrich (I) selbst oder sein Sohn Udalrich (II) trat rund 12 Jahre danach auch Ruadberts Nachfolge im Linz- und Argengau an. Damit Ist deutlich, dass die Grafengewalt im Hegau, Linz- und Argengau um die Jahrhundertwende innerhalb einer Adelssippe, den Nachkommen Nebis, aufgeteilt und weitergegeben wurde. Die Trennung des Hegaus vom Linz- und Argengau setzte sich verwaltungsmäßig bis ca. 830 aber endgültig durch, während der Linz- und Argengau, später auch ergänzt um den Alpgau (das Allgäu) und den Rheingau, eine eigene Grafschaft bildeten, die zuerst die "UDALRICHINGER", dann die WELFEN verwaltet haben (s. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kapp. VIII, IX).
    Im älteren Necrolog der Reichenau wird zum 13.5. (Necrologium Augiae Divitis 276) ein Rodbertus com(es) vermerkt; wegen der Anlagezeit des Totenbuches muß er vor 856/58 verstorben sein (s. Rappmann). Mit Rodbertus kann Ruadbert (II) nicht gemeint sein, wenn dieser während des Aufstandes Bernhards von Italien in der zweiten Jahreshälfte 817 umgekommen ist. Deshalb identifiziere ich Rodbertus mit Ruadbert (vgl. auch Rappmann).
    Über Nachkommen Ruadberts sind neben der schon zurückgewiesenen These Siegwarts noch andere Vermutungen geäußert worden. Jänichen (Baar und Huntari 94,149) hat behauptet, dass Anshelm, St. Galler Wohltäter in pago Pirihteloni (W I Nr. 102; ChLA II Nr. 113), "der Sohn Rodperts, also der Vetter der Königin Hildegard" gewesen sei; eine Begründung wird nicht gegeben, noch erhellt sie in irgendeiner Weise aus der genannten Urkunde selbst. Durchsichtiger argumentierte Mitterauer (Markgrafeen 14,25), der eine Weißenburger Urkunde von 788 zitierte (Trad. Wiz. Nr. 123). Danach schenkte Erbio pro remedium anime mee et patris mei Ruotberti seinen Gesamtbesitz in Duntenhuson. Mitterauer erwog, Erbios Vater mit Ruadbertzu identifizieren, da der Name des Donators bei den UDALRICHINGERN auch sonst belegt sei, und weil er den Ort des Traditurns nach Bruckner (Regesta Alsatiae I 205 Nr. 327) mit Dunzenheim gleichsetzte. Hier hätten auch die ETICHONEN, häufig Besitzvorgänger der UDALRICHINGER, Eigengut innegehabt (vgl. Trad. Wiz. Nr. 14). Neuerdings hat Doll zwar (Vorbemerkung zu Trad. Wiz. Nr. 123) Erbios Schenkgut im nördlichen Unterelsaß lokalisiert, ohne doch den Ort selbst nachweisen zu können. Hält man trotzdem an Mitterauers genealogischer Rekonstruktion fest, für die in der Tat Hausbesitz der Angehörigen Ruadberts westlich des Rheins spricht (Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 21-24), so bedeutet Erbios Motivation für seine Schenkung nicht unbedingt, dass Ruotbertzum gegebenen Zeitpunkt bereits verstorben war.
    Ruadbert wird in der Forschung als UDALRICHINGER oder GEROLDE bezeichnet, obwohl er mit den beiden namengebenden Persönlichkeiten des Geschlechts, Gerold (I) und Udalrich (I), nur durch Verschwägerung verwandt war. Auf das Problem der Zuordnung hat unter diesem Aspekt Schmid aufmerksam gemacht (Familie, Sippe und Geschlecht 13).


    oo Thietrata, Schwester eines hochadeligen Dudo

    Kinder:
    - Erbio 788

    Literatur:
    Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 41,129,125,152,184,214,216-219,220, 222,224,248,250,252,283,285,290 - Borgolte Michael: Geschichhte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit. Vorträge und Forschungen Sonderband 31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984 Seite 27,61,148,181,192,200-202,223,227,241,243,249-251 - Schmid Karl: Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983, Seite 195,494 -

    Name:
    Robert

    Familie/Ehepartner: Thietrata. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 5. Erbio  Graphische Anzeige der Nachkommen

  2. 4.  Imma Graphische Anzeige der Nachkommen (2.Hnabi2, 1.Huoching1) wurde geboren um 730; gestorben nach 784.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Kraichgau,Baden-Württemberg,Deutschland; Gräfin im Kraichgau

    Notizen:

    Imma Gräfin im Kraichgau
    um 730 † nach 784 (798)
    Tochter des Alemannen-Herzogs Hnabi und der Hereswind

    Thegan: Seite 217, "Das Leben Kaiser Ludwigs. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V."

    2. Als dieser im Jugendalter stand, verlobte er sich mit einer Jungfrau aus edelstem schwäbischen Geschlecht, Namens Hildigard, von der Sippe des Alamannen-Herzogs Gotefrid. Herzog Gotefrid zeugte den Huoching, Huoching zeugte Nebi; Nebi die Imma; Imma aber gebar die selige Königin Hildigard. Nachdem nun der genannte Kaiser sie zur Ehe genommen hatte, zeugte er mit ihr drei Söhne, von denen einer den Namen seines Vaters Karl, der andere Pippin, der König über Italien war, der dritte aber Ludwig hieß, der König über Aquitanien war. Lange lebte ihr Vater mit ihnen glücklich und unterrichtete sie nützlich in den freien Wissenschaften und weltlichen Gesetzen.

    Rappmann Roland/Zettler Alfons: Seite 369,426,481, "Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter."

    IMMA
    Necr. A 8.8. "Imma abbatissa", † vor 856/58

    Eine Identifizierung dieser Äbtissin gelang nicht; vgl. schon Baumann, MGH Necr. 1 Index Seite 742. Jedenfalls ist sie vor der Anlage des älteren Necrologs in den Jahren 856/58 verstorben. Im Reichenauer Verbrüderungsbuch begegnet p. 125D2 eine einzel eingeschriebene "Imma abbatissa", die Piper MGH Libri confrat. Seite 313 Anm. zu Seite 523, 6 für die gleichnamige Äbtissin von Herford von "ca. 955" hält. Dem paläographischen Befund zufolge handelt es sich aber um eine Notiz des 9. Jahrhunderts, so daß diese Vermutung nicht zutreffen kann. Ferner findet sich im Verbrüderungebuch von St. Peter in Salzburg p. 21/Ca unter den verstorbenen Äbtissinnen an fünfter Stelle eine "Imma ab.", deren Eintrag zum Anlageband von 784 gehört. Demnach muß Imma zu diesem Zeitpunkt bereits tot gewesen sein. Karl Schmid hat aufgrund der Beobachtung, "daß die weiblichen Angehörigen königlicher und adliger Familien nicht selten mit der Leitung ihnen nahestehender Frauenklöster betraut worden sind" (Schmid, Probleme der Erschließung Seite 186; vgl. auch Seite 195f. Anm. 118 und Hasdenteufel, Das Salzburger Erentrudis-Kloster Seite 21-26), die Vermutung geäußert, diese Äbtisisn könnte mit der gleichnamigen Mutter des Bayern-Präfekten und alemannischen Grafen GEROLD (II) († 799) identisch sein; zur Verwandtschaft Immas vgl. Borgolte, Grafen Seite 557ff. Doch ist diese Vermutung angesichts der Tatsache, daß die Mutter Gerolds, "Imma genetrix", offenbar noch am 3.3.786 gemeinsam mit ihrem Sohn eine Urkunde unterzeichnete, nicht unproblematisch und bedürfte weiterer Erhärtung: UB St. Gallen 1 Seite 102 Nr. 108, dazu Borgolte, Grafen Seite 559 und Seite 562. Imma starb nach den Annales Alamannici wahrscheinlich erst 798, Seite 172 ad q. 798: "Imma defunctus est"; zur Identifizierung vgl. Pertz, MGH SS 1 Seite 48 Anm. 1; Henking in: Die annalistischen Aufzeichnungen Seite 243 Anm. 115 und Borgolte, Grafen Seite 768. Eine weitere, sonst unbekannte Äbtissin Imma wurde von einer Nachtraghand wohl des 9. Jahrhunderts in das Salzburger Gedenkbuch eingetragen: Das Verbrüderungsbuch von St. Peter in Salzburg p. 15/Aa. Sicher nicht gemeint sein kann mit der Notiz im älteren Reichenauer Necrolog die Äbtissin Imma von Remiremont († 20.9.818/19; vgl. Hlawitschka, Studien Seite 34f.) und auch nicht die gleichnamige Gemahlin Einhards, des Biographen KARL DES GROSSEN, die am 13.12.836 gestorben ist, vgl. etwa Wellmer, Persönliches Memento Seite 15 mit Anm. 11.

