Genealogische Datenbank
 Bohrer

von Italien, Ludwig II.

männlich 825 - 875  (50 Jahre)


Generationen:      Standard    |    Kompakt    |    Vertikal    |    Nur Text    |    Registerformat    |    Tabellen    |    PDF

Generation: 1

  1. 1.  von Italien, Ludwig II. wurde geboren in 825; gestorben am 12 Aug 875 in Brescia [25100],Brescia,Lombardia,Italien; wurde beigesetzt in Mailand [20100],Lombardia,Italien.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel/Amt/Status: 6 Apr 850; römischer Kaiser
    • Titel/Amt/Status: 855-875, Italien; König von Italien

    Notizen:

    Neue Deutsche Biographie
    L. nimmt unter den spätkaroling. Herrschern eine Sonderstellung ein. Erzählende Quellen aus L.s Umkreis fehlen, die meisten Chronisten stehen ihm distanziert gegenüber (Liber Pontificalis, Hinkmar von Reims, Erchempert von Montecassino). Eine kritische Edition seiner ca. 80 erhaltenen Urkunden (wozu noch etwa 50 Deperdita kommen) liegt noch nicht vor. Wichtige Ereignisse lassen sich nicht einmal chronologisch genau einordnen.

    Geboren als ältester Sohn Kaiser Lothars I. frühestens 822 und kaum später als 825, ist L. vermutlich mit diesem spätestens 829 nach Italien gekommen, doch ist über seine Jugend und Erziehung nichts bekannt. Der Großvater, Ludwig d. Fromme, scheint ihm 839 (wie einst Karl d. Große seinem Enkel Bernhard) Italien als Herrschaftsbereich zugewiesen zu haben. Nachdem Lothar I. im Juli 840 Italien für immer verlassen hatte, wuchs L. in die traditionelle Rolle eines fränk. Unterkönigs mit eingeschränkter Regierungsgewalt hinein. In eigenem Namen Urkunden konnte er zunächst nicht; auch blieb der Vater durch seine Missi weiter in Italien vertreten, doch begannen italische Privaturkunden schon seit 840 vereinzelt nach L. als dem neuen rex Italiae, der auch schon über eine eigene Hofkapelle verfügte, zu datieren.

    L. sah sich alsbald mit jenen Kräften konfrontiert, die für sein politisches Schicksal bestimmend wurden: den Arabern, die von Afrika aus nach den byzantin. Restbesitzungen in Sizilien und Süditalien zu greifen begannen und dabei auch die langobard. Fürstentümer bedrohten, und dem röm. Papsttum, dessen Patrimonien bald ebenfalls Ziel arab. Streifzüge wurden. Im Sommer 842 vereinbarte Lothar in Trier mit einer byzantin. Gesandtschaft ein Bündnis gegen die Araber und eine Verlobung L.s mit einer griech. Prinzessin, doch verlautet von dieser Absprache dann nichts mehr. Zwei Jahre später zog L. im Auftrag seines Vaters mit fränk. Heeresmacht und in Begleitung seines Großoheims, des EB Drogo von Metz, nach Rom, wo man bei der Erhebung des neuen Papstes Sergius II. die in der Constitutio Romana von 824 festgelegte kaiserliche Mitwirkung übergangen hatte. Eine von Drogo in Anwesenheit L.s geleitete Synode erkannte nach harten Kontroversen Sergius an, doch mußten die Römer dem Kaiser neuerlich einen Treueid leisten und Garantien für künftige Papstwahlen geben. Anschließend salbte Sergius L. zum König „der Langobarden“, wodurch die traditionelle Sonderstellung des italischen Unterkönigreichs gefestigt wurde, auch wenn die Salbung im Sinne fränk. Rechtsvorstellungen nicht konstitutiv für das Königtum L.s war. Noch in Rom erschien Fürst Siginolf von Benevent und huldigte L.; 845 sind auch erstmals Königsboten L.s in richterlicher Mission bezeugt. Ein Deperditum aus demselben Jahr läßt den Schluß zu, daß L. nun auch in eigenem Namen Urkunden konnte. Vor Ende der 40er Jahre schließlich setzt auch die Kapitulariengesetzgebung L.s ein. – Als im Sommer 846 arab. Korsaren die Peterskirche plünderten und erst nach schweren Kämpfen, an denen wahrscheinlich L. noch mit schnell zusammengezogenen Truppen beteiligt war, wieder nach Süden abgedrängt werden konnten, bestellte Lothar seinen Sohn zu sich über die Alpen, um über Gegenmaßnahmen zu beraten. Der damals beschlossene Feldzug, der erst 848 zustandekam, brachte aber keinen nachhaltigen Erfolg. Es gelang L. nur, einen Friedens- und Teilungsvertrag zwischen den verfeindeten langobard. Fürsten Siginolf (von Salerno) und Radelchis (von Benevent) zustandezubringen und so die Ausgangslage für die Abwehr der arab. Expansion in Süditalien zu verbessern.