    Erstaunen mag das Fehlen der Gemahlin KARLS DES GROSSEN, Hildegard († 30.4.783), da ihre Verbindung zur Reichenau hinlänglich bekannt ist [94 Hildegard war die Tochter des alemannischen Grafen Gerold und seiner Gemahlin Imma; ihr Bruder, Graf Gerold (II.), muß als einer der größten Wohltäter der Abtei Reichenau angesehen werden.].
    Beide Grafen Ruadbert werden allgemein den UDALRICHINGERN oder GEROLDEN zugerechnet. Der erste soll ein Sohn des alemannischen Herzogs Nebi, des Mitbegrünnders des Klosters Reichenau, und somit auch eine Bruder von Imma, der Mutter der Gemahlin KARLS DES GROSSEN Hildegard (†783) und des Bayern-Präfekten Gerold gewesen sein.

    Mitterauer Michael: Seite 8-10, "Karolingische Markgrafen im Südosten"

    Thegan verfolgte jedoch bloß die Linie ihrer Mutter Imma zurück, die eine Tochter Herzog Hnabis, des Mitbegründers der Reichenau war. Imma schenkte 784 zusammen mit ihrem Gatten Gerold reiche Besitzungen im Worms-, Lobden-, Anglach-, Uff- und Kraichgau an das Kloster Lorsch. Die Güter lagen hauptsächlich zwischen Worms und Oppenheim sowie zwischen Heidelberg und Bruchsal.
    Die geschlossene Eintragung Eugenia Imma im St. Gallener Verbrüderungsbuch legt nahe, dass die Verwandtschaft durch die Mutter Präfekt Gerolds I. vermittelt wurde. Dafür spricht auch ihr noch zu Lebzeiten ihres Gatten nachweisbarer Besitz im Elsaßgau. Sie entstammte also wohl väterlicherseits der schwäbischen und mütterlicherseits der elsässischen Herzogsfamilie. Über Imma scheinen die GEROLDE noch mit den ALAHOLFINGERN verwandt gewesen zu sein, denn ein Graf Berthold war zusammen mit ihrem Vater Hnabi 724 an der Gründung des Klosters Reichenau beteiligt.

    Borgolte Michael: Seite 119-122,248-251, "Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie."

    Am 3. Mai 786 übertrug Graf Gerold an St. Gallen in pago, qui uocatur Perihtilinpara, Güter, die sich zwischen Seedorf im Westen, Betra im Norden, Hechingen im Osten und Deilingen im Süden erstreckten (W I Nr. 108; vgl. die Karte bei Borgolte, Das Königtum am oberen Neckar). Während er sich zu einem jährlichen Zins von 20 solidi verpflichtete und das Recht zum Rückkauf mit drei Wergeldern vorbehielt, sollten die Güter nach seinem Tod endgültig an das Kloster fallen.
    Des großzügigen Mehrers des Klostergutes haben die Reichenauer, aber auch Ratpert von St. Gallen, mehrfach gedacht. Bei Ratpert (15 c. 8) und Walahfrid Strabo (Visio Wettini 329 Z. 813f.) wird Gerold dabei als Bruder der Königin Hildegart bezeichnet. Das paßt zum signum der Imma genetrix in Gerolds St. Galler Tradition von 786, da bei Thegan (Vita Hludowoci 590f. c. 2) eine Imma als Mutter Hildegarts genannt wird.
    Neben Imma als Mutter, Gerold (I) als Vater und die Königin Hildegart als Schwester glaubt man, noch weitere Verwandte Geroldszu kennen. Zu Gerolds Geschwistern zählte demnach Udalrich (I) und Voto. Ein weiterer Bruder könnte Megingoz/Meingoz gewesen sein.
    Wie im Reichenauer Verbrüderungsbuch, in dem er an der Spitze der Grafen steht (vgl. Beyerle, Verbrüderungsbuch 1115), wurde Gerold wohl auch im ältesten Eintrag des St. Galler Gedenkbuches neben seinem Bruder Udalrich (I) vermerkt (St. Galler Gedenkbuch pag. 8; vgl. Schmid, Zur historischen Bestimmung 507,513f.). Die Namenreihe beginnt hier mit Rodbertus, Odalricus, Kerolt, von denen der erste auf Immas Bruder Ruadbert (I) bezogen werden kann.
    Gerold wird nämlich wie Tassilo dem Geschlecht der AGILOLFINGER zugerechnet; einerseits soll er diesem Geschlecht durch die Abkunft seiner Mutter von den altalemannischen Herzögen angehört haben (Chaume, Bourgogne I 113 A. 2; Zöllner, Otakare 15 mit A. 64; Ders., Agilulfinger 125-134; zuletzt Prinz, Frühes Mönchtum in Südwestdeutschland 55f.; Lacher, Die Anfänge der Reichenau 106f.; s. Art. NEBI), andererseits werden die GEROLDE, das heißt das Geschlecht von Gerolds Vater Gerold (I), aufgrund ihres Namens und mittelrheinischen Besitzes ebenfalls als AGILOLFINGER betrachtet (Werner, Adelsfamilien 111f.; Wenskus 425-427).
    Nach Notker dem Stammler hatte Hildegart, die Gemahlin KARLS DES GROSSEN, einen Bruder namens Udalrich, dem sein königlicher Schwager plurgma tribuit (Gesta Karoli Magni 17). Udalrich wäre somit ein Sohn GEROLDs (I) und der Imma, ein Neffe des bis zur Jahrhundertwende als Graf im nördlichen Bodenseegebiet bezeugten Grafen RUADBERT (I) und ein Bruder GEROLDs (II), des Präfekten von Bayern und berühmten Awarenkämpfers, gewesen. Die Nachricht Notkers wird durch Fuldaer Urkunden über Liegenschaften im Elsaß gestützt, wenn auch nicht ausdrücklich bestätigt.
    Zu Graf Vodalrichus und seinem 798 wohl bereits verstorbenen Bruder Voto passen zwei weitere Urkunden aus der vorangegangenen Zeit. Am 31. März 778 hatte Imma/Immina ihrem ungenannten Sohne für 600 solidi ihren von Walthari erworbenen Besitz in pago Alsacinse in Oberehnheim, Walf, Krautergersbeim, Rosheim und in der Stadt Straßburg verkauft (UB Fulda I Nr. 84; Regesta Alsatiae I Nr. 273 zu den Orten). Am Anfang der Zeugenreibe erscheint Graf Vodalrich. Zehn Jahre darauf schenkte ein Uoto der Abtei Fulda unter Abt Baugulf seine Güter im Eisaßgau und nannte dabei unter anderem Liegenschaften in Oberehnheim, Walf, der Stadt Straßburg sowie in Barr, Altbronn und Hürtigheim (UB Fulda I Nr. 176; vgl. Regesta Alsatiae I Nr. 329). Als Grundberr in den drei zuletzt genannten Orten war Uoto zweifellos mit dem Voto von 798 identisch; da er andererseits über Besitz in Oberehnheim, Walf und Straßburg verfügte, dürften er oder sein Bruder, sicher der Spitzenzeuge bei Immas Rechtsgeschäft, der Käufer von 778 gewesen sein. Graf Vodalrich und Voto wären somit Söhne der Imma gewesen, die ihrerseits denselben Namen wie Hildegarts Mutter trug.
    Auf pag. 8 des St. Galler Gedenkbuches findet man Udalrich offenbar noch einmal inmitten anderer Verwandter. Die Abfolge der Magnatennamen auf dieser Seite beginnt RODBERTUS, Odalricus, Kerolt. Der erste Name bezeichnet wohl den Bruder Immas (RUADBERT I), der zweite und dritte deren beide Söhne, den hier behandelten Udalrichund den Markgrafen GEROLD (II) (Schmid, Zur historischen Bestimmung 513; MIitterauer 19).
    Vom Lebensalter her betrachtet, kann Udalrich durchaus noch im letzten St. Galler Beleg von 817 gemeint gewesen sein. Da Hildegart wohl 757 geboren wurde (Abel-Simson I 449 mit A. 3) und die Notiz der Annales Alamannici zum Jahr 798: Imma defunctus est (Lendi, Untersuchungen 172; Henking, Die annalistischen Aufzeichnungen 243 mit A. 115) wahrscheinlich den Tod der Mutter ermittelt, wird Udalrich kaum vor 750 zur Welt gekommen sein.

    oo Gerold Graf im Kraichgau um 730 † 785/86

    Kinder:
    - Ulrich I. † 807
    - Gerold der Jüngere † 1.9.799
    - Hildegard 758 † 30.4.783
    770 oo 3. KARL I. DER GROSSE 2.4.742 † 28.1.814

    Literatur:
    Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 119-122,124,184,195,216,248-251 - Borgolte Michael: Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit. Vorträge und Forschungen Sonderband 31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984 Seite 27,154,246,249 - Geuenich, Dieter: Geschichte der Alemannen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1997, Seite 117 - Mitterauer Michael: Karolingische Markgrafen im Südosten. Archiv für österreichische Geschichte Band 123. Hermann Böhlaus Nachf./Graz-Wien-Köln 1963 Seite 8-10,14,17,19,20,22,23, 25,82 - Rappmann Roland/Zettler Alfons: Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1998 Seite 369,426,481 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 73 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 22 - Thegan: Das Leben Kaiser Ludwigs. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1974 Seite 217 -

    Gestorben:
    (798)

    Familie/Ehepartner: Gerold. Gerold wurde geboren um 730; gestorben in 784/786. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 6. Gerold II.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 755/760; gestorben am 1 Sep 799 in Pannonien,Ungarn; wurde beigesetzt in Reichenau [78479],Konstanz,Baden-Württemberg,Deutschland.
    2. 7. Udalrich  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren um 750; gestorben in 807.
    3. 8. Hildegard  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 758; gestorben am 30 Apr 783 in Diedenhofen (Thionville) [57100],Moselle,Lothringen,Frankreich; wurde beigesetzt in Metz [57000],Moselle,Lothringen,Frankreich.
    4. 9. Roadbert  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 817; wurde beigesetzt in Lindau [88131],Lindau,Bayern,Deutschland.
    5. 10. Uto  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben vor 803.
    6. 11. Megingoz  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 808.
    7. 12. Adrianus  Graphische Anzeige der Nachkommen
    8. 13. Erbo  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 793.


Generation: 4

  1. 5.  Erbio Graphische Anzeige der Nachkommen (3.Roadbert3, 2.Hnabi2, 1.Huoching1)

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Genannt: 788


  2. 6.  Gerold II. Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Imma3, 2.Hnabi2, 1.Huoching1) wurde geboren um 755/760; gestorben am 1 Sep 799 in Pannonien,Ungarn; wurde beigesetzt in Reichenau [78479],Konstanz,Baden-Württemberg,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bayern,Deutschland; Fränkischer Präfekt in Bayern
    • Titel/Amt/Status: Graf

    Notizen:

    Neue Deutsche Biographie - Gerold, Graf

    Präfekt in Bayern, ⚔ 1.9.799 in Pannonien, ⚰ Kloster Reichenau.

    Am Aufbau der Karolingerherrschaft war die Adelsfamilie, der G. angehörte, in hervorragendem Maße beteiligt. Ihr weitgespannter Einflußbereich wird durch große Schenkungen an die Klöster Fulda, Lorsch, Sankt Gallen und Reichenau erkennbar. G. selbst übte gräfliche Funktionen in der Bertholdsbaar aus und verfügte über reichen Grundbesitz besonders im oberen Neckar- und Donaugebiet. Im Reichsdienst nahm er als einer der tüchtigsten Helfer Karls des Großen, seines Schwagers, einen ruhmreichen Aufstieg. Die Überlieferung weiß von seinen Kriegstaten auf den Feldzügen gegen die Sachsen und Slawen und von der Stiftung einer Marienkapelle in Paderborn. Nach dem Sturz des Bayernherzogs Tassilo (788) wurde G. königlicher Statthalter in Bayern, das heißt mit vornehmlich militärischen, aber auch mit Aufgaben der zivilen Verwaltung betraut. Daß er als führender Vertreter der Südostpolitik des Königs den Tod im Kampf gegen die heidnischen Awaren fand, bewog die Reichenauer Mönche, ihren hochgeschätzten Wohltäter, den Hermann der Lahme „praefectus Baioariae, signifer et consiliarius Karoli pius et religiosus“ genannt hat, einem Märtyrer gleich zu verehren. Auf die Verdienste des von der Sage verherrlichten „Bannerträgers Karls des Großen“ führte später der Schwabenspiegel das schwäbische Recht des Vorstreites in den Reichskriegen zurück.



    Gestorben:
    gefallen

    (1.11.799 Isenburg)

    Begraben:
    Kloster

    Familie/Ehepartner: von Franken, Gisela. Gisela (Tochter von Pippin III. und von Laon, Bertrada) wurde geboren in 757; gestorben in 810 in Chelles [77500],Seine-et-Marne,Île-de-France,Frankreich; wurde beigesetzt in Chelles [77500],Seine-et-Marne,Île-de-France,Frankreich. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 14. Erbio  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 808.
    2. 15. Adrian  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren nach 772; gestorben nach 793.

  3. 7.  Udalrich Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Imma3, 2.Hnabi2, 1.Huoching1) wurde geboren um 750; gestorben in 807.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Bodenseekreis,Baden-Württemberg,Deutschland ; Graf in den Bodenseegrafschaften
    • Titel/Amt/Status: 780-807, Breisgau,Baden-Württemberg,Deutschland; Graf im Breisgau

    Notizen:

    Udalrich
    Graf im Breisgau 780-807
    Graf in den Bodenseegrafschaften
    um 750- 807 (824 Isenburg)
    Sohn des fränkischen Grafen Gerold und der Imma, Tochter vom Alemannenherzog Hnabi; Bruder der Königin Hildegard und des Präfekten Gerold

    Prinz Isenburg:

    Udalrich I. war 780/81 Graf im Alpgau und Breisgau, 787-791 Graf im Hegau, 787 Graf im Thurgau, 805/17 Graf am Nordufer des Bodensees, 778/817 Graf im Elsaß.

    Udalrich entstammte der alemannischen GEROLD-UDALRICH-Sippe und war der Schwager Kaiser KARLS DES GROSSEN. Er erschien 778 erstmals selbst in den Quellen. Notker berichtet, Udalrich sei nach Hildegards Tod bei KARL in Ungnade gefallen und habe alle Lehen verloren, doch der König habe mit Rücksicht auf seine geliebte verstorbene Gemahlin sein Urteil rückgängig gemacht.
    Bebo (Pepo), Gerold, Udalrich und Robert sind als Söhne des Grafen Udalrich in einer Schenkungsurkunde des Jahres 803 an das Kloster Fulda bezeugt, also Brüder gewesen.