    Im Jahre 850 griff Lothar abermals entscheidend in die Geschicke Italiens ein. Er designierte L. zum Mitkaiser und schickte ihn nach Rom, wo er zu Ostern 850 von Papst Leo IV. zum Kaiser gesalbt wurde. Daß diesem Akt aus späterer Sicht grundsätzliche Bedeutung zukam – der Papst war damit endgültig als alleiniger Konsekrator anerkannt -, war den Zeitgenossen nicht bewußt. Mit der Kaisersalbung, die der päpstliche Chronist wegen seiner Abneigung gegen jede Art von Mitkaisertum verschweigt, begann die selbständige Herrschaft L.s, dem jetzt die volle Kirchenhoheit, auch über Rom und das Patrimonium B. Petri, zustand. Die überlieferten Urkunden L.s, in denen Lothar I. als Erstkaiser wie üblich protokollarisch genannt wird, setzen Anfang 851 in dichter Folge ein –|als Epochendatum gilt der Tag der Kaiserweihe –, während Lothar in der Folgezeit nur noch in Ausnahmefällen für italische Empfänger geurkundet hat.

    L.s selbständige Politik folgte zunächst ganz den von Lothar I. († 855) vorgezeichneten Grundzügen. Dies gilt sowohl für den 852 mit unzureichenden Kräften erneuerten Versuch, die Araber im Süden der Halbinsel zurückzudrängen, als auch für seinen erstmals 853 und seitdem mehrfach (so bei der Wahl der Päpste Benedikt III. 855, Nikolaus I. 858 und schließlich Hadrian II. 867) nachdrücklich vertretenen Anspruch auf die umfassende, auch die Gerichtshoheit einschließende kaiserliche Oberhoheit über Rom und den Kirchenstaat im Sinne des römischen Vertragswerks von 824/25, das er mit neuem Leben erfüllte. Vor allem aber zeigt sich diese auffallende politische Kontinuität in dem 856 erkennbaren Verzicht des nunmehr alleinigen Kaisers auf eine expansive großfränk. Politik (Ausgleich mit seinen Brüdern Lothar II. und Karl von der Provence 856 in Orbe, mit Lothar II. 864 und 865 abermals in Orbe). Daß sich L. dabei zunächst an seinen Oheim Ludwig „den Deutschen“ von Ostfranken, den Senior der Dynastie, angelehnt hat (Treffen 857 in Trient), entsprach ganz traditionellen fränkischen Rechtsvorstellungen. Aus dem gemeinsamen Erbe seines Vaters erhielt er schließlich (863) nur den östlichen Teil der Rhôneländer. Es lag ganz auf der Linie dieser der Reichseinheitsidee nicht länger verpflichteten Politik, daß L. auch nach dem Tod seines unglücklichen Bruders Lothar II. 869 keinen ernsthaften Versuch unternommen hat, den formal damals erhobenen und von Papst Hadrian II. auch unterstützten Anspruch auf das Reich Lothars II. zu realisieren. L.s Kaisertum blieb dauerhaft auf Italien beschränkt, was schon Hinkmar veranlaßt hat, von L. als dem imperator Italiae zu sprechen.

    Es lag in der Konsequenz dieser Konzentration auf Italien, daß L. bald neue Akzente in der inneren Entwicklung seines Reiches gesetzt hat. Stand die umfassende Kapitulariengesetzgebung der 50er Jahre noch in bester karoling. Tradition, so ließ der starke personelle Ausbau der Hofkapelle, deren Mitglieder zunehmend von der Weltgeistlichkeit der oberitalischen Bischofssitze gestellt wurden (Piacenza, Cremona, Pavia), bereits eine über das Vorbild seines Vaters hinausgehende Dimension erkennen, die auf eine stärkere Instrumentalisierung der Bischofskirchen für die Belange der Königsherrschaft hinauslief. Parallel hierzu stärkte L. ihm nahestehende Bischöfe und Bistümer (Cremona, Novara, Como, Bergamo, Padua, Piacenza, Parma, Reggio, Modena) durch umfassende Schutz- und Immunitätsverleihungen und intensivierte zu deren Schutz die missatische Rechtspflege, die sich zunehmend auf die zahlenmäßig stark angewachsene Gruppe der Hofrichter (iudices imperatoris, notarii imperatoris) stützte. Mit Beginn der 60er Jahre, als die alte, noch von den Gefolgsleuten Lothars I. gestellte Führungsschicht in den Schlüsselpositionen des Regnum und am Hofe abtrat (der Erzkapellan Joseph von Ivrea, ein alter Vertrauter Lothars I., verschwand schon Mitte der 50er Jahre, die noch aus der Kapelle Lothars I. stammenden bewährten Kanzlisten Druktemir und Remigius schieden Anfang der 60er Jahre aus), konnten sich die eigenständigen Tendenzen L.s stärker entfalten. Die damaligen Konzentrationsbestrebungen am Hof gingen so weit, daß das bisher einflußreiche Amt des Erzkapellans bzw. Erzkanzlers als Leiter der Hofkapelle und ihrer Beurkundungsstelle verwaiste und das Urkundenwesen selbst – in augenfälligem Bruch mit der Tradition – unter direkter Zuständigkeit des Kaisers neu geregelt wurde. Damals trat auch die Kaiserin Angilberga, eine aus einflußreichem oberitalischem Adel fränk. Herkunft (Supponiden) stammende Frau, die L. etwa 853 geheiratet hatte, als consors regni immer stärker in den Vordergrund. Angilberga, die ihrem Gemahl geistig überlegen gewesen zu sein scheint, übernahm in der Folgezeit wichtige diplomatische Missionen im Verkehr mit dem Papsttum und den Nachbarreichen.

    Mit Beginn der 60er Jahre scheint L. erstmals darangegangen zu sein, seine Herrschaft auch im Süden der Halbinsel stärker zur Geltung zu bringen (Unterwerfung des Fürsten Adelchis von Benevent im Hochsommer 860). Im Frühjahr 866 unternahm er den Versuch, in einer gewaltigen Kraftanstrengung ganz Süditalien unter seiner Führung zusammenzuschließen und die Araber zu vertreiben. Nach langen und wechselvollen Kämpfen, die sich fünf Jahre hinzogen, gelang es ihm im Februar 871 endlich, das lange vergeblich belagerte Bari, Sitz eines arab. Emirs, mit byzantin. Flottenhilfe einzunehmen. Damals stand L. auf dem Höhepunkt seiner politischen Karriere. Sein nach der Einnahme Baris an den byzantin. Kaiser gesandtes, wahrscheinlich von dem päpstlichen Bibliothekar und Vertrauten L.s, Anastasius, verfaßtes umfangreiches Schreiben gipfelt in einer bemerkenswerten Selbstdarstellung des westlichen Kaisertums, die ganz in der päpstlichen Auffassung vom Kaisertum wurzelt. Schon der Titel, den L. in seinem Schreiben zum ersten Mal führt, ist in diesem Sinne programmatisch: L. imperator augustus Romanorum. Das byzantin. Kaisertum wird als nicht-römisch und nicht-päpstlich (d. h. apostatisch) abgewertet.