    Michael Mitterauer: Seite 16, "Karolingische Markgrafen im Südosten"

    In der Gegend von Straßburg tradierte auch Graf Udalrich an Fulda. Er ist neben Gerold der bedeutendste von Gerolds Brüdern. Noch zu Lebzeiten seines Vaters übte er gräfliche Funktionen aus. Seit 783 ist er als Graf im Breisgau, seit 787 im Thurgau nachzuweisen. Nach dem Tode seines Onkels Roadbert übernahm er die Grafschaft im Linz-, Argen-, Rhein- und Alpgau. Eine solche Ämterkulmination war zur Zeit KARLS DES GROSSEN gänzlich ungewöhnlich. Der Monachus Sangallensis berichtet, daß Udalrich seine einzigartige Stellung in Alemannien der besonderen Gunst seines Schwagers verdankte.
    Der Thurgau ging Graf Udalrich noch zu Lebzeiten vorübergehend verloren. Nach seinem Tod wurde die Familie auch aus den Schwarzwaldgrafschaften verdrängt. Bloß im Bodenssegebiet konnten sich seine Söhne Udalrich und Rodbert halten. Sie versuchten ihr Machtgebiet auf Kosten der HUNFRIDINGER nach Südosten auszudehnen.

    Michael Borgolte, "Die Grafen Alemanniens"

    UDALRICH (I, II)
    belegt als Graf 778 III 31 - 817 VI 4,
    Alp- und Breisgau 780 V 11 - 781 V 13, 787 VI 28 [?], 800 I 6 [?] bzw. 786/89 XII 26 - ?809 IX 21,
    Hegau 787/88/90/91 I 7, 800 I 6 [?],
    Thurgau 787 VI 17 - ?799 III 13,
    Grafschaft am Nordufer des Bodensees 800 I 6 [?], ?802 V 15 [?], 805 II 21 - 817 VI 4 -
    Linzgau 800 I 6 [?], ?809 IX 14 - 817 VI 4 -
    Argengau ?802 V 15 [?], 805 11 21 - 815 VI 26)

    Belege mit comes-Titel:
    Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nr. 84, W III Anh. Nr. 1, W I Nr. 94 (= ChLA I Nr. 90), Trad. Wiz. Nr. 190, W I Nrn. 110 (= ChLA II Nr. 114),113, BRUCKNER, Vorakte Nr. 17 (zu W I Nr. 114 = ChLA II Nr. 116), W I Nrn. 115,118 (= ChLA II Nr.117),),120 (= ChLA II Nr.122),125,126,129(= ChLA II Nr. 124, ThUB I Nr. 17),167,131 (= ChLA II Nr. 126, ThUB I Nr. 18),132 (= ChLA II Nr. 127, ThuB I Nr. 19), 133 (= ChLA II Nr. 128, ThUB I Nr. 20),138 (= ChLA II Nr. 134, ThUB I Nr. 21),142 (= ChLA II Nr. 136), Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nr. 254, W I Nrn. 153 (= ChLA II Nr. 135),155 (= ChLA II Nr. 149, ThUB I Nr. 24), W III Anhang Nr. 2, W I Nr. 160 (= ChLA II Nr. 152), Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 178 (= Regesta Alsatiae I Nr. 397), W I Nrn. 179,181,197,196,200,202f.,215, 219,226 (= BM Nr. 648), Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 114D1, 115B3, Visio Wettini Walahfridi 317 Z. 414-420, ? W I Nrn. 116 (= ChLA II Nr. 118), 164, ? Liber Viventium Fabariensis pag. 24 (= PIPER, Libri Confrat. 359 col. 7, 1)

    Belege ohne comes-Titel:
    St. Galler Gedenkbuch pag. 8 (= PIPER, Libri Confrat. 20 col. 32, 2,9,14), Notkeri Balbuli Gesta Karoli Magni 17 cap. I. 13, Chronik Petershausen 38,40

    Literatur:
    NEUGART, Episcopatus Constantiensis I. 165 - STÄLLN, Geschichte I 243,326 f. - MEYER VON KNONAU, Die angeseheneren Urheber 230f. mit A. 32 - DERS., Geschlechtskunde 76,81 - BAUMANN, Gaugrafschaften 43,56 - PUPIKOFER, Thurgau I 133-135,138f. - ABABEL-SIMSON, Jbb. Karl der Große I 105, II 193f. - TUMBÜLT, Hegau 623 f. - DERS., Albgau 154f. - SCHULTZE, Gaugrafschaften 45,120 - KNAPP, Buchhorner Urkunde 205,208f.,211-219 - TELLENBACH, Königtum und Stämme 51 Nr. 28b - SCHMID, Graf Rudolf von Pfullendorf 32-34 - DIENEMANN-DIETRICH, Der fränkische Adel 183 A. 195,186 - TELLENBACH, Der großfränkische Adel 56 - SCHMID, Familie, Sippe und Geschlecht 8,11-13 - DERS., Struktur des Adels 4f. - MITTERAUER, Markgrafen 8f., 16f.,19-22 - MAURER, Land zwischen Schwarzwald und Randen 42f. - SCHULZE, Grafschaftsverfassung 83,89, 104f.,118,121,328 - BILGERI, Geschichte Vorarlbergs I 70-72 - SCHMID, Zur historischen Bestimmung 513f. - BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 21-24 - DERS., Geschichte der Grafschaften Alemanniens, s. v.

    Nach Notker dem Stammler hatte Hildegart, die Gemahlin KARLS DES GROSSEN, einen Bruder namens Udalrich, dem sein königlicher Schwager plurgma tribuit (Gesta Karoli Magni 17). Udalrich wäre somit ein Sohn GEROLDs (I) und der Imma, ein Neffe des bis zur Jahrhundertwende als Graf im nördlichen Bodenseegebiet bezeugten Grafen RUADBERT (I) und ein Bruder GEROLDs (II), des Präfekten von Bayern und berühmten Awarenkämpfers, gewesen. Die Nachricht Notkers wird durch Fuldaer Urkunden über Liegenschaften im Elsaß gestützt, wenn auch nicht ausdrücklich bestätigt.
    Am 1. Mai 803 schenkte ein Graf Vodalrichus für sein eigenes Seelenheil seu pro remedium germani mei Votoni der Bonifatiusabtei Besitz im elsässischen Heinhaim, quantumcumque Voto in ipsa uilla fuit uisus habere aut ego conquesiui de portione sua (...)(Codex diplomaticus Fuldeasis Nr. 178; Regesta Alsatiae I Nr. 397 mit der Bestimmung des Güterortes als Hönheim). Offenkundig dasselbe Brüderpaar war bereits in einer Urkunde vom 12.2.798 gemeint gewesen, als ein Adalrich an Fulda Güter in Barr, Altbronil, Hürtigheim, Hüttenheim und Bernolsheim, ebenfalls im Elsaß gelegen, schenkt, dabei als Motiv pro remedium Otoni angibt und über die Herkunft quantumcumque supradictus Voto in ipsa marca conquesivit et quod Vodalrichus comis mimihi pro anime sue tradidit(...) vermerkt (UB Fulda I Nr. 254; zu den Orten ergänzend Regesta Alsatiae I Nr. 379). Zu Graf Vodalrichus und seinem 798 wohl bereits verstorbenen Bruder Voto passen zwei weitere Urkunden aus der vorangegangenen Zeit. Am 31. März 778 hatte Imma/Immina ihrem ungenannten Sohne für 600 solidi ihren von Walthari erworbenen Besitz in pago Alsacinse in Oberehnheim, Walf, Krautergersbeim, Rosheim und in der Stadt Straßburg verkauft (UB Fulda I Nr. 84; Regesta Alsaatiae I Nr. 273 zu den Orten). Am Anfang der Zeugenreibe erscheint Graf Vodalrich. 10 Jahre darauf schenkte ein Uoto der Abtei Fulda unter Abt Baugulf seine Güter im Eisaßgau und nannte dabei unter anderem Liegenschaften in Oberehnheim, Walf, deder Stadt Straßburg sowie in Barr, Altbronn und Hürtigheim (UB Fulda I Nr. 176; vgl. Regesta Alsatiae I Nr. 329). Als Grundberr in den 3 zuletzt genannten Orten war Uoto zweifellos mit dem Voto von 798 identisch; da er andererseits über Besitz in Oberehnheim, Walf und Straßburg verfügte, dürften er oder sein Bruder, sicher der Spitzenzeuge bei Immas Rechtsgeschäft, der Käufer von 778 gewesen sein. Graf Vodalrich und Voto wären somit Söhne der Imma gewesen, die ihrerseits denselben Namen wie Hildegarts Mutter trug.
    Wahrscheinlich eben der Graf, der zwischen 778 und 803 in 3 Fuldaer Urkunden über Gütergeschäfte links des Rheins vorkommt, wird auch in einer Weißenburger carta vom 3. Februar 783 als Käufer genannt (Trad. Wiz. Nr. 190; zu dem von ZEUSS, Trad. Wiz. Nr. 190, und den Regesta Alsatiae I Nr. 280 abweichenden Datum s. DOLL, in Trad. Wiz. 394 Note i). In der Urkunde erklärt Germund, er habe Odalricho comite Güter in der Mark Biberestorf, ubi dicitur Bruningesuuilari, für einen Preis von 30 solidi in argento überlassen.
    Außer den Eltern und Geschwistern des gräflichen Grundherrn im Elsaß glaubt man, auch Kinder Udalrichs zu kennen. Die Zeugenreihe der Schenkungsurkunde von 803 beginnt folgendermaßen: + Vodalrichi qui hanc donationem fieri rogavit. + Beboni + Geeroldi + Vdilrichi + Ratbertt + cum filiis suis qui consenserunt. Der Passus über den Konsens der Söhne hat wohl kaum so in der Originalurkunde gestanden; vielmehr ist anzunehmen, dass der Kopist des Fuldaer Cartulars den Text vom Ausstellernamen abgezogen und hinter den letzten der Söhne gestellt hat; oder dass er einen, im Original zu jedem der 4 Namen gesetzten Vermerk filii sui qui consensit (vgl. W I Nrn. 107,171) an einem Ort zusammenzufassen suchte. Dies vorausgesetzt wären die vier auf den Aussteller folgenden Personen als dessen Söhne zu betrachten, die ihr Einverständnis mit der Schenkung als Erbberechtigte gegeben haben (s. SCHMID, Zur historischen Bestimmung 414, KNAPP 212,216; anders MITTERAUER 22).
    Diese Deutung wird durch eine St. Galler Übertragungsurkunde des Jahres 800 bekräftigt (W I Nr. 160), in der es um Güter in Bonndorf ging. Die Zeugenreihe setzt mit den Signa eines Grafen Odalricus und seiner Söhne Odalricus und Rodpertus ein. Die Namenfolge in der Zeugenreihe entspricht so offenkundig der von 803, dass der Graf mit dem elsässischen Tradenten und seine Söhne mit den dort ebenfalls genannten Vdilrichus und Ratbertus identifiziert werden dürfen.
    Mit allen 4 Söhnen von 803 scheint Udalrich im ältesten Eintrag des St. Galler Gedenkbuches (pag. 8) eingetragen worden zu sein. Die Namen sind wie folgt angeordnet:
    Odalrih
    Pepo Pald
    Kerolt
    Erih
    Ruadpert
    Odalrib
    Der am Anfang genannte Odalrih dürfte Graf Udalrich gewesen sein, während in Pepo und Kerolt wohl die ersten Zeugen seiner Fuldaer Schenkung wiedererkannt werden können; am Schluß stehen sicher die urkundlich zweimal belegten Söhne (MITTERAUER 19; SCHMID), Zur historischen Bestimmung 513f.). Ob Erih und Pald, wie MITTERAUER (I9) jedenfalls im Hinblick auf Erih vermutet hat, andere Söhne Udalrichs gewesen sind, muß unentschieden bleiben.
    Nach einer weiteren Vermutung MITTERAUERs (19f.) geben die Namen Pebo und Erih, von denen der erste auch einen Enkel Udalrichs bezeichnet haben soll (GEROLD III), einen Hinweis auf die Herkunft der sonst unbekannten Gemahlin des Grafen. Beide Namen kommen bereits bei spät-merowinger-zeitlichen Grafen in Alemannien vor, die durch eine St. Galler Urkunde als Brüder ausgewiesen sind. Wenigstens einer von ihnen hat am oberen Zürichsee amtiert (PFB0, ERICH). Da Udalrich, im Unterschied zu seinem Vater, am Beginn seiner Karriere auch im Thurgau als Graf in Erscheinung getreten sein dürfte (dazu s.u.), hat er nach MITTERAUER wohl eine Frau aus der Nachfahrenschaft der Grafen Pebo und Erich geheiratet. Diese Annahme wird man aber kaum als gut begründet ansehen können, da jegliche gesicherte Kenntnis über das Schicksal der Grafenfamilie, aus der Udalrichs Gattin hervorgegangen sein soll, fehlt (zu einem Grafen Erich Im Elsaß s.u.).
    Auf pag. 8 des St. Galler Gedenkbuches findet man Udalrich offenbar noch einmal inmitten anderer Verwandter. Die Abfolge der Magnatennamen auf dieser Seite beginnt RODBERTUS, Odalricus, Kerolt. Der 1. Name bezeichnet wohl den Bruder Immas (RUADBERT I), der 2. und 3. deren beide Söhne, den hier behandelten Udalrich und den Markgrafen GEROLD (II) (SCHMID, Zur historischen Bestimmung 513; MITTERAUER 19).