    Dem Triumph L.s folgte noch 871 ein schwerer Rückschlag: Adelchis von Benevent, in seiner Unabhängigkeit immer weiter eingeschränkt, nahm den ahnungslosen Kaiser nebst Familie und engsten Vertrauten gefangen, ließ den kaiserlichen Schatz plündern und zwang L. zu dem Eid, nie wieder in feindlicher Absicht nach Benevent zurückzukehren. Erst dann, nach fünfwöchiger entehrender Gefangenschaft, ließ er ihn wieder frei. Obwohl L. sofort anschließend energisch daranging, mit Hilfe Hadrians II., der ihn vom Eid löste und etwa Pfingsten 872 eine feierliche Neukrönung („Befestigungskrönung“) vornahm, seine Stellung wieder zu festigen, konnte er Benevent nicht wieder unterwerfen. Im Herbst 873 kehrte er für immer nach Norden zurück. Angilberga und seine einzige noch lebende Tochter Irmingard, die zunächst in Capua zurückgeblieben waren, folgten dem Kaiser ein Jahr später. Süditalien wurde wieder Kampffeld arab. Emire, griech. Statthalter und geschickt lavierender christlicher Kleinfürsten, die die Araber als potentielle Verbündete mehr und mehr in ihr politisches Kalkül einbezogen. Byzanz, das sich in Bari festsetzte, zog als einziger Beteiligter dauerhaften Nutzen aus dem Scheitern L.s. Die Gründe für den Aufstand des Adelchis und seiner Mitverschwörer sind in dem Versuch L.s zu suchen, in Süditalien eine Königsherrschaft nach oberitalisch-fränk. Muster aufzurichten. Sein Versuch wurde von den Langobarden um so mehr als Fremdherrschaft empfunden, als sich L. zunehmend auf oberitalische Gefolgsleute im Umkreis der Kaiserin stützte (Graf Suppo).

    Die letzten Lebensjahre des Kaisers standen ganz im Zeichen der ungelösten (und auch unlösbaren) Nachfolgefrage. Da aus der Ehe mit Angilberga (an der L. bis zu seinem Tod mit Zeichen echter Zuneigung festhielt, obwohl die ehrgeizige Kaiserin seiner Umgebung zunehmend verhaßt wurde) nur zwei Töchter hervorgegangen waren, blieb die dynastische Frage, an der schon Lothar II. gescheitert war, grundsätzlich offen. Daß die Oheime des Kaisers, vor allem der etwa gleichaltrige Karl d. Kahle, dem Hadrian II. bereits 872 die Kaiserkrone in Aussicht gestellt hatte, unverhohlene Nachfolgepläne schmiedeten, lag ganz in der Tradition genossenschaftlicher Samtherrschaft gleichberechtigter Karolingersprosse in einem noch nicht verfestigten Teilungsgefüge. Angesichts dieser Ausgangslage setzte man am Hofe L.s ganz auf die ostfränk. Karte. Angilberga traf sich bereits im Mai 872 in Trient mit Ludwig „dem Deutschen“, L. selbst zwei Jahre später mit ihm bei Verona. Obwohl die gegen Karl d. Kahlen gerichteten diplomatischen Initiativen – ein Geheimabkommen sah anscheinend die Nachfolge Karlmanns von Bayern vor – nicht verborgen bleiben konnten und insbesondere Karl d. Kahle sich unmittelbar bedroht fühlte, kam es nicht zu einem förmlichen, durch Garantieeide der Großen bekräftigten Vertragswerk, das die Nachfolge Ludwigs „des Deutschen“ oder eines seiner Söhne verbindlich geregelt hätte, sondern anscheinend nur zu einer (rechtlich unverbindlichen) Designation Karlmanns durch L., über die sich Karl d. Kahle dann aber hinweggesetzt hat.

    Neben der Nachfolgefrage betrafen L.s Maßnahmen in seinen letzten Lebensjahren die Sicherung des Klosters Casauria, das er im Gebiet von Chieti an der Pescara nach seiner Freilassung aus der Gefangenschaft Ende 871 zu seinem Seelenheil und zur Feier seiner Memoria – nicht primär aus strategischen Gründen – gegründet hatte. Seine weitere Fürsorge galt damals seiner Gemahlin, die er zusammen mit Ludwig „dem Deutschen“ im Mai 874 bei Verona dem neuen Papst Johannes VIII. kommendierte und für deren großzügige vermögensrechtliche Absicherung er durch umfangreiche Schenkungen gesorgt hat.