    Udalrich, den man als Bruder der Königin Hildegart betrachten darf, ist nach den bisher behandelten Zeugnissen zwischen 778 und 803 Graf gewesen. Nach der Lage der urkundlich genannten Güter hat man ihn bereits häufiger als Grafen im Elsaß angesprochen (KNAPP 212, TUMBÜLT, Albgau 154 mit A. 8, SCHULTZE 120); ein Comitat im Sinne eines fest abgegrenzten Amtssprengels läßt sich zu Udalrichs Zeit aber im Elsaß noch nicht fassen (BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 21-24). Immerhin ist bemerkenswert, dass Udalrich, der ausschließlich im Unterelsaß bezeugt ist, eines seiner Rechtsgeschäfte in der alten merowingischen Königspfalz Marlenheim abwickelte (Trad. Wiz. Nr. 190) und dass udalrichingischer Besitz unter anderem in Straßburg lag (Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nrn. 84, 176). Udalrich dürfte also im nördlichen Elsaß zu seiner Zeit eine dominierende politische Rolle gespielt haben, ähnlich wie vor ihm RUTHARD. Vielleicht knüpfte er an eine bereits vor-karolingisch Machtposition seiner Verwandten an; denn unter dem elsässischen Herzog Eticho werden gegen Ende des 7. Jahrhunderts 2 Grafen namens Erich und Rodebert genannt (BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 10f.).
    Im Unterschied zu den das Elsaß betreffenden Quellen wird Udalrich durch den Grafenvermerk zahlreicher St. Galler Urkunden in Amtswaltung belegt. Diese Zeugnisse erstrecken sich von 780 bis 817. In der Regel braucht an einer Identität des Grafen mit dem Bruder der Königin nicht gezweifelt zu werden, da Notker diesen als besonderen Günstling KARLS erscheinen läßt. Allerdings wird in der Forschung angenommen, Udalrich sei am Beginn des 9. Jahrhunderts von seinem gleichnamigen Sohn abgelöst worden. Wie bei der Erörterung der einzelnen Belegfelder gezeigt werden wird, ist ein solcher Grafenwechsel nicht ausgeschlossen, doch gibt es für ihn kein explizites Zeugnis. Vom Lebensalter her betrachtet, kann Udalrich durchaus noch im letzten St. Galler Beleg von 817 gemeint gewesen sein. Da Hildegart wohl 757 geboren wurde (ABEL-SIMSON I 449 mit A. 3) und die Notiz der Annales Alamannici zum Jahr 798: Imma defunctus est (LENDI, Untersuchungen 172; HENKING, Die annalistischen Aufzeichnungen 243 mit A. 115) wahrscheinlich den Tod der Mutter ermittelt, wird Udalrich kaum vor 750 zur Welt gekommen sein.
    Eine andere Schwierigkeit bei der Identifikation des Grafen ergibt sich bei zwei Urkunden, die den Grafennamen Adalricus/Adalrihcus enthalten. Dabei handelt es sich nicht um eine orthographisch-lautliche Variante zu Udalricus etc., da die Erstglieder jeweils auf andere Lemmata zurückgehen. Freilich muß der andere Name nicht unbedingt eine andere Person bezeichnen, doch gibt es in diesen Fällen einige weitere Argumente für eine Nichtidentität. Die Belege für einen oder zwei Grafen Adalricus sind deshalb - mit allen Vorbehalten - in einem gesonderten Artikel zusammengestellt und behandelt worden (AADALRICH), erscheinen aber auch hier mit den erforderlichen Erwägungen am entsprechenden Ort für den Fall der Personengleichheit.
    Die ältesten Belege Udalrichs in der Grafenformel St. Galler Urkunden datieren von 780 (W III Anh. Nr. 1) und 781 (W I Nr. 94); beide Schriftstücke beziehen sich auf Traditionsgut im Schwarzwälder Alpgau. In einer weiteren Alpgauer carta von 787 bietet der Vorakt den Vermerk sub Huadalricho comite; dieser wurde aber vom Schreiber der Urkunde nicht in die Reiiischrift übernommen (BRUCKNER, Vorakte Nr. 17; ChLA II 17 Nr. 116, zu W I Nr. 114). Zwar liegt der Schluß auf ein Versehen bei der Mundierung nahe, doch spricht ein weiterer Befund gegen diese Vermutung. Der Schreiber Theoderam, der Vorakt und Urkunde gefertigt haben soll, hatte nämlich bereits im Konzept eine ungewöhnlich genaue Datierung niedergeschrieben, diese aber dann noch einmal nachgerechnet und in der Ausfertigung korrigiert (BORGOLTE, Chronol. Stud. 107,112). Wenn er beim Datum der Urkunde so sorgfältig arbeitete, kann auch ein bewußter Verzicht auf die in die textliche Umgebung gehörende Grafennennung nicht ausgeschlossen werden. Es ist also fraglich, ob Udalrich 787 die Grafenstellung im Alpgau innegehabt hat. Eine Unterbrechung seiner Amtsführung könnte mit einer Nachricht Notkers von St. Gallen in Verbindung gebracht werden, Udalrich hababe nach dem Tod der Königin Hildegart (783) wegen eines Vergehens (pro quodam commisso) zahlreiche honores verloren (Gesta Karoli Magni 17). Der Sturz Udalrichs soll allerdings nur kurzfristige Wirkung gehabt haben, da KARL DER GROSSE den Grafen schon bald wieder mit seinen froheren Würden ausgestattet hätte (s.a. Artt. ISANBART), ADALRICH).
    Als späterer Beleg für den Alpgau kommt die bereits zitierte Urkunde vom 6. Januar 800 in Betracht, in der Udalrich mit seinen Söhnen in der Zeugenreihe steht (W I Nr. 160; s. o. S. 249); in ihr wird Udalrich nämlich auch in der Grafenformel genannt. Der Güterort Bonndorf kann aber außer im Alpgau auch im Linzgau (so mit Recht MAURER 42 A. 47, anders SCHULZE 105, KNAPP 211, TUMBÜLT, Albgau 154; vgl. BORGOLTE, Kommentar: zu Nr. 160) bzw. im Hegau (vgl. FUNK, Hegau 13, 20 f., 24; KNAPP 199) gelegen haben.
    Im Breisgau, der Nachbarlandschaft des Alpgaus, ist Udalrich (bzw. sein Sohn) von 786/89 (W I Nr. 110) bis ?809 IX 21 (W I Nr. 203; ferner Nrn. 126,167,111 Anh. Nr. 2, I Nrn. 179,196) bezeugt. Eine breisgauisch-alpgauische Doppelstellung ist nacach Udalrich für ERCHANGAR (I) und ALBRICH bezeugt, so dass mit Udalrich eine bis Mitte des 9. Jahrhunderts währende Verbindung beider Landschaften zu einem Comitat eingesetzt haben mag (BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. IVV. 2). Im Breisgau waren Udalrichs Grafenrechte auf das nördliche Gebiet um das heutige Freiburg beschränkt, da der Süden bei Lörrach damals als grafenfreier Fiskalbezirk organisiert war (BORGOLTE, loc. cit., Kap. IV. 1); lediglich in W I Nr. 19196 werden nach Eschbach bei Heitersbeim Güter in Ortschaften des Rheinknies erwähnt. Die vermeintlich sichere Abgrenzung zwischen den Amtszeiten des Bruders der Königin (Udalrich I) und seines Sohnes (Udalrich II), die auf Beobachtungen im Linz- und Argengau beruhten (s.u.), hat dazu geführt, dass man einen Wechsel zwischen Udalrich (I) und Udalrich (II) im Breisgau zwischen den St. Galler Urkunden 179 (von 804 VII 4) und 196 (von 808 VIII 24) angenommen hat (TUMBÜLT, Hegau 624, Albgau 155; KNAPP 213; anders SCHULTZE 45 Im Selbstwiderspruch zu 120; unklar SCHULZE 105).
    Mit der Grafenstellung im Unterelsaß und im Alpgau bzw. Breisgau schloß Udalricii (I) seit 778 (bzw. 780,786/89) an den Machtbereich seines Onkels RUADBERT (I) an, der ebenfalls seit 778 als Graf im Hegau und Linz- bzw. Argengau nachzuweisen ist. Vermutlich stand dieser Aufstieg der Verwandten Hildegarts in einem Zusammenhang mit dem Sturz ISANBARDS, des Sohnes Warins, der ca. 779 zuletzt als Graf im Thurgau belegt ist. Im Hegau trat Udalrich mindestens 787,788,790 oder 791 als Ruadberts (I) Nachfolger hervor (W I Nr. 11 5); vielleicht kann aber noch die St. Galler Urkunde W I Nr. 160 vom Jahr 800 als Zeugnis für eine Grafentätigkeit Udalrichs im Hegau in Anspruch genommen werden (s.o.). Da Ruadbert (I) bis zur Jahrhundertwende weiterhin in den Gebieten nördlich des Bodensees amtierte, hatte er seinem Neffen offenbar einen Teil seiner Befugnisse abgetreten. Die Grafengewalt im Westen und Norden des Bodensees ist somit offenkundig als Familienherrschaft der Angehörigen Hildegarts organisiert gewesen. Mit dem Wechsel von Ruadbert (I) zu Udalrich (I) beginnt sich aber der Hegau administrativ vom Linz- und Argengau zu lösen (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. IX).