    Am 12.8.875 ist L. im Gebiet von Brescia wohl auf einem der dortigen Königshöfe gestorben. Bischof Andreas von Brescia setzte ihn zunächst in seiner Kathedrale bei, mußte den Leichnam aber schon eine Woche später Erzbischof Anspert von Mailand überlassen, der ihn in feierlichem Zug nach Mailand überführte, wo er am 19. August in Sant'Ambrogio, der traditionsreichen Grablege der karolingischen Könige Italiens, endgültig bestattet wurde. Seine zeitgenössische Grabplatte feiert ihn als Friedensstifter und Sarazenenbezwinger.

    Durch bewußte Konzentrierung auf das ihm schon in jungen Jahren anvertraute Regnum Italiae hat L.s Herrschaft eine erstaunliche, in den spätkaroling. Regna einmalige Intensität und Stabilität erreicht. Der traditionellen Ordnungs- und Friedenssicherungsaufgabe seines Amtes war L. unter allen jüngeren Karolingern am ehesten gewachsen. Den in den karoling. Nachbarreichen damals wachsenden Einfluß von Hochadel und Episkopat hat er noch in Grenzen gehalten. Wäre seiner Politik die dynastische Kontinuität beschieden gewesen, so hätte auch das alte Regnum Langobardorum – ähnlich wie später Westfranken-Frankreich und Ostfranken-Deutschland, und wahrscheinlich sogar schneller als diese – zu eigenständigen staatlichen Grundlagen finden können.

    Daß es dem Hof L.s – nach allem, was wir wissen – an gelehrtem und künstlerischem Rang mangelte und geistige Interessen und Kontakte des Kaisers – mit Ausnahme seiner Beziehungen zu Anastasius Bibliothecarius – kaum erkennbar sind, lag einerseits an der spezifischen Tradition des italischen Karolingerhofes, zum andern aber an den politischen Schwerpunkten seiner Regierungstätigkeit. Die Hälfte seiner selbständigen Regierungszeit (seit 850) hat er in Süditalien verbracht, zu dauerhafter Residenzbildung ist es nirgendwo gekommen. An der theoretischen Diskussion über grundsätzliche Fragen der Reform von Reich und Kirche, wie sie nach dem Ende der Periode der karoling. Brüdergemeine (etwa 854/855) vor allem im westfränk. Reich aufkam, war sein Hof nicht beteiligt – wie überhaupt Italien damals (wohl infolge einer anderen Geistes- und Interessenrichtung) keine den großen westfränk. Theologen vergleichbaren Köpfe hervorgebracht hat.

    Da das Regnum Italiae nach L.s Tod wieder in das Teilungsgefüge des zerfallenden großfränk. Reiches zurückfiel und eine kurzfristige Regierung die nächste ablöste (Karl d. Kahle, Karlmann, Karl III. usw.), wurde der weit fortgeschrittene Verselbständigungsprozeß dort abrupt unterbrochen und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der königlichen Gewalt auf Dauer verhindert. Daß Italien nach dem Tode L.s wieder die Beute der letzten Karolinger und ihrer ehrgeizigen Verwandtschaft wurde, hat die ältere Geschichtsschreibung als persönliche Tragik dieses sympathischen Urenkels Karls d. Gr. empfunden. Der nüchterne Historiker unserer Tage wird eher geneigt sein, auf die strukturellen Widersprüche des untergehenden fränkischen Großreiches hinzuweisen.