    Zur selben Zeit wie im Hegau ist Udalrich auch im Thurgau nachgewiesen; er dehnte seine Herrschaft also auch auf das Gebiet südlich des Bodensees aus. Die thurgauischen Urkunden reichen von 787 (W I Nr. 113) bis ?799 (W I Nr. 155; ferner Nrn. 118,120,125,129, 131-133,138,142; zu Nrn. 116 und 153 s.u., zu Nr. 212 s. Art. UDALRICH III etc.). Die Kompetenz des Grafen war dabei auf die Landschaft zwischen der Thur und dem Fiskus Zürich beschränkt (BORGOLTIE, Geschichte der Grafschaften Aleemannicas, Kap. III. 2.b). Allerdings scheint Udalrich auch - vorübergehend? - im Dreieck von Aare, Limmat, Glatt und Rhein amtiert zu haben (W I Nr. 153 v. 798 VIII 26), das später zum Sprengel des Zürichgaugrafen gehörte (s. BORGOLTE, loc. cit. 93 A. 111). In der 2. der insgesamt 13 Thurgauer cartae vom 26.2.788 wird Graf Adalricus genannt (W I Nr. 116). Der philologischen Diskrepanz brauchte man keine große Beachtung zu schenken, wenn nicht etwa zur selben Zeit die Erwähnung Udalrichs in einer Alpgauer Urkunde unterblieben wäre (s.o. S. 251). Da es nach der Fuldaer Urkunde von 798 in der Umgebung des Grafen Udalrich (I) einen Adalrich gegeben hat, könnte ein gleichnamiger Graf aus der Verwandtschaft Udalrichs hervorgegangen und zeitweilig an dessen Stelle getreten sein (s. Art. ADALRICH). Freilich ist in der Frage keine Klarheit zu gewinnen; doch kann man den Beleg der Urkunde 116 für Udalrich nur mit Vorbehalten verwenden. Als Nachfolger Udalrichs im Thurgau tritt ?804 II 29 SCOPO hervor.
    Nach der herrschenden Lehre ist ein ?802 (W I Nr. 164) und 805 (Nr. 1 8 1) im Bereich des Argengaus belegter Graf Udalrich mit dem Grafen des Thurgaus personengleich gewesen (vgl. bereits NEUGART; PUPIKOFER 134f. mit anderer Auffassung). Die Annahme konnte sich auf die Fuldaer Urkunde von 803 stützen, in der Udalrich (I), der Aussteller, den comes-Titel trägt, aber den Zeugen Vdilrichus und Ratbertus derselbe fehlt. Die Söhne Udalrichs schienen deshalb zum gegebenen Zeitpunkt noch keine Grafen gewesen zu sein; Udalrich (I) wäre demnach zunächst unter anderem Graf im Thurgau gewesen, bevor er als Nachfolger seines Onkels RUADBERT (I) in den Linz- und Argengau überwechselte. Bei einer solchen Argumentation bleibt außer acht, d dass der Argengaugraf von ?802 Adalrihcus hieß. Wie in dem oben behandelten Fall der Thurgauer carta von 788 muß man die Möglichkeit offenhalten, dass weder Udalrich (I) noch sein Sohn Udalrich (II) gemeint war. Ein Graf ADALRICH könnte zwischen Ruadbert (I) und Udalrich (I, II) kurzfristig im Linz- und Argengau amtiert haben. Deshalb kann die Identität des Thurgaugrafen mit einem der oder mit dem Linz- und Argengaugrafen nicht als erwiesen gelten. Anders stellt sich die Lage dar, wenn die mehrfach erwähnte Urkunde W I Nr. 160 von 800 I 6 bereits einen Beleg Udalrichs für den Linzgau enthält (s.o.). Nach 805 sind im Linz- und Argengau (Grafschaft am Nordufer des Bodensees) für einige Zeit nebeneinander ein Udalrich und ein Ruadbert bezeugt. Ruadbert kann man aus chronologischen Gründen kaum mehr mit Udalrichs (I) Onkel gleichsetzen (RUADBERT I); mit gutem Recht wird deshalb vermutet, dass er der urkundlich bezeugte Sohn Udalrichs gewesen ist (RUADBERT II). Die Nachhweise für einen Grafen Udalrich, die nach dem Erstbeleg dieses Ruadbert einzuordnen waren (W I Nrn. 197,200, 202,215,219,226) glaubte man dementsprechend auf den anderen Sohn Udalrichs (I) beziehen zu können. Auch wenn ein derartiger Wechsel von Udalrich (I) zu Udalrich (II) nicht ausgeschlossen werden kann, gibt es für ihn wegen der oben skizzierten Altersverhältnisse für Hildegart und ihren Bruder nicht ebensogute Argumente wie für die Ablösung Ruadberts (I) durch Ruadbert (II). Möglicherweise ist Ruadbert (II) also in der Verwaltung des Comitats im Linz- und Argengau neben seinen Vater getreten.
    Auf den pagg. 11 4 (D1) und 115 (B3) des Reichenauer Verbrüderungsbuches taucht ein Odalrich comis bzw. ein Uuadalrich comis in der Anlage der NOMINA DEFUNCTORUM auf. Der erste Eintrag besteht außerdem aus den Namen Cerolt comis (...), Bertolt comis, Pirihtilo comi[s], die mit Grafen in der Baar vom Ende des 8. Jahrhunderts in Verbindung gebracht werden können (GEROLD II?, BERTOLD II, PIRIHTILO). Odalrich ist deshalb sicher mit Udalrich (I) gleichzusetzen, während man in Cerolt vielleicht dessen Bruder begegnet. Auf pag. 115 geht der Uuadalrich den comites Uuolfhold und Rafolt voraus, die ebenfalls mit Grafen der Baar kurz vor oder um die Jahrhundertwende zusammenpassen (WOLFOLT, RATOLF). Deshalb ist auch hier, falls man Udalrich (I) von Udalrich (II) zu unterscheiden hätte, eher mit dem erstgenannten zu rechnen. Der Hinweis MITTERAUERs (19,23) auf Namen mit oder ohne Titel, die in demselben Eintrag in der Umgebung stehen und vielleicht weiter entfernte Verwandte Udalrichs bezeichnen, bedarf weiterer Prüfung. Nach der ungefähr zu erschließenden Anlagezeit der Totenliste (s. Art. SCOPO) muß Udalrich (I, II) um 824 bereits verstorben sein.
    Auf pag. 24 des Liber Viventium Fabariensis wurde in die Arkade mit den Namen karolingischer Könige und alemannisch-rätischer Grafen der Name Hodolricus com(es) nachgetragen. PIPER, (Libri Confrat. 359 Note zu col. 7,1) hat diesen Grafen mit Udalrich (I, II) gleichgesetzt, obwohl es für die Identifizierung offenbar keine weiteren Anhaltspunkte gibt.
    In der poetischen Bearbeitung der Visio Wettini, die Walahfrid Strabo 825/26 nach der Prosaniederschrift Heitos von 824/25 geschaffen hat (zuletzt AUTFNRIETH, Visio Wettini 172 f.), ist auch von 2 Grafen die Rede, die Wetti im Fegefeuer geschaut haben soll. Während Heito die Namen nicht erwähnt hatte, teilte sie Walahfrid in Form von Akrostichen mit. Einer von ihnen war Odalrih (Visio Wettini Walahfridi 317, vgl. Heitonis Visio Wettini 270f. cap. X); mit ihm dürfte Udalrich (I) oder Udalrich (II) gemeint gewesen sein.
    Udalrich (I) wird als Stammvater der "UDALRICHINGER" (BAUMANN, Alpgau 21f. bzw. 202, Gaugrafschaften 35; jetzt wieder SCHULZE 121, BORST, Pfalz Bodman 185 u. ö.; BRUNNER, Oppositionelle Gruppen 82 u.ö.) oder "ULRICHE" (MEYER VON KNONAU, Geschlechtskunde 72; jetzt BILGERI) bezeichnet. Gelegentlich spricht man zur Kennzeichnung seines Geschlechts im Hinblick auf seinen Vater, den Franken GEROLD (I), und einen anderen Leitnamen auch von den "GEROLDEN" oder "GEROLDINGERN" (zum Beispiel MITTERAUER 8ff.; WERNER, Adelsfamilien 111f., BERGEs, "Gründung der Hildesheimer Kirche" 88ff.). Über die Problematik beider Begriffe hat besonders SCHMID nachgedacht und vorgeschlagen, die Bezeichnung "Verwandte der Königin Hildegart" zu gebrauchen (Familie, Sippe und Geschlecht 13, Struktur des Adels 4f., 16).
    Die Erinnerung an die Herkunft des Geschlechts, die Förderung seiner Angehörigen durch den Herrscher und die Ansiedlung insbesondere am Nordufer des Bodensees hat noch in der Chronik des Klosters Petershausen aus dem 12. Jahrhundert in der sog. "Ulrichsage" einen späten Niederschlag gefunden (Chronik Petershausen 38,40; SCHMID, "Eberhardus comes de Potamo" 329; zum Werk: WALTHER, Gründungsgeschichte und Tradition).