    Literatur
    ADB 19; Regg. Imp. I; Wattenbach-Levison-Löwe, bes. S. 387-96; Andreas v. Bergamo, hrsg. v. G. Waitz, MGH SS rer. Lang., 1878, S. 221-30; Ann. Bertiniani, hrsg. v. G. Waitz, MGH SS rer. Germ., 1882, hrsg. v. F. Grat u. a., 1964; Libellus de imperatoria potestate in urbe Roma, ed. G. Zucchetti, Fonti 55, S. 189-210; Chron. Casauriense, Faks.-Ed. A. Pratesi, 1982; MGH Capit. II, S. 78 ff. passim; MGH Epp. V-VII (mit zahlr. Briefen, darunter d. Päpste, an L.); C. Manaresi (ed.), I Placiti del „Regnum Italiae“ I, 1955, S. 160 ff. - J. Calmette, La diplomatie carolingienne 843-877, 1901, passim; J. Gay, L'Italie méridionale et l'empire byzantin depuis l'avènement de Basile Ier jusqu'à la prise de Bari par les Normands 871-1081 I, 1904, S. 69 ff.; G. Lokys, Die Kämpfe d. Araber mit d. Karolingern b. z. Tode L.s II., 1906; G. Eiten, Das Unterkönigtum im Reiche d. Merovinger u. Karolinger, 1907, S. 139-155; L. M. Hartmann, Gesch. Italiens im MA III/1, 1908; A. Gaudenzi, in: Bull. Ist. Stor. Ital. 37, 1916, S. 376-378 (Laudes auf L. u. Angilberga); G. Pochettino, L'imperatrice Angelberga 850-890, in: Arch. Stor. Lombardo 48, 1921, S. 39-149; G. v. Pölnitz-Kehr, Kaiserin Angilberga, Ein Exkurs z. Diplomatik Kaiser L.s II. v. Italien, in: HJb. 60, 1940, S. 429-40; Ch. E. Odegaard, The Empress Engelberge, in: Speculum 26, 1951, S. 77-103; J. Fleckenstein, Die Hofkapelle d. dt. Könige I, 1959, S. 126-33; E. Hlawitschka, Franken, Alemannen, Bayern u. Burgunder in Oberitalien 774-962, 1960; W. Mohr, Die karoling. Reichsidee, 1962, S. 141-71; P. E. Schramm - F. Mütherich, Denkmale der dt. Könige u. Kaiser, 1962, S. 125, 128 f., bes. Nr. 38 (Grabplatte mit d. Epitaph); P. Winau, Formular u. Rhetorik in d. Urkk. Kaiser L.s II., 1963 (unzureichend); G. Arnaldi, Impero d'occidente e impero d'oriente nella lettera di Ludovico II a Basilio I, in: La cultura 1, 1963, S. 404-24; G. Musca, L’emirato di Bari (847–871), 21967, S. 91 ff.; R. Schneider, Brüdergemeine u. Schwurfreundschaft, 1964, passim; P. Delogu, „Consors regni“: un problema carolingio, in: Bull. Ist. Stor. Ital. 76, 1964, S. 47-98; ders., Strutture politiche e ideologia nel regno di Lodovico II, in: Bull. Ist. Stor. Ital. 80, 1968, S. 137-89; J. Fischer, Königtum, Adel u. Kirche im Kgr. Italien (774–875), 1965, passim; H. Keller, Zur Struktur d. Königsherrschaft im karol. u.nachkarol. Italien, Der, consiliarius regis' in d. ital. Königsdiplomen d. 9. u. 10. Jh., in: Qu. u. F aus ital. Archiven u. Bibliotheken 47, 1967, S. 123-223, bes. S. 141-55; K. F. Morrison u. F. Grunthal, Carolingian Coinage, 1967, S. 259 f.; C. Brühl, Fodrum, Gistum, Servitium regis I, 1968, S. 392-451; W. Ohnsorge, in: Reallex. d. Byzantinistik A, I, 3, 1969, Sp. 138-41; H. Hees, Stud. z. Gesch. Kaiser L.s II., 1973; H. Beumann, Unitas ecclesiae - unitas imperii - unitas regni. Von d. imperialen Reichseinheitsidee z. Einheit d. Regna, in: Settimane di studio 27/2, 1981, S. 531-71, bes. S. 547 f.; J. Fried, Der karoling. Herrschaftsverband im 9. Jh. zw. „Kirche“ u. „Königshaus“, in: HZ 235, 1982, S. 1-43; E. Hlawitschka, Die Widonen im Dukat v. Spoleto, in: Qu. u. F aus ital. Archiven u. Bibliotheken 63, 1983, S. 20-92; H. Zielinski, Regg. Karolorum, Zu e. neuen Projekt d. Regg. Imp., Mit Ausblicken auf Urkk. u. Kanzlei Kaiser L.s II., in: Archiv f. Diplomatik 29, 1983, S. 285-309.



    Gestorben:
    bei Brescia

    Begraben:
    S. Ambrogio