    Kinder:

    - Udalrich- nach 815
    - Rodbert (Roadpert) - 814
    - Bebo (Pepo) 797-803
    - Gerold 803
    - ?Erih



    Literatur:
    Karl Schmid: Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983, Seite 207,401,494 -

    Gestorben:
    (824 Isenburg)

    Familie/Ehepartner: unbekannt. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 16. Udalrich  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 815.
    2. 17. Rodbert  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 814.
    3. 18. Bebo  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben nach 803.
    4. 19. Gerold II.  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in 832.

  4. 8.  Hildegard Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Imma3, 2.Hnabi2, 1.Huoching1) wurde geboren in 758; gestorben am 30 Apr 783 in Diedenhofen (Thionville) [57100],Moselle,Lothringen,Frankreich; wurde beigesetzt in Metz [57000],Moselle,Lothringen,Frankreich.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: Fränkisches Reich; Fränkische Königin

    Notizen:

    Ausschnitt aus der Kemptener Klosterchronik von 1499: Hildegard ist zusammen mit Karl dem Großen ganz rechts abgebildet.

    Klosterchronik1499



    Begraben:
    St. Arnulf

    Gestorben:
    (7.4.783 Isenburg)

    Hildegard heiratete von Franken, Karl der Große I. um 771. Karl (Sohn von Pippin III. und von Laon, Bertrada) wurde geboren am 2 Apr 747; gestorben am 28 Jan 814 in Aachen [52056],Nordrhein-Westfalen,Deutschland; wurde beigesetzt in Aachen [52056],Nordrhein-Westfalen,Deutschland. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 20. von Franken, Karl  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 772; gestorben am 4 Dez 811.
    2. 21. von Franken, Adelheid  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 773/774 in Pavia [27100],Lombardei,Italien; gestorben um Jul 774 in Pavia [27100],Lombardei,Italien.
    3. 22. von Franken, Rotrud  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 775; gestorben am 6 Jun 810.
    4. 23. von Italien, Pippin  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 777; gestorben am 8 Jul 810; wurde beigesetzt in Mailand [20100],Lombardia,Italien.
    5. 24. von Franken, Ludwig I.  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren am 16 Apr 778 in Chasseneuil-du-Poitou [86360],Vienne,Poitou-Charentes,Frankreich; gestorben am 20 Jun 840 in Ingelheim am Rhein [55218],Mainz-Bingen,Rheinland-Pfalz,Deutschland; wurde beigesetzt in Metz [57000],Moselle,Lothringen,Frankreich.
    6. 25. von Franken, Lothar  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren am 16 Apr 778; gestorben in 779/780.
    7. 26. von Franken, Bertha  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 779; gestorben nach 14 Jan 823.
    8. 27. von Franken, Gisela  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren vor Mai 781; gestorben nach 814.
    9. 28. von Franken, Hildegard  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren am 8 Jun 782; gestorben am 8 Jun 783.

  5. 9.  Roadbert Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Imma3, 2.Hnabi2, 1.Huoching1) gestorben in 817; wurde beigesetzt in Lindau [88131],Lindau,Bayern,Deutschland.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 807/813–814, Bodenseekreis,Baden-Württemberg,Deutschland ; Graf am Nordufer des Bodensees
    • Titel/Amt/Status: 813–814, Linzgau,Baden-Württemberg,Deutschland; Graf im Linzgau
    • Titel/Amt/Status: 806, Thurgau,Schweiz; Graf im Thurgau
    • Titel/Amt/Status: 807, Argengau,Baden-Württemberg,Deutschland; Graf im Argengau

    Notizen:

    Name:
    Ratbert (800/803), Ruadbert (806/813–814)

    Begraben:
    begraben wohl in Lindau

    Gestorben:
    wohl 817


  6. 10.  Uto Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Imma3, 2.Hnabi2, 1.Huoching1) gestorben vor 803.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Genannt: 788, Fulda [36037],Fulda,Hessen,Deutschland; An das Kloster Fulda schenkte 788 Uto reichen Besitz im Elsaß, vor allem in der Gegend von Straßburg.
    • Genannt: 788, Elsass,Frankreich; Besitz im Elsaß

    Notizen:

    Name:
    Voto


  7. 11.  Megingoz Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Imma3, 2.Hnabi2, 1.Huoching1) gestorben nach 808.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Genannt: Lorsch Kloster [64653],Bergstraße,Hessen,Deutschland; gibt 784 Besitz im Lobdengau an Lorsch
    • Genannt: 784, Lobdengau,Deutschland; Besitz im Lobdengau

    Notizen:

    Megingoz
    - nach 808
    Sohn des Grafen Gerold im Kraich- und Anglachgau und der Imma, Tochter vom Alemannen-Herzogs Hnabi (Nebi)

    Mitterauer Michael: Seite 16, "Karolingische Marken im Südosten"

    Megingoz gibt 784 Besitz im Lobdengau an Lorsch und wird bei dieser Gelegenheit als Sohn eines verstorbenen Gerold bezeichnet. Dazu kommt noch, dass Megingoz 801 Besitz im Wormsgau tradiert, den ihm sein Bruder Gerold hinterlassen hatte. Zwei Jahre vorher war Präfekt Gerold gefallen.

    Borgolte Michael: Seite 120,124, "Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie."

    Außer Hildegart, Gerold (II), Udalrich (I) und Voto hat man wiederholt noch weitere Kinder Gerolds und Immas zu erschließen versucht. Zwischen 784 und 795, vielleicht am 25.10.790 (so Gockel 243 mit A. 183), schenkte Megingoz in Malsch bei Wiesloch und in Rohrbach bei Heidelberg dem Nazariuskloster Giiter, die genitor meus Geroldus morgens dereliquit (CL II Nr. 791); Megingoz könnte mit Meingoz identisch gewesen sein, der 801 seinen von seinem Bruder Gerholt ererbten Anteil an der Lambert-Basilika in Mainz an Lorsch übertragen hat (CL II Nr. 1974). Als Grundbesitzer im Rhein-Main-Gebiet und als Sohn eines älteren und Bruder eines jüngeren Gerold würde Megingoz in die Generation Gerolds (II) passen (vgl. Gockel 243f.; Mitterauer 16; Schmid 10). Wenn die Zuordnung des Megingoz stimmt, gewinnt man für den Tod Gerolds einen Terminus ante quem. Bereits im Juli 793 stellte Adrianus filius Geroldi (...) pro anima Erbionis germani mei für Lorsch eine Schenkungsurkunde über Liegenschaften in Flonheim bei Alzcy aus, die er als Traditum Erbios erhalten hatte (CL II Nr. 936). Adrian und sein Bruder werden aufgrund dieser Urkunde als weitere Söhne (vermutungsweise Dietrich, Konradiner 302f., Schmid 1O) oder als Enkel Gerolds (Mitterauer 11,13) angesehen. Für die erste Lösung könnte sprechen, dass Gerold (II) nach Walahfrid Strabo, der sich dabei wohl auf den Zeitpunkt des Todes bezieht (799), weder Kinder noch Erben hatte, die Forschung aber mindestens von Erbio glaubt, er habe noch im 9. Jahrhundert gelebt (Gockel 245f., Miterauer 13 f.).
    Neben Imma als Mutter, Gerold (I) als Vater und die Königin Hildegart als Schwester glaubt man, noch weitere Verwandte Gerolds zu kennen. Zu Gerolds Geschwistern zählte demnach Udalrich (I) und Voto. Ein weiterer Bruder könnte Megingoz/Meingoz gewesen sein; ein Grundherr dieses Namens schenkte 784/95 aus dem Erbgut seines Vaters Gerold an Lorsch und gab 801, quidquid in basilica s. Lantberti germanus meus Gerholt michi dereliquit (CL II Nr. 1974; s. a. Art. Gerold I).


    Literatur:
    Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 120,124 -


  8. 12.  Adrianus Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Imma3, 2.Hnabi2, 1.Huoching1)

  9. 13.  Erbo Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Imma3, 2.Hnabi2, 1.Huoching1) gestorben in 793